Sommerberg Anlegerrecht - Anlegerbetrug

11 Jahre Gefäng­nis: LG Würz­burg ver­ur­teilt Betrü­ger Kie­ner / Ent­schä­di­gung für betrof­fene K 1-Fondsanleger

Das Landgericht Würzburg hat den Aschaffenburger Hedgefonds-Manager Helmut Kiener wegen Anlagebetruges zu einer insgesamt 10 Jahren und acht Monaten dauernden Gefängnisstrafe verurteilt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige Kiener nicht nur eines mehrfachen Betrugs im besonders schweren Fall schuldig ist, sondern sich auch wegen gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie einer fünffachen Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat Der Verbrecher Kiener hatte mehrere Großbanken sowie rund 5.000 ahnungslose Kleinanleger mittels eines illegalen Schneeballsystems um ihr Geld gebracht.

Illegales Schneeballsystem zum Schaden Tausender Privatanleger

Bereits seit dem Jahr 2009 hat die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg dem selbsternannten Fondsmanager Helmut Kiener vorgeworfen, Geldanleger über ein von ihm initiiertes Firmengeflecht (sog. K 1 – Fonds) betrogen zu haben. Geschädigten-Vertreter André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg:

Für mehrere Dutzend von uns vertretene K 1-Betrugsopfer haben wir Schadensersatz geltend gemacht. Noch aus der Untersuchungshaft heraus hat der Millionen-Betrüger Kiener jedoch mit handschriftlichen Mitteilungen erklärt, es handele sich nur um ein Missverständnis.

Erst im April dieses Jahres hat Helmut Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Betrug eingeräumt.

Die Betrugsmasche: Genussrechte an den K 1-Fonds

Der studierte Diplom-Psychologe und Diplom-Sozialpädagoge Helmut Kiener hat die Fondsgesellschaften K1 Global und K1 Invest Limited mit Sitz in der Karibik auf den British Virgin Islands betrieben. Die K1 – Fonds boten deutschen Anlegern die Möglichkeit einer Erfolgsbeteiligung über den Erwerb sogenannter Genussscheine an. Die Mindestbeteiligungssumme betrug 2.500 EUR. Nach den Darstellungen in den Emissionsprospekten sollten die Anleger an den Gewinnen der Fonds profitieren. Die Gewinne sollten durch ein von Helmut Kiener entwickeltes „K1 Fund Allocation System“ erzielt werden, das die K 1-Fonds exclusiv anwenden würden.

Anlegerschutzanwalt André Krajewski:

„Seitdem wir die Mandate betroffener Anleger übernommen haben, kam uns das K 1-Modell obskur und unseriös vor. Der Betrug stank zum Himmel. Es sollte sich angeblich um ein erfolgreiches Modell handeln, für das es aber unseren Recherchen zufolge noch nicht einmal einen Marken- oder Patentrechtsschutz gab.“

Auch die Gewinnversprechungen waren durch nichts belegt. Angeblich hätten die K 1-Vorgängerfirmen den Anlegern zwischen 1996 und 2002 eine jährliche Steigerung der Genussrechtswerte zwischen 8,46 % und 42,55 % beschert.

Diese Prospektangaben entstammten in Wahrheit der bloßen Fanatasie des Herrn Kiener. Tatsächlich handelte es sich bei den K1 – Fonds nämlich um Schneeballsysteme gigantischen Ausmaßes. Mittels der Fonds verfolgte Kiener nur das Ziel, möglichst viel Kapital gutgläubiger Anleger einzusammeln, damit er es nach Gutdünken verwenden konnte. Kiener soll Geld für Villa in Florida, Hubschrauber und Villa abgezweigt haben.

Beschlagnahme von Vermögenswerten und Privatinsolvenz

Die Betrugsopfer können primär auf dem Zivilwege eine Schadensregulierung geltend machen. Helmut Kiener selbst musste jedoch Privatinsolvenz anmelden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte des Betrügers einfrieren lassen. Für die Geschädigten bleibt auch die Möglichkeit, abhängig von nach Umständen des Einzelfalles Schadensersatz von ihren K 1-Anlagevermittlern einzufordern. Ob ein Schadensersatzanspruch erfolgversprechend durchgesetzt werden kann, prüfen die Anlegeranwälte der Kanzlei Sommerberg.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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