Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Vattenfall muss bare Zuzahlung von über 53 Millionen Euro an ehemalige Bewag-Aktionäre leisten

Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler erstreitet mit acht weiteren Aktionärs-Anwälten wichtigen Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG).

Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin. Die Aktien der Bewag AG waren börsennotiert. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG.

Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist  als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde.

Das Berliner Landgericht hat daher, um den Nachteil auszugleichen, eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin ergibt sich somit eine bare Zuzahlung (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist jedoch noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Prozesserfolg gegen Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft

2,749 Millionen Euro erhalten die zwangsausgeschlossenen ERGO-Aktionäre zugesprochen. Das hat jetzt das Landgericht Düsseldorf beschlossen.

Im Jahr 2010 wurden im Wege des Squeeze-out die Minderheitsaktionäre aus der ERGO Versicherungsgruppe AG (ERGO) ausgeschlossen. Sie hatten ihre Aktien zwangsweise an die Hauptaktionärin der ERGO, die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft (Münchener Rück), zu übertragen. Die Münchener Rück bezahlte den Minderheitsaktionären für jede übertragene ERGO-Aktie eine Barabfindung von 97,72 Euro.

Den Vorgang kommentiert Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch wie folgt:

„Der angebotene Abfindungsbetrag stellt sich zu niedrig dar. Der Firmenwert der ERGO ist nämlich deutlich höher als von der Münchener Rück für die Berechnung des Abfindungsbetrages angenommen. Daher muss richtigerweise auch der Preis je Aktie ebenfalls größer sein, als die für jede ERGO-Aktie bezahlten 97,72 Euro. Ich habe daher für mehrere betroffene ERGO-Aktionäre ein Gerichtsverfahren gegen die Münchener Rück eingeleitet“.

Das Verfahren wurde auch von anderen Aktionären beantragt und hat zum Ziel, die Abfindung gerichtlich um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, der dem wahren Gegenwert der ERGO-Aktie entspricht.

Nunmehr hat das zuständige Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die Anträge der ERGO-Aktionäre berechtigt sind. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 hat das Gericht festgestellt, dass die bisherige Abfindung von 97,72 Euro um 11,60 Euro auf 109,32 Euro je ERGO-Aktie zu erhöhen ist.

„Die ausgeschlossenen ERGO-Aktionäre können daher noch jetzt, rund sechs Jahre nach der Aktienübertragung, mit einer Nachzahlung durch die Münchener Rück rechnen“, so Anwalt Hasselbruch. Der Beschluss muss jedoch noch Bestandskraft erlangen.

Für alle betroffenen Aktien ergibt sich der Berechnung des Landgerichts Düsseldorf zufolge eine Nacherstattung von rund 2,749 Millionen Euro.

LG Düsseldorf 33 O 72/10

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

2,221 Millionen Euro Zahlungspflicht der Maquet Medical Systems AG

Positiver Ausgang des  unter anderem von Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch beantragten Prüfverfahrens: Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE haben jetzt Aussicht auf zusätzliche erhebliche Geldleistungen.

Mit Beschluss des Landgerichts München I (Aktenzeichen 5 HKO 20672/14) endete das Spruchverfahren in erster Instanz, welches zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung geführt wurde wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Pulsion Medical Systems SE und ihrer Mehrheitsgesellschafterin Maquet Medical Systems AG.

„Das Landgericht München I ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die den übrigen Aktionären der Pulsion SE gebotene Barabfindung zu gering ist und um 1,24 Euro je Aktie der Gesellschaft erhöht werden muss“, berichtet Olaf Hasselbruch.

Der Bremer Rechtsanwalt von der Kapitalanlagerechtskanzlei Sommerberg hat an dem Fall als Verfahrensbevollmächtigter auf Seite der Antragsteller mitgewirkt.

Rechnerisch muss die Maquet Medical Systems AG daher für die 1.791.614 außenstehenden Aktien der Pulsion SE insgesamt 2.221.601,36 nachbezahlen, sofern der Gerichtsbeschluss Bestandskraft erlangt.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Andrey Popov / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

11 Millionen Euro Nachzahlung für Aktionäre der SCA Hygiene Products SE

Spruchverfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt als Aktionärsvertreter

Die ordentliche Hauptversammlung der SCA Hygiene Produkts SE (frühere Firma: PWA Papierwerke Waldhof-Aschaffenburg AG) fasste am 17. Mai 2013 den Beschluss, die Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 487,81 Euro je Aktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen. Im Juni 2013 wurde dieser Squeeze-out-Beschluss vollzogen.

Mehrere Aktionäre, darunter auch eine von der Kanzlei Sommerberg vertretene Aktionärin, haben daraufhin Antrag bei dem Landgericht München I gestellt auf gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung, die höher sein soll als die im Hauptversammlungsbeschluss bestimmte Barabfindung.

Das Landgericht München I folgte nunmehr diesen Anträgen und hat den Hauptversammlungsbeschluss korrigiert. Es hat die Barabfindung je Aktie um 46,12 Euro erhöht. Seine Entscheidung hat das Spruchgericht damit begründet, dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung – wie von den am Spruchverfahren beteiligten Aktionären vorgetragen – zu niedrig ist.

Angemessen ist die Barabfindung, wenn sie gegenüber dem Hauptversammlungsbeschluss um 46,12 Euro erhöht wird, so das Gericht. Da von dem Squeeze-out nach Mitteilung der Hauptaktionärin 240.951 Aktien betroffen sind, beträgt die rechnerisch zu leistende Gesamtnachzahlung für alle außenstehenden Aktien 11.112.660,12 Euro.

LG München I – Beschluss vom 31. Mai 2016 – Aktenzeichen 5 HK O 14376/13

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Sommerberg-Rechtsanwalt: Erfolg im FRIATEC-Spruchverfahren

Oberlandesgericht Karlsruhe bestimmt in zweiter Instanz Barabfindung wegen Squeeze-Out zugunsten von Aktionären.

Mit Beschluss vom 22. Juni 2015 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG auf die Hauptaktionärin auf 21,83 Euro je Stückaktie festgesetzt.

Im Jahr 2002 beschloss die Hauptversammlung der FRIATEC AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 20,64 Euro je Stückaktie. „Ich habe als deren Verfahrensbevollmächtigter für institutionelle FRIATEC-Aktionäre, die diese Barabfindung für zu gering gehalten haben, ebenso wie andere Anteilsinhaber, einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer höheren Barabfindung gestellt“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch. „Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist den Anträgen gefolgt“, so Anwalt Hasselbruch weiter.

Mit Beschluss vom 22. Juni 2015 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG auf die Hauptaktionärin auf 21,83 Euro je Stückaktie festgesetzt.

Das Gericht hat damit die Abfindung um 1,19 Euro je FRIATEC-Aktie mit seinem Beschluss erhöht. Dieser Betrag ist von der Hauptaktionärin noch nachträglich den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären zu zahlen.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Landgericht München I gibt Antrag auf Nachzahlung für Aktionäre der GBW AG statt – über eine Million Euro Zusatzausschüttung werden erwartet

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet über den Verfahrensausgang des von ihm beantragten Spruchverfahrens in Sachen GBW AG.

Die GBW AG ist ein im Immobiliensektor tätiges Unternehmen. Im Jahr 2013 übernahm ein von der Patrizia Immobilien AG geführtes Konsortium die Mehrheitsbeteiligung der Bayerischen Landesbank an der GBW AG.

In der Folge wurden die Minderheitsaktionäre durch Beschluss der Hauptversammlung der GBW AG vom 28. November 2013 aus der Gesellschaft im Wege des Squeeze-out ausgeschlossen. Die betroffenen Minderheitsaktionäre hatten ihre Aktien der GBW AG zwangsweise an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine festgelegte Barabfindung von 21,32 je Euro Aktie.

„Diesen Abfindungsbetrag hielt ich für unangemessen gering. Daher habe ich als Verfahrensbevollmächtigter für mehrere betroffene Aktionäre der GBW AG die gerichtliche Festsetzung einer höheren Abfindung beantragt auf einen Betrag, der dem angemessenen anteiligen Unternehmenswert der GBW AG zu entsprechen hat“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch.

Vor dem Landgericht München I wurde deswegen und aufgrund von Anträgen weiterer Aktionäre ein entsprechendes Spruchverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 20. November 2015 hat das Landgericht München I nunmehr den Spruchanträgen stattgegeben und die Barabfindung um 65 Cent erhöht auf 21,97 Euro je Aktie der GBW AG (Aktenzeichen: 5 HKO 5593/14).

Laut Gerichtsbeschluss sind von dem Squeeze-out insgesamt 1.667.625 Aktien der GBW AG betroffen. Für diese Aktien ist die Zusatzzahlung von je 65 Cent zu leisten. Die zwangsausgeschlossenen Aktionäre der GBW AG erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts München I somit eine Ausschüttung von rechnerisch insgesamt 1.083.965,25 Euro.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Andrey Popov / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch: Erfolg im FRIATEC-Spruchverfahren

Oberlandesgericht Karlsruhe bestimmt in zweiter Instanz Barabfindung wegen Squeeze-Out zugunsten von Aktionären.

Mit Beschluss vom 22. Juni 2015 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG auf die Hauptaktionärin auf 21,83 Euro je Stückaktie festgesetzt.

Im Jahr 2002 beschloss die Hauptversammlung der FRIATEC AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 20,64 Euro je Stückaktie. „Ich habe als deren Verfahrensbevollmächtigter für institutionelle FRIATEC-Aktionäre, die diese Barabfindung für zu gering gehalten haben, ebenso wie andere Anteilsinhaber, einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer höheren Barabfindung gestellt“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch. „Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist den Anträgen gefolgt“, so Anwalt Hasselbruch weiter.

Das Gericht hat die Abfindung um 1,19 Euro je FRIATEC-Aktie mit seinem Beschluss erhöht. Dieser Betrag ist von der Hauptaktionärin noch nachträglich den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären zu zahlen.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Erneuter Verfahrenserfolg: LG Köln legt Nachzahlungspflicht von über 9,5 Millionen Euro fest

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Verfahrensbevollmächtigter auf Aktionärsseite, erläutert Gerichtsbeschluss vom 21. August 2015:

„Die ehemaligen Aktionäre erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts Köln wegen Ausschluss aus der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG eine erhebliche Ergänzung zur Barabfindung.“

Im Jahr 2002 wurden auf Verlangen der Hauptaktionärin alle übrigen Aktionäre im Rahmen eines sogenannten Squeeze-out aus der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Aktionäre hatten ihre Aktien an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine Barabfindung.

Nach geltender Rechtslage muss diese Barabfindung „angemessen“ sein, also den tatsächlichen Anteils- bzw. Unternehmenswert der Aktiengesellschaft widerspiegeln.

„Meiner Beurteilung zufolge war die angebotene Barabfindung zu gering, also unangemessen niedrig. Dies habe ich beanstandet und für eine von mir vertretene Firma vor dem Landgericht Köln einen Antrag auf gerichtliche Erhöhung der Barabfindung auf einen angemessenen Betrag gestellt“, sagt Olaf Hasselbruch, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Diesem und den Anträgen weiterer 17 betroffener Minderheitsaktionäre hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 21. August 2015 stattgegeben (Az. 82 O 94/03). Das Gericht hat dazu festgestellt, dass die Barabfindung tatsächlich zu niedrig war. Deswegen hat es eine Erhöhung auf einen angemessenen Betrag von 681,27 je Stückaktie der Aachener Münchener Lebensversicherung AG festgesetzt.

Da von dem Squeeze-out der Gerichtsentscheidung zufolge 63.103 Aktien betroffen waren und der Erhöhungsbetrag je Aktie sich auf 153,27 (Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der vom Landgericht Köln festgesetzten Barabfindung) beläuft, muss der Hauptaktionär rechnerisch also jetzt 9.671.796,81 nachzahlen.

Hinweis: Die Antragsgegner können noch Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist also noch nicht bestandskräftig.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Andrey Popov / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Vergleich: Bayer hat an ehemalige Schering-Aktionäre 200 Millionen Euro nachzuzahlen – Sommerberg-Rechtsanwalt Hasselbruch auf Seiten der Schering-Aktionäre am Vergleich beteiligt

„Das wirtschaftliche Ergebnis des geschlossenen Vergleichs bewerte ich als sehr gut im Sinne der ehemaligen Aktionäre der Schering“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Kanzlei Sommerberg, der am Vergleichsschluss im Prozess als Rechtsvertreter mehrerer zwangsausgeschlossener Minderheitsaktionäre beteiligt war.

Der Vergleichsabschluss erfolgte bei dem Landgericht und Kammergericht Berlin. Hier finden Sie einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus zum Thema: http://www.focus.de/finanzen/boerse/nachschlag-fuer-schering-uebernahme-aktionaere-bekommen-ueber-200-millionen-euro_id_4908678.html

Der Verfahrensbevollmächtigte Sommerberg-Anwalt Hasselbruch: „Unsere Erfahrung mit solchen Vergleichen in Spruchverfahren ist positiv.“ Mit einem schnellen Vergleich wird ein für alle Parteien verbindliches Ergebnis erzielt und die ansonsten oft jahrelange oder sogar jahrzehntelange Verfahrensdauer wird damit abgekürzt.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…
Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Großer Prozesserfolg im Verfahren um Barabfindung für MAN-Aktionäre erzielt: VW-Tochterfirma trifft Nachzahlungspflicht von 353 Millionen Euro!

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch ist sehr zufrieden mit dem aktuell erstrittenen Beschluss des Landgerichts München I.

Die Truck & Bus GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG und Großaktionär der MAN SE. Mit Unternehmensvertrag vom 26. April 2013 zwischen der Truck & Bus GmbH und der MAN SE hat sich die MAN SE sich der Beherrschung durch die Truck & Bus GmbH unterworfen und sich zur Abführung ihres Gewinnes an die Truck & Bus GmbH verpflichtet.

Den übrigen Aktionären der MAN SE hat die Truck & Bus GmbH für die durch die Beherrschung und Gewinnabführung entstandene Beeinträchtigung ihrer Rechte eine Kompensationsleistung angeboten. Als Alternative zu einer angebotenen jährlichen Ausgleichszahlung verpflichtete sich die Truck & Bus GmbH in dem Unternehmensvertrag dazu, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der MAN SE deren MAN-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von jeweils 80,89 Euro je MAN-Stammaktie und Vorzugsaktie zu erwerben.

„Ich habe für eine von mir vertretene institutionelle Firma, die ebenfalls als MAN-Aktionärin von der Beherrschung und Gewinnabführung durch die VW-Tochterfirma Truck & Bus betroffen ist, gerichtliche Schritte eingeleitet. Konkret habe ich einen Antrag bei dem Landgericht München I auf gerichtliche Festlegung einer höheren Barabfindung gestellt“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg. Auch zahlreiche weitere betroffene MAN-Aktionäre haben, oft anwaltlich vertreten, einen entsprechenden Antrag gestellt.

Mit Beschluss vom 31. Juli 2015 (Az. 5 H KO 16371/13) hat das Landgericht München I diesen Spruchanträgen überwiegend stattgegeben und die Barabfindung um 9,30 Euro je Aktie erhöht auf einen angemessenen Betrag von 90,29 Euro

Da nach Mitteilung der Truck & Bus GmbH vom Unternehmensvertrag mit der MAN SE insgesamt rund 38 Millionen MAN-Aktien in Händen außenstehender Aktionäre betroffen sind, ergibt sich ein Gesamtnachzahlungsbetrag für alle diese Aktien von mehr als 353 Millionen Euro.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Deutsche Börse

Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus
Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet…