In eigener Sache: Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ernannt

Wegen besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen am 22. Oktober 2014 Herrn Rechtsanwalt André Krajewski von der Sommerberg LLP die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Kanzlei Sommerberg