Sommerberg Anlegerrecht - Kurstabelle

PROKON Gibt es neue Hinweise auf ein Schneeballsystem?

Handelsblatt: Schon 2009 soll es mit der Auszahlung von Anlegern Probleme gegeben haben

Neue Brisanz im Fall PROKON: Das Handelsblatt berichtet in einem heute veröffentlichten Artikel, dass die  Finanzaufsichtsbehörde BaFin schon seit 2009 davon Kenntnis gehabt habe, dass der inzwischen insolvente Windparkfinanzierer PROKON Altanleger mit dem Geld neuer Anleger auszahlte. Ein Sprecher der BaFin habe dies der Nachrichtenagentur AFP bestätigt. PROKON habe Geld gefehlt, um Altanleger auszahlen zu können, so dass man dafür Geld der Genussrechtsanleger eingesammelt habe.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die zahlreiche geprellte PROKON-Anleger vertritt, erklärt dazu:

Wenn PROKON tatsächlich geplant hat, das frisch eingesammelte Geld neuer Genussrechts-Anleger zu verwenden, um damit alte Anleger auszuzahlen, dann steht unseren Mandanten bereits angesichts dieses Umstandes ein Schadensersatzanspruch gegen die Verantwortlichen bei der PROKON zu.

Denn unsere Mandanten haben den Prospektversprechungen vertraut, wonach das Geld im Bereich Erneuerbarer Energien und vor allem in Windkraftanlagen investiert werden sollte. Hätten die von uns vertretenen Anleger hingegen gewusst, dass ihr Geld nur verwendet wird, um Ansprüche alter Anleger zu befriedigen, dann hätten sie sich nicht an PROKON beteiligt. Insofern ist hier ein Prospekthaftungsanspruch naheliegend, wenn die Handelsblatt-Darstellung stimmt. Wir werden nun die relevanten Dokumente der Finanzaufsicht BaFin besorgen und dann weiter tätig werden.

Unserer Rechtsbewertung nach hätte ein Prospekt unbedingt darüber aufklären müssen, dass man das Genussrechtskapital neuer Anleger verwendet, um alte Anleger zu bezahlen, wenn PROKON dies wirklich so geplant hat.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

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