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Widerruf von Darlehen: Jetzt teuren Baukredit auflösen


Unser kompetentes Team hilft Kunden von Banken und Sparkassen in ganz Deutschland beim Kreditwiderruf. Wir setzen die Rechte unserer Mandanten durch und helfen aus Darlehensverträgen mit hoher Zinsbelastung auszusteigen. Dadurch können sie den Kredit günstig umfinanzieren und es ergibt sich oft ein Einsparpotential von mehreren tausend Euro.

Wir ermitteln auch, ob eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückgefordert werden kann.

Zwei Drittel der von den Banken und Sparkassen seit 2002 verwendeten Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen sollen Ermittlungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge fehlerhaft sein. Die Kunden wurden entgegen den Gesetzesvorschriften nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt.

Wegen dieser falschen Widerrufsbelehrungen gilt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht. Zahlreiche Kunden von Banken und Sparkassen können daher noch heute sofort vorzeitig aus ihrer teuren Baufinanzierung aussteigen. Die eigentlich hohe Vorfälligkeitsentschädigung muss dann nicht bezahlt werden oder kann sogar wieder zurückgefordert werden.

Der Vorteil: Auf diese Weise können die Kreditkunden vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren. In den meisten Fällen können dadurch tausende Euro gespart oder zurückgefordert werden.

Widerruf ist Trumpf – Wir helfen Verbrauchern tausende Euro zu sparen

Auch Sie können bei bestimmten Vorraussetzungen sofort aus Ihrem teuren Kreditvertrag aussteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Dies ermitteln wir für Sie.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern

Sie haben bereits eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an Ihre Bank entrichten müssen? Dann besteht für Sie die Chance, den Betrag zurückzuerhalten, sofern Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen können. Auch dies prüfen wir für Sie.

Was muss ich tun? So geht es weiter!

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten und vertreten Verbraucher zum Kreditwiderruf bundesweit. Rufen Sie uns an unter Telefon 0421 / 301 679 0 oder senden uns eine E-Mail an info@sommerberg-llp.de. Sie können auch den Fragebogen zum Darlehenswiderruf ausgefüllt an uns zurücksenden.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob die Widerrufbelehrung Ihres Kredites fehlerhaft ist. Übersenden Sie uns dafür einfach eine Kopie Ihres Darlehensvertrages. Wir teilen Ihnen dann zeitnah mit, ob Sie noch heute Ihren alten Kreditvertrag wiederrufen können und so die Möglichkeit haben, durch einen Umfinanzierung viel Geld zu sparen.

Falls wir eine Widerrufsmöglichkeit zu Ihren Gunsten feststellen, sagen wir Ihnen auch, welches mögliche weitere Vorgehen sich für Sie anbietet. Gerne helfen wir Ihnen auch im Bedarfsfall bei den weiteren Schritten.

Auch Online: Kostenfreie Einschätzung zur Widerrufsmöglichkeit Ihres Kredites

     

    Schritt 1:

    Rufen Sie den Fragebogen auf




    Schritt 2:

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    Laden Sie den Kreditvertrag hoch




    Schritt 4:





    Schritt 5:

    Wir melden uns bei Ihnen und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten

    Ihre Ansprechpartner zum Kreditwiderruf

    Rechtsanwalt André Kra­jew­ski

    Telefon: 0421 – 301 679 0
    Fax: 0421 – 301 679 29
    E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Leiter Team „Kreditwiderruf“

    Rechtsanwalt Thomas Diler

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