Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln seien. Doch eine entsprechende Vertragsklausel sei ungültig, erklärte Kübler. Durch diese Kehrtwende dürfen die betroffenen Anleger jetzt auf eine gewisse Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Endgültig muss diese Entscheidung allerdings noch nicht sein. Es sei durchaus möglich, dass andere Gläubiger sich dagegen wehren werden, da ihr Stück vom Kuchen dadurch kleiner werde.

„Die Entscheidung ist für die Genussrechte-Gläubiger natürlich erfreulich. Dennoch müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Daher rät der Rechtsanwalt sowohl den Genussrechte-Gläubigern aber auch den Inhabern der Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Das ist sinnvoller als alle Hoffnung auf das Insolvenzverfahren zu setzen“, so Diler. Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, nicht wahrheitsgemäß oder irreführend waren.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I: Beide Schiffe vor der Insolvenz

Die beiden Schiffe MT King Everest und MT King Ernest bilden den König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I. Über beide Schiffsgesellschaften wurde am Amtsgericht Meppen nach Angaben des „fondstelegramm“ Insolvenzantrag gestellt. Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Das Emissionshaus König & Cie. hatte den Schiffsfonds 2007 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung allerdings nicht nach Wunsch. Auch ein Sanierungsversuch im Jahr 2011 half am Ende nichts. Nun steht die Insolvenz vor der Tür und die Anleger stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen, da ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. Möglicherweise werden auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert.

In dieser schwierigen Lage empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Diler den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Prospekthaftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche zu richten. „Für die Anleger kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Prospekthaftungsanspruch in Betracht kommen, der mit der richtigen Begründung gegenüber den verantwortlichen Gründungsgesellschaftern geltend zu machen ist. Der Prospekt muss dafür wesentlich falsch sein. Genau dafür haben wir entsprechende Erkenntnisse“, erklärt der Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14). 

Das berichtet „Fonds professionell“ online. Darüber hinaus soll es auch Insolvenzanträge für weitere Gesellschaften aus dem Firmenimperium von Malte Hartwieg geben. Zu diesem Imperium zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera. Zudem war Hartwieg bis zu dem Verkauf vor einigen Wochen auch noch der Besitzer der Plattform dima24. Über dima24 wurden u.a. auch die Fonds der genannten Emissionshäuser vertrieben.

„Die Anleger müssen nun das Schlimmste befürchten. Der Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Die Folge können massive finanzielle Verluste für die Anleger sein“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Besonders die Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und einiger New Capital Invest NCI-Fonds müssen diese Verluste schon seit Wochen und Monaten befürchten. Denn ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Hartwieg hatte zwar Nachforschungen angekündigt und ein Detektivbüro beauftragt. Doch die sind jetzt wohl eingestellt worden. „Bemerkenswert ist die Begründung dafür. Denn Hartwieg schiebt den schwarzen Peter offensichtlich den Anlegern und der Staatsanwaltschaft zu. Denn im Zuge der Ermittlungen ist es auch zu Pfändungen gekommen. Dadurch sei nun kein Geld mehr für die Nachforschungen da und auch die Insolvenzen seien wohl eine Folge davon“, so Rechtsanwalt Krajewski.

Die Lage rund um die Fonds aus den Emissionshäusern von Malte Hartwieg spitzt sich immer weiter zu. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Krajewski den betroffenen Anlegern jetzt schnell zu handeln: „Es sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus falschen Angaben in den Emissionsprospekten resultieren. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können auch deliktische Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

New Capital Invest (NCI): Fünf Gesellschaften insolvent

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Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

EEH MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das EEH Elbe Emissionshaus hat den Schiffsfonds MS Jana erst 2008 platziert. Doch nun hat das Amtsgericht Stade bereits das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 73 IN 81/14), meldet das „fondstelegramm“.

Für die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ist es nicht zum ersten Mal, dass sie schlechte Nachrichten erreichen. Denn kaum aufgelegt, geriet der Fonds schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. „Unterm Strich blieb diese Maßnahme wohl erfolglos. Nun könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Den betroffenen Anlegern empfiehlt er daher, schnell zu handeln und zu retten, was noch zu retten ist. Das könnte durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelingen. „Immer wieder ist es bereits bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurde es unterlassen, die Anleger über die Risiken von Schiffsfonds aufzuklären. Zu diesen Risiken zählt insbesondere auch der Totalverlust. Schon alleine deshalb sind Schiffsfonds keine sicheren, sondern hoch spekulative Kapitalanlagen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Kick-Backs dem Kunden gegenüber offen gelegt werden müssen, damit das Provisionsinteresse der Bank erkennbar wird.

„Ob die Anleger falsch beraten wurden, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ist die Falschberatung nachweisbar, stehen die Chancen auf Schadensersatz aber gut“, so Diler.

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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

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Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.

Nach und nach wird klar, für welche Firmen und Gesellschaften aus dem Firmengeflecht von Malte Hartwieg Insolvenzanträge gestellt wurden. Nach dem Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding sind offenbar drei Fonds des Emissionshauses New Capital Invest betroffen. Wie das Handelsblatt am 13. Oktober berichtet, wurden entsprechende Anträge für die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt.

Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und verschiedener NCI-Fonds warten schon seit geraumer Zeit auf ihre Ausschüttungen. Ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Entsprechende Nachforschungen nach dem Verbleib der Gelder blieben bislang offenbar erfolglos. „Nun scheint das dicke Ende für die Anleger zu kommen. Die Fonds sind pleite. Anleger müssen jetzt den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Nach wie vor scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass weitere Insolvenzanträge folgen werden. Daher empfiehlt Krajewski den Anlegern, jetzt umgehend tätig zu werden und anwaltlichen Rat zu suchen. „Die Anleger, die auf Hartwieg und die Suche nach dem verschwundenen Geld vertraut haben, wurden enttäuscht. Nun sollten sie versuchen, so viel wie möglich von ihrem Geld zu retten“, so Krajewski. Dabei gehe es natürlich darum, die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden aber auch um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Besonders die Emissionsprospekte müssen auf Fehler überprüft werden. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren“, erklärt Krajewski.

Zudem laufen nach wie vor die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne auch deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II vor der Insolvenz

Schlechte Nachrichten für Anleger des HCI Renditefonds Premium II: Über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna wurde am Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

Der Dachfonds HCI Renditefonds Premium II wurde Ende 2003 platziert. „Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht lange warten, wenn sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Kapitalanlagen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen empfohlen. „Die Anleger des HCI Renditefonds Premium II dürften aber gegenteilige Erfahrungen gemacht haben. Der Fonds kriselt schon längere Zeit und musste bereits 2010 saniert werden. Die Lage ist durch die drohende Insolvenz der MS Hanna nicht gerade besser geworden“, so Rechtsanwalt Diler. Häufig wurden bei der Anlageberatung aber die Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, verschwiegen. Obwohl das Risiko bis zum Totalverlust des investierten Geldes reicht, wurden Schiffsfonds auch an Anleger vermittelt, die ausdrücklich nach einer sicheren Kapitalanlage gesucht haben, um z.B. fürs Alter etwas auf der hohen Kante zu haben.

Außerdem wurden die Anleger von den Banken auch oft über ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nicht aufgeklärt. Diese müssen nach Rechtsprechung des BGH aber offen gelegt werden, damit der Anleger die Chance hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen und erst dann über eine Beteiligung an dem Fonds entscheidet. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

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HCI Renditefonds IV: Insolvenzwelle erfasst MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star

Inzwischen stehen drei Schiffe aus dem HCI Renditefonds IV vor dem Aus. Nachdem für die Gesellschaft der MS Berta schon im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden musste, wurden nun auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Insolvenz

MIFA stellt Insolvenzantrag – Deal mit Investor geplatzt

Überraschende Wende beim Fahrradbauer MIFA. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mitteilte, wurde am 29. September beim Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Der lange geplante Einstieg des indischen Großinvestors Hero Cycles bei dem traditionsreichen ostdeutschen Fahrradhersteller ist auf den letzten Metern noch geplatzt. Die Zeichner der Mittelstands-Anleihe, die MIFA erst 2013 emittiert hatte, müssen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust befürchten.

Die MIFA-Anleihe (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5) wurde 2013 mit einem Zinssatz von 7,5 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis 2018 platziert. Anleger sollen sich mit rund 25 Millionen Euro beteiligt haben. Schon in den vergangenen Wochen und Monaten wurde deutlich, dass der Fahrradbauer in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die fälligen Anleihe-Zinsen konnten nicht gezahlt werden, in den Bilanzen waren Fehler aufgetaucht. Für 2013 wurde nun ein Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro festgestellt. Mit dem Einstieg des indischen Investors sollte das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht werden. „Allerdings auch auf Kosten der Anleger. Sie hätten u.a. auf einen großen Teil ihrer Zinsen verzichten sollen und im Gegenzug zehn Prozent der Aktien erhalten. Das ist nun vom Tisch. Stattdessen soll das Unternehmen nun durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden. Ob das gelingt, ist ungewiss“, sagt André Krajewski, Experte für Mittelstandsanleihen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Auch angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten sollten Anleger sich umgehend rechtlichen Rat holen: „Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. Daher sollte jetzt geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Angesichts der ursprünglich falschen Zahlen in den Bilanzen ist es durchaus möglich, dass auch schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Ist das der Fall, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Mittelstandsanleihen: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu

Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg LLP.
Sommerberg Anlegerrecht - Finanzkrise

New Capital Invest, Selfmade Capital: Erste Fonds offenbar insolvent – Malte Hartwiegs Anwälte legen Mandat nieder

Das Vertrauen hat sich für Anleger der Selfmade Capital und New Capital Invest Fonds nicht ausgezahlt. Obwohl sie seit Monaten vergeblich auf ihre Ausschüttungen warten, sahen viele von ihnen von rechtlichen Schritten ab und folgten damit einer Aufforderung von Firmenchef Malte Hartwieg und seinen Anwälten, um den Bestand der Fonds nicht zu gefährden. Jetzt wurden offenbar für die ersten Fonds dennoch Insolvenzanträge gestellt, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Mehr noch: Die von Malte Hartwieg beauftragte Anwaltskanzlei hat ihr Mandat niedergelegt. Offenbar kann Hartwieg sie nicht mehr bezahlen. Von den verschwundenen Anlegergeldern fehlt aber weiter jede Spur. Zum Firmenimperium des Malte Hartwieg gehören nicht nur Selfmade Capital und New Capital Invest, sondern auch das Emissionshaus Panthera. Auch den Anlegern des Fonds Panthera Global Trading A droht inzwischen der Totalverlust. Von dem Emissionshaus Euro Grundinvest sowie von der Vertriebsplattform dima24 hat sich Hartwieg in der Zwischenzeit getrennt.

Gegen Hartwieg ermittelt auch die Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Dabei kam es zu Durchsuchungen der Privat- und Geschäftsräume Hartwiegs. Im Zuge der Durchsuchungen ist es offenbar auch zu Arrestpfändungen gekommen. Diese sollen nun der Grund sein, dass Hartwieg seine Anwälte nicht mehr bezahlen kann. Diese teilten den Anlegern in einem Schreiben mit, dass sie ihr Mandat niedergelegt haben. Außerdem heißt es, dass für die ersten Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest Insolvenzanträge gestellt worden seien.

„Die betroffenen Anleger waren in einer schwierigen Lage und viele vertrauten wohl darauf, dass die verschwundenen Anlegergelder wieder auftauchen. Anscheinend vergeblich. Nach der jüngsten Entwicklung sollten die Anleger aber nicht weiter zögern, sondern umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr investiertes Kapital zu retten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Für die Anleger ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Schadensersatzansprüche können sich u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospekthaftung ergeben. „Sollte sich der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs bestätigen, sind auch deliktische Regressansprüche gegen die Verantwortlichen möglich“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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Insolvenzanträge für New Capital Invest (NCI) Fonds

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König & Cie. Produktentankerfonds II: Insolvenzanträge für MT King Edward und MT King Eric gestellt

Hiobsbotschaft für die Anleger des König & Cie. Produktentankerfonds II: Für die Gesellschaften der Produktentanker MT King Edward und MT King Eric sind beim Amtsgericht Neumünster Insolvenzanträge gestellt worden. Anleger müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Das Emissionshaus König & Cie. hat den Produktentankerfonds II im Jahr 2007 aufgelegt. Investiert wurde in die beiden Tanker MT King Edward und MT King Eric. Für beide Schiffsgesellschaften wurden nach Angaben des „fondstelegramm“ Anträge auf Insolvenz gestellt.

Die Anleger, die sich an dem König & Cie. Produktentankerfonds II beteiligt haben, haben schon seit geraumer Zeit kaum Freude an ihrer Kapitalanlage. Die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück oder aus bzw. wurden zur Sanierung des Fonds in die Tanker reinvestiert. „Gelungen ist die Sanierung im Endeffekt nicht. Im Gegenteil: Den Anlegern drohen nun hohe finanzielle Verluste“, sagt Rechtanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, sondern können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Diler: „Besonderes Augenmerk ist dabei auf Prospekthaftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche zu richten. Für die Anleger kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Prospekthaftungsanspruch in Betracht kommen, der mit der richtigen Begründung gegenüber den verantwortlichen Gründungsgesellschaftern geltend zu machen ist. Der Prospekt muss dafür wesentlich falsch sein. Genau dafür haben wir entsprechende Erkenntnisse.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).

SEB ImmoInvest: Anleger können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen

Der offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest wird seit dem 7. Mai 2012 aufgelöst. Anleger haben immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Chancen deutlich gestiegen.

Der SEB ImmoInvest teilte das Schicksal einer ganzen Reihe weiterer offener Immobilienfonds. Als im Zuge der Finanzkrise immer mehr Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten, reichte die Liquidität des Fonds nicht mehr aus und die Anteilsrücknahme wurde 2010 ausgesetzt. Auch der Versuch, den Fonds wieder zu eröffnen, scheiterte, so dass der SEB ImmoInvest im Mai 2012 endgültig geschlossen wurde und abgewickelt wird. Die Liquidation soll am 30. April 2017 abgeschlossen sein. Anleger erhalten während der Abwicklungsphase turnusmäßig Ausschüttungen, die sich in erster Linie an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richten. Dabei muss allerdings mit Verlusten gerechnet werden.

Allerdings können die betroffenen Anleger nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend machen. „Nach einem aktuellen BGH-Urteil sind die Chancen deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für offene Immobilienfonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. Denn der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die Banken, die die Fondsanteile vermittelt haben, ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hätten informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter bedeute die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase. Wurden sie darüber nicht aufgeklärt, hat sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht. „Interessant ist auch, dass die Bank grundsätzlich über das Schließungsrisiko informieren muss und nicht erst wenn die Probleme absehbar sind“, so Rechtsanwalt Diler. Daher lässt sich das Urteil des BGH auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Falsch beraten wurden die Anleger auch, wenn sie über weitere Risiken nicht aufgeklärt wurden oder die vermittelnde Bank ihre Provisionen verschwiegen hat. „Letztlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat. Lässt sich der Nachweis führen, stehen die Chancen auf Schadensersatz sehr gut“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für offene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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