Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

CS Euroreal: Fondssparer wollen ihr Geld zurück

Noch bis zum 21. Mai können Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal Aufträge zur Rückgabe ihrer Fondsanteile abgeben. Sollte sich dann herausstellen, dass nicht genügend freie Liquidität vorhanden ist, um die verkaufswilligen Anleger auszahlen zu können, muss mit einer Abwicklung des Fonds gerechnet werden. Der Fonds stünde dann endgültig vor dem Aus.

Betroffene CS Euroreal-Anleger befürchten den Verlust eines sogar größeren Teils ihres eingesetzten Geldes. Die Zahlungsschwierigkeiten des CS Euroreal dauern immerhin schon längere Zeit an: Der Immobilienfonds verweigert seit rund zwei Jahren den Anlegern die Auszahlung ihres Kapitalanteils. Grund: Zahlungsprobleme.

Vor allem mehrere Tausend Kleinsparer sind betroffen. Sie können nicht mehr, wie eigentlich vorgesehen, über ihr investiertes Geld verfügen. Wie es künftig weitergeht, ist unklar. Schon mehrfach erhielten Anleger von Immobilienfonds die Nachricht, dass sie ihre Fondsanteile nur mit großem Verlust verkaufen können.

Viele Fondssparer haben den CS Euroreal auf Empfehlung ihrer Bankberater erworben. „Betroffene Anleger haben uns geschildert, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage verkauft worden ist. Oft hieß es sogar, der CS Euroreal sei angeblich eine Alternative zum Festgeld und als Anleger könne man jederzeit auf sein eingesetztes Geld zugreifen. Von Verlustrisiken und einer Auszahlungssperre geschweige denn von einer Abwicklung war hingegen nicht die Rede. Eine krasse Falschberatung.“ Dies schildert Thomas Diler. Der Verbraucheranwalt ist bei der Anlegerkanzlei Sommerberg tätig, die mehrere Hundert betroffene Fondsanleger vertritt.

Tatsächlich bestehen bei der Geldanlage in offene Immobilienfonds sogar große Verlustrisiken. Der Immobilienfonds P2 Value Invest hat beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von nur ca. zwei Jahren rund die Hälfte des Anlegerkapitals vernichtet und muss mittlerweile abgewickelt werden, weil das Fondsmanagement die Liquiditätsprobleme nicht lösen konnte. Viele Anleger sind nicht dazu bereit, solche Risiken hinzunehmen.

Oft geht es um die Ersparnisse für die Altersvorsorge. Betroffene Sparer sollten deswegen nicht untätig bleiben, sondern handeln.

Was können Anleger tun? Geschädigten-Vertreter: Rückabwicklung möglich

Geschädigten-Anwalt Diler: „Wir empfehlen eine individuelle rechtliche Prüfung der Handlungsmöglichkeiten. Denn es kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, ob ein Fondssparer des CS Euroreal eine Rückabwicklung des Fondskaufs verlangen kann.

Ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklungsforderung des Fondskaufs kann etwa gegeben sein, wenn die Bank den zu beratenden Kunden nicht über die Provisionen aufklärt, die die Bank für den Vertrieb der CS Euroreal-Fondsanteile erhält.

Der Kunde muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau über die Provisionen aufgeklärt werden, damit er beurteilen kann, ob die Bank ihm den Fonds möglicherweise deswegen verkauft, um selbst möglichst viel daran zu verdienen. Unterbleibt die Aufklärung, hat die Bank im Sinne des Kunden den Fondskauf rückabzuwickeln. „Viele von uns betreute Anleger wurden von ihrer beratenden Bank nicht oder nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung der Kaufpreisrückerstattung„, so der Geschädigten-Vertreter Diler.

Wir konnten teils sogar nachweisen, dass selbst in schriftlichen Verkaufsunterlagen vergessen wurde, die Provision auszuweisen, berichtet Anwalt Diler weiter.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet Fondssparern aus ganz Deutschland ab sofort Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner: Herr Diler, Beratungstelefon: 042/83016790 (deutschlandweit).


Autor: Thomas Diler / Google+
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