Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Degi Inter­na­tio­nal wird liqui­diert / Anle­ger­an­walt: Scha­dens­er­satz für Fond­an­le­ger mög­lich

Deutsch­land­weite Hilfe für Betrof­fene

Der Immo­bi­li­en­fonds Degi Inter­na­tio­nal wird wegen andau­ern­der Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten auf­ge­löst. Tau­sende Anle­ger sind betrof­fen, dar­un­ter viele Klein­spa­rer, die sich geschä­digt füh­len. Der Fonds­ver­wal­ter Aber­deen musste ein­räu­men, dass das frei ver­füg­bare Fonds­ka­pi­tal nicht aus­reicht, um die aus­stiegs­wil­li­gen Anle­ger aus­zah­len zu kön­nen.

Viele Anle­ger des Degi Inter­na­tio­nal fra­gen uns jetzt nach ihren Hand­lungs­mög­lich­kei­ten.“ Dies berich­tet der Geschä­dig­ten­ver­tre­ter André Kra­jew­ski, Anwalt bei Kanz­lei Som­mer­berg. Die Anle­ger­schutz­kanz­lei ver­tritt bereits zahl­rei­che geschä­digte Fonds­spa­rer des Degi Inter­na­tio­nal.

Aus­zah­lungs­sperre und Ver­lust­ge­fahr

Schon zuvor wurde der Fonds geschlos­sen. Anle­ger kön­nen seit­dem nicht mehr auf ihre Kapi­tal­an­teile zugrei­fen. Erschwert wurde die Situa­tion durch eine Abwer­tung des Fonds­ver­mö­gens. Für die Anle­ger besteht die Gefahr erheb­li­cher Ver­luste.

Fonds­an­le­ger nicht über Risi­ken auf­ge­klärt

Viele Anle­ger sehen sich nun geschä­digt, weil sie von ihren Bera­tern (Ban­ken, Spar­kas­sen und Finanz­dienst­leis­ter) nicht über die Risi­ko­si­tua­tion des Immo­bi­li­en­fonds auf­ge­klärt wor­den sind.

Ver­brau­cher­an­walt Kra­jew­ski erläu­tert: „Dut­zen­den unse­rer Man­dan­ten wurde der Degi Inter­na­tio­nal als angeb­lich sichere Geld­an­lage ver­kauft. Von Risi­ken war keine Rede. Wir hal­ten es für eine schwere Täu­schung, wenn hier eine in Wahr­heit nicht gege­bene Sicher­heit vor­ge­gau­kelt wird.“

Tat­säch­lich war der Fonds nie­mals „sicher“. Viele Anle­ger wür­den einen erheb­li­chen Teil ihres Gel­des ver­lie­ren, wenn sie die Fonds­an­teile nun über die Börse ver­kau­fen wür­den.

Scha­dens­re­gu­lie­rung für die Betrof­fe­nen

Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg macht für die Man­dan­ten die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den ver­ant­wort­li­chen Finanz­häu­sern gel­tend. Ein wich­ti­ger Ansatz­punkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs. Wenn ein Kunde im Rah­men der Bera­tung von sei­ner Bank nicht über die Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den ist, die die Bank für die Ver­mitt­lung der Fonds­an­teile erhält, dann kann der Kunde volle Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­werbs ver­lan­gen.

Dazu Ver­brau­cher­an­walt Kra­jew­ski: „Kaum einer der zahl­rei­chen von uns ver­tre­te­nen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Dies ist jetzt ein ent­schei­den­der Aspekt für den Scha­dens­er­satz.“

Die Anle­ger­an­wälte der Kanzlei Som­mer­berg hel­fen Anle­gern des Degi Inter­na­tio­nal. Rufen Sie uns an – Wir bera­ten Sie gerne über Ihre Mög­lich­kei­ten.

Bera­tungs­te­le­fon 0421 / 301 679 0 (deutsch­land­weit)


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

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