Sommerberg - Justizia

Darlehen der Kreissparkasse Verden noch rechtzeitig widerrufen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zahlreiche Immobiliendarlehensverträge verschiedener Banken und Sparkassen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Rund 80 Prozent der Darlehensverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Auch Widerrufsbelehrungen der Kreissparkasse Verden halten den gesetzlichen Anforderungen nicht Stand.

„Das deckt sich mit unseren Erkenntnissen. Wir haben schon für eine Vielzahl von Kunden der Kreissparkasse Verden die Darlehensverträge überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen überwiegend fehlerhaft sind und die Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Bremer Wirtschaftskanzlei SOMMERBERG.

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts weichen die Widerrufsbelehrungen an mehreren Stellen von der gültigen Musterbelehrung ab. Dazu zählen beispielsweise, dass die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig formuliert sind oder es wird für den Widerruf nur eine Postfachanschrift statt einer ladungsfähigen Adresse angegeben. „Es lässt sich an mehreren Stellen feststellen, dass die Kreissparkasse Verden die jeweils gültigen Musterbelehrungen inhaltlich überarbeitet hat. Das führt dazu, dass sich die Kreissparkasse nicht auf Vertrauensschutz berufen kann“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Dennoch sei davon auszugehen, dass die Kreissparkasse Verden einen Widerruf nicht ohne weiteres akzeptieren wird. Allerdings haben bereits verschiedenen Oberlandesgerichte den Argumenten der Banken und Sparkassen wie Verwirkung bzw. treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts eine Abfuhr erteilt. „Daher stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf auch bei Darlehen der Kreissparkasse Verden gut. Und wir werden alles tun, um dieses Widerrufsrecht auch für unsere Mandanten durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Krajewski.

Allerdings sollten Verbraucher beachten, dass das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen nach einer Gesetzesänderung am 21. Juni 2016 erlischt. Bis dahin kann der Widerrufsjoker aber noch gezogen werden, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.

Die Kanzlei SOMMERBERG bietet Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen eine kostenlose Erstberatung an. Sie erreichen uns unter Tel: 0421 / 301 679 0.

 

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