Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

MS „VEGA MER­CURY“: Schiffsfonds in der Krise

Ach­tung: Insol­venz­ge­fahr. Auch der Schiffs­fonds MSVEGA MER­CURY“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG befin­det sich in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten. Die Anle­ger müs­sen mit dem bal­di­gen Ver­lust ihrer Ein­lage rech­nen. Ret­tungs­ver­su­che sind bis­lang geschei­tert.

In einem Rund­schrei­ben an die betrof­fe­nen Fonds­an­le­ger heißt es: „Die Insol­venz­ge­fahr für die Betei­li­gungs­ge­sell­schaft konnte auf­grund der geschei­ter­ten Restruk­tu­rie­rung nicht abge­wen­det wer­den.

Die Kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des Fonds MSVEGA MER­CURY“. Rechts­an­walt André Kra­jew­ski (Anwalt bei der Kanzlei Som­mer­berg) erklärt:

Unsere Man­dan­ten wur­den von den Bera­tern bzw. Ban­ken, von denen sie den Fonds ver­mit­telt erhiel­ten, nicht über diese Insolvenz- und Geld­ver­lust­ge­fahr auf­ge­klärt. Im Gegen­teil sag­ten die Bera­ter in den Bera­tungs­ge­sprä­chen zu unse­ren Man­dan­ten, dass der Fonds sich angeb­lich aller Vor­aus­sicht nach wirt­schaft­lich gut ent­wi­ckeln werde. Mei­ner Beur­tei­lung nach ist dies ein offen­sicht­lich fal­sches Ver­spre­chen.“

Vor allem des­we­gen macht die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg unter dem Aspekt der unter­las­se­nen Risi­ko­auf­klä­rung für die geschä­dig­ten Anle­ger eine Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes gel­tend. Anwalt Kra­jew­ski wei­ter: „Ich sehe gute Aus­sich­ten dafür, dass unsere Man­dan­ten eine voll­stän­dige Erstat­tung ihres Gel­des bean­spru­chen kön­nen, das sie in den Fonds ange­legt haben.“

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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