Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Emissionshaus Castor Kapital im Insolvenzverfahren

Das Emissionshaus Castor Kapital, Initiator von 38 Schiffsfonds, ist insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat das Insolvenzverfahren über die Castor Kapital GmbH & Co.KG am 22. Dezember 2014 eröffnet (Az.: 7 IN 22/14). Am gleichen Tag wurde zudem das Insolvenzverfahren über die Verwaltung Castor Kapital GmbH eröffnet (Az.: 7 IN 23/14).

Bis zum Jahr 2007 hatte Castor Kapital Schiffsfonds aufgelegt und dabei auch in gebrauchte Schiffe investiert. Doch auch an den Schiffsfonds von Castor Kapital ging die Krise der Schifffahrt nicht spurlos vorüber. Die Folge waren wirtschaftliche Schwierigkeiten, teilweise mussten die Fonds Insolvenz anmelden. Leidtragende waren dabei oft die Anleger. Die Hoffnungen auf eine rentable Kapitalanlage erfüllten sich für sie nicht. Stattdessen fielen finanzielle Verluste an.

Nun musste das Emissionshaus Castor Kapital Insolvenzantrag stellen. „Davon sind die Schiffsfonds zwar nicht unmittelbar betroffen, da es sich dabei um eigenständige Gesellschaften handelt. Dennoch könnte es Auswirkungen haben“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Ansprechpartner für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Der erfahrene Rechtsanwalt rät den Anlegern der Castor Kapital Schiffsfonds daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Zumal ein Ende der Krise der Schifffahrt sich nach wie vor nicht abzeichne.

„Die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren zeigen deutlich, dass es sich bei Schiffsfonds um hoch riskante Geldanlagen handelt, die nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind“, beton Rechtsanwalt Diler. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch ausführlich über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Da mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen erworben wurden, kann für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Dennoch wurden unserer Erfahrung nach die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken oft genug im Unklaren gelassen. Selbst an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger wurden Schiffsfonds trotz des Totalverlust-Risikos vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatz kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Betracht, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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Autor: Thomas Diler / Google+
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