Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Conti-Fonds: Schiffs­fonds in der Krise

Die Kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt die Inter­es­sen von Anle­gern ver­schie­de­ner CONTI-Schiffsfonds, dar­un­ter auch der CONTI Betei­li­gungs­fonds IX / X (Conti Vario). Anle­ger­an­walt André Kra­jew­ski von der Kanzlei Som­mer­berg erklärt:

Unsere Man­dan­ten waren sich der Risi­ken ihrer Geld­an­lage oft nicht bewusst. Wir prü­fen daher, ob ‚Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten‚ aus den Fonds für unsere Man­dan­ten mög­lich sind. Je nach Ein­zel­fall machen wir unter ver­schie­de­nen Gesichts­punk­ten die Rück­ab­wick­lungs­for­de­rung für unsere Man­dan­ten gel­tend. Dies bedeu­tet, dass den von uns betreu­ten Anle­gern bei bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen das ein­ge­setzte Geld gegen Über­tra­gung der Fonds­be­tei­li­gung zu erstat­ten ist.

Bei den Schiffsfonds-Beteiligungen han­delt es sich um ris­kante soge­nannte Grau­markt­pro­dukte. Es sind Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, die – anders als viele andere Finanz­an­la­gen – kaum durch die Finanz­auf­sichts­be­hör­den über­wacht wer­den und sich inso­fern in einer juris­tisch unge­re­gel­ten „Grau­zone“ bewe­gen. Ver­brau­cher­zen­tra­len war­nen vor den Risi­ken sol­cher Anla­gen. Vie­len unse­rer Man­dan­ten war dies nicht bekannt. Auch des­we­gen mel­den wir häu­fig die Rück­ab­wick­lung an, so Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski wei­ter. Anle­ger, die auch aus ihrem Fonds aus­stei­gen wol­len, kön­nen sich bei uns mel­den. Wir hel­fen Ihnen gerne.

Die Schiffs­be­tei­li­gun­gen wur­den vom Emis­si­ons­haus CONTI auf­ge­legt. Ins­ge­samt haben Anle­ger rund 56.000 CONTI-Fondsbeteiligungen erwor­ben.

Mas­sive Schiffs­fonds­krise – Total­ver­lust­ge­fahr für Anle­ger

Die mas­sive Krise im Schiff­fahrts­be­reich ver­un­si­chert zahl­rei­che Fonds­an­le­ger. Immer­hin sind nach Schät­zun­gen von Exper­ten bereits weit über 500 der Schiffs­fonds nur noch Sanie­rungs­fälle oder kön­nen dies noch wer­den. Betrof­fene Anle­ger müs­sen sich hier auf eine Ver­lust­ge­fahr für ihr Geld ein­stel­len.

Gründe für die Krise sind u.a. in vie­len Berei­chen ein Ein­bruch der Char­ter­ra­ten, stei­gende Betriebs­kos­ten und Über­an­ge­bote durch zu viele Neu­bau­ten von Schif­fen. Die Bran­che kommt nicht zur Ruhe. Viele Fonds haben des­we­gen uner­war­tete Finanz­schwie­rig­kei­ten, das geplante Fonds­kon­zept geht nicht mehr auf. Wenn die Fonds zusam­men­bre­chen, wie mitt­ler­weile schon häu­fig gesche­hen, müs­sen die Anle­ger damit rech­nen, dass ein gro­ßer Teil ihres ein­ge­setz­ten Gel­des unwi­der­ruf­lich ver­lo­ren ist bis hin zum Total­ver­lust.

Auch CONTI-Fondsbeteiligungen mit Total­ver­lust­ri­siko

Auch die Anle­ger der CONTI-Schiffsfonds sind vor die­sen Gefah­ren in der Zukunft kei­nes­wegs gefeit. Es han­delt sich immer­hin um ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen.

Das Bei­spiel der Pleite der Korea Line zeigt, wie schnell die Schiffsfonds-Krise auch für CONTI-Schiffsfonds und deren Anle­ger real wer­den kann. Die korea­ni­sche Ree­de­rei musste zu Beginn des Jah­res 2011 Gläu­bi­ger­schutz bean­tra­gen. Cash-Online berich­tete mit Arti­kel vom 26.01.2011 („Korea Line Pleite: Bul­ker­fonds in Bedräng­nis“), dass von der Insol­venz auch etli­che Fonds­schiffe betrof­fen seien. Denn die insol­vente Ree­de­rei hatte auch Schiffe deut­scher Schiffs­fonds gechar­tert, dar­un­ter auch die CONTI-Fondsschiffe MS Conti Saphir und MS Conti Sele­nit. Wenn die Ree­de­rei die Char­ter­ra­ten aber wegen Zah­lungs­un­fä­hig­keit mög­li­cher­weise nicht mehr leis­ten kann, dann kann dies zu erheb­li­chen Pro­ble­men der Fonds füh­ren (Stand: Januar 2011).

Risi­ken für die Anle­ger

Unsere Kanz­lei ver­tritt meh­rere Hun­dert Anle­ger diver­ser Schiffs­fonds. Unsere Erfah­rung zeigt, dass vie­len unse­rer Man­dan­ten die Risi­ken der Geld­an­lage in die Fonds nicht bewusst war.“ Dies berich­tet der Geschädigten-Vertreter André Kra­jew­ski.

20 Jahre Kapi­tal­bin­dung

Neben dem Total­ver­lust­ri­siko für das ange­legte Geld beste­hen wei­tere Fonds­ri­si­ken. So beträgt bei­spiels­weise beim CONTI Betei­li­gungs­fonds IX / X die geplante Lauf­zeit 20 Jahre. Nur wenn alles plan­mä­ßig ver­läuft, bekom­men die Anle­ger also nach 20 Jah­ren ihr Geld zurück. Die Anle­ger soll­ten sich also im Kla­ren dar­über sein, dass sie auf ihr Geld ggf. für 20 Jahre nicht mehr zugrei­fen kön­nen.

Ent­wi­ckeln sich die Fonds­ge­sell­schaf­ten finan­zi­ell schlech­ter als geplant, dann müs­sen die Anle­ger unter Umstän­den sogar noch län­ger war­ten (etwa unter Umstän­den bei uner­war­te­ten Ein­nah­me­aus­fäl­len) oder sie müs­sen ihren Kapi­tal­ein­satz ganz abschrei­ben (etwa unter Umstän­den bei einer Fonds­in­sol­venz).

Anle­ger kön­nen zwar ver­su­chen, ihre Fonds­be­tei­li­gung zu ver­kau­fen. Doch die Han­del­bar­keit mit den Fonds­an­la­gen ist nur ein­ge­schränkt mög­lich. Es ist nicht gewähr­leis­tet, dass sich über­haupt ein Käu­fer für die Fonds­an­lage fin­det.

Von Risi­ken keine Rede

Anle­ger von Schiffs­fonds unter­schied­li­cher Anbie­ter haben uns geschil­dert, dass sie die Fonds auf Emp­feh­lung ihrer Bera­ter erwor­ben haben (Ban­ken, Spar­kas­sen und sons­tige Finanz­dienst­leis­ter). Teils war im Bera­tungs­ge­spräch von Risi­ken keine Rede oder die Bera­ter stell­ten Risi­ken als reine Theo­rie dar. In sol­chen Kon­stel­la­tio­nen konn­ten wir bereits mehr­fach eine Falsch­be­ra­tung fest­stel­len und erfolg­reich Scha­dens­er­satz gel­tend machen.

Oft dach­ten die Anle­ger offen­bar auch, die ver­spro­che­nen jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen seien so etwas wie Zins­zah­lun­gen oder Gewinn­zu­tei­lun­gen. Die Wahr­heit: Oft zah­len die Fonds ihren Anle­gern nur soge­nannte gewin­n­un­ab­hän­gige Ent­nah­men aus. Es han­delt sich dabei um eine Rück­zah­lung des eige­nen vor­her ein­ge­setz­ten Kapi­tals der Anle­ger. Dadurch kann dann je nach Ein­zel­fall eine Art (Darlehens-) For­de­rung der Fonds­ge­sell­schaft gegen den Anle­ger ent­ste­hen. Der Anle­ger muss hier ggf. damit rech­nen, auch noch nach vie­len Jah­ren Lauf­zeit, dass diese Aus­schüt­tun­gen von ihm wie­der zurück­ge­for­dert wer­den. Auch dies ist keine Theo­rie: Uns sind Fälle bekannt, in denen die Fonds­ge­sell­schaft Anle­ger sogar ver­klagt, um eine Rück­zah­lung der Aus­schüt­tun­gen zu errei­chen.

Fonds­aus­stieg?

Für viele Anle­ger in geschlos­sene Betei­li­gungs­mo­delle (Fonds-KGs oder stille Betei­li­gun­gen) konn­ten unsere Anle­ger­an­wälte (zumin­dest teil­weise) Schadensersatz- bzw. Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen erwir­ken.

Für geschä­digte Anle­ger kann sich je nach Ein­zel­fall ein Scha­dens­re­gu­lie­rungs­an­spruch unter dem Aspekt der fal­schen Anla­ge­be­ra­tung erge­ben. Auch unter dem Aspekt der ver­brau­cher­freund­li­chen Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) konn­ten wir bereits für viele unse­rer Man­dan­ten einen Anspruch auf Kapi­ta­ler­stat­tung gel­tend machen: Oft haben die Ban­ken und Spar­kas­sen ihren Bera­tungs­kun­den zum Kauf der Fonds gera­ten, jedoch die Pro­vi­sio­nen ver­heim­licht, die sie für die Fonds­ver­mitt­lung kas­sie­ren. In einem sol­chen Falle ver­heim­lich­ter Pro­vi­sio­nen bzw. der unter­las­se­nen Offen­le­gung der genauen Pro­vi­si­ons­höhe hat der Anle­ger jedoch nach der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH grund­sätz­lich einen Rück­ab­wick­lungs­an­spruch. Auch die­sen Aspekt prü­fen wir für unsere Man­dan­ten.

Die Beweis­lage ist je nach Ein­zel­fall sehr gut, weil nicht der Kunde, son­dern umge­kehrt die Bank oder Spar­kasse den Beweis erbrin­gen müsste, dass der Kunde auch dann den Fonds gekauft hätte, wenn er über die heim­li­chen Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den wäre. Dies ist vie­len Finanz­häu­sern aber über­haupt nicht mög­lich. In vie­len Fäl­len konn­ten wir auch nach­wei­sen, dass selbst in den Pro­spek­ten die Pro­vi­si­ons­hö­hen, die das ein­zelne Bank­haus erhal­ten hat, nicht hin­rei­chend genau aus­ge­wie­sen sind.

Wir prü­fen gerne auch Ihre Mög­lich­kei­ten! Bitte rufen Sie uns dafür ein­fach an.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: il-fede / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).