Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds Nr. 166 – Schiffs­fonds Twins 1: Schiffsfonds in der Krise

Land­ge­richt Frank­furt am Main stellt mit Urteil fest: Kunde der Com­merz­bank hat Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen Geld­an­lage in den CFB-Fonds Nr. 166 – Schiffs­fonds Twins 1.

Über den CFB-Schiffsfonds Twins 1 konn­ten sich Anle­ger an den bei­den Fonds­ge­sell­schaf­ten Naut­lus Schiffs­be­triebs­ge­sell­schaft mbH & Co. MS „Nedl­loyd Adriana“ KG und Nau­rata Schiffs­be­triebs­ge­sell­schaft mbH & Co. MS „Nedl­loyd Valen­tina“ KG betei­li­gen. Es han­delt sich um hoch­ris­kante Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen mit Total­ver­lust­ri­siko.

Nun hat ein von der Anle­ger­schutz­kanz­lei Som­mer­berg ver­tre­te­ner Anle­ger einen Anspruch auf fak­ti­sche Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes gericht­lich erstrit­ten. Begrün­dung des Urteils: Der Kunde wurde pflicht­wid­rig nicht über heim­lich geflos­sene Ver­triebs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Dies hat das Land­ge­richt Frank­furt am Main mit Urteil (Az. 212454/11) ent­schie­den.

Der Bank­kunde hatte auf Emp­feh­lung sei­ner Bank sein Geld in den CFB-Fonds Nr. 166 ange­legt. Das Land­ge­richt hat dazu fest­ge­stellt, dass die Bank heim­lich 10 Pro­zent an Pro­vi­sio­nen ein­ge­stri­chen hat. Bei der­art hohen Pro­vi­sio­nen geht das Gericht davon aus, dass der Anle­ger sich nicht an den Fonds betei­ligt hätte, wenn er über die Pro­vi­sio­nen und deren Höhe auf­ge­klärt wor­den wäre. „Daher ord­nete das Pro­zess­ge­richt die Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes an, so wie von uns auch bean­tragt. Unser Man­dant kann jetzt aus die ihm viel zu ris­kan­ten Fonds aus­stei­gen und erhält sein Geld zurück, sobald das Urteil Rechts­kraft erlangt“, freut sich Anwalt Kra­jew­ski für sei­nen Man­dan­ten.

Finanz­in­sti­tut muss Geld zurück­zah­len

Das Gericht hat erkannt, dass die Klage über­wie­gend begrün­det ist. Denn die beklagte Bank hat ihre Auf­klä­rungs­pflicht ver­letzt. Sie hat nicht über Ver­triebs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt, die sie für die Ver­mitt­lung der Fonds­an­teile an ihren Kun­den erhal­ten hat. Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­ho­fes muss ein Bera­tungs­kunde von der Bank jedoch über sol­che Rück­ver­gü­tun­gen infor­miert wer­den, die die Bank für die Fonds­ver­mitt­lung erhält. Unter­bleibt diese Auf­klä­rung macht die Bank sich scha­den­er­satz­pflich­tig. Der Kunde kann dann eine Rück­ab­wick­lung des Fonds­ge­schäf­tes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger erhält sein ange­leg­tes Geld gegen Rück­über­tra­gung der Fonds­an­teile wie­der erstat­tet.

Anwalt: In zahl­rei­chen Fäl­len wurde nicht über Pro­vi­sio­nen infor­miert – auch hier kön­nen die Anle­ger eine Rück­ab­wick­lung ver­lan­gen

Rechts­an­walt Kra­jew­ski: „Unsere Erfah­rung zeigt, dass in sehr vie­len Fäl­len die Ban­ken nach­weis­lich ihre Kun­den nicht über die Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt haben. Das ist jetzt ein guter Ansatz­punkt, um eine Rück­ab­wick­lung zu for­dern.“ In zahl­rei­chen Ver­fah­ren ist es der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg bereits gelun­gen, für die Man­dan­ten eine Kapi­ta­ler­stat­tung zu errei­chen. Oft konnte auch ohne Gerichts­ver­fah­ren eine Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes mit der rich­ti­gen Argu­men­ta­tion erreicht wer­den. Die Ban­ken zei­gen sich häu­fi­ger als gedacht eini­gungs­be­reit und regu­lie­ren den Scha­den (zumin­dest teil­weise) oft frei­wil­lig.

 


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Land­ge­richt Hagen: Fonds­an­le­ger hat Anspruch auf Rück­ab­wick­lung der Schiffs­be­tei­li­gung

„Wir konnten eine wichtige Gerichtentscheidung erstreiten, von deren Kernaussage jetzt auch viele weitere geschädigte Schiffsfondsanleger profitieren können.“

Dies berichtet Rechtsanwalt André Krajewski von der deutschlandweit tätigen Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Eine Anlegerin erhält ihr Kapital erstattet, das sie in einen riskanten Schiffsfonds angelegt hat. Die Urteilsbegründung: Die Anlegerin hat einen Schadensersatzanspruch, weil sie nicht über die großen Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt wurde.

Das Landgericht Hagen hat mit dem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 5. Dezember 2012 (Az. 8 O 60/12) die Commerzbank AG verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Klägerin insgesamt 56.621,40 Euro zu zahlen. Die Bank erhält im Gegenzug die verkaufte Beteiligung am CFB-Schiffsfonds Nr. 171 („Containerriesen der Zukunft“) zurück.

Das Urteil hat einen zentralen Leitsatz:

Durchschnittsanleger können eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung verlangen, wenn sie nicht über das Totalverlustrisiko, die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Fungibilität der Anteile aufgeklärt wurden.

Bank verkaufte Anlegerin hochriskante Schiffsfonds-Beteiligung

Die Klägerin ist Bankkundin bei der beklagten Commerzbank AG. Am 17. Dezember 2008 fand in einer Geschäftsstelle der Bank ein Beratungsgespräch zwischen der Klägerin und einer Bankmitarbeiterin statt. Die Bankkundin wollte Geld aus einer Erbschaft anlegen. Die Bankberaterin empfahl darauf hin die Zeichnung eines Schiffsfonds. Die betroffene Kundin vertraute dieser Empfehlung und erwarb für insgesamt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffsfonds. Es handelt sich um den CFB-Fonds 171 („Containerriesen der Zukunft“). Die Klägerin musste zusätzlich noch ein Agio bezahlen.

Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Rückgängigmachung dieses Kapitalanlagegeschäftes geltend gemacht. Das Gericht hat dem Klageantrag stattgegeben.

Fondsanlegerin hat Anspruch auf Zahlung von über 56.000 Euro

Mit seinem Urteil hat das Landgericht Hagen festgestellt, dass der klagenden Anlegerin ein Anspruch auf Zahlung von 56.621,40 Euro zusteht. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die Bank die ihr obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung und Risikoaufklärung verletzt hat. Die Beratung war „nicht anlagegerecht“ erfolgt.

Pflichtverletzung: Risikoaufklärung versäumt

Zu Gunsten der Klägerin sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Bankberaterin nicht über wesentliche Risiken der Schiffsbeteiligung aufgeklärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt noch über die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Fungibilität der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Aufklärung wäre allerdings in allen Punkten erforderlich gewesen, da es sich durchweg um Umstände handelt, die für den durchschnittlichen Anleger von erheblicher Bedeutung sind.

Durchschnittsanleger muss über bestimmte Risiken aufgeklärt werden

Diese Kernaussage des Urteils kann auf viele vergleichbare Rechtsfälle übertragen werden: Ein Durchschnittsanleger muss unbedingt über das Totalverlustrisiko, die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung aufgeklärt werden, wenn die Bank oder ein Berater dem Kunden einen geschlossenen Fonds (Schiffs- oder Immobilienfonds) verkaufen will. Unterbleibt diese Aufklärung, kann der Beratungskunde eine Schadensregulierung verlangen.

Rechtsanwalt Krajewski dazu: „Die meisten der Anleger in Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind gewöhnliche Durchschnittsanleger. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass unsere Mandanten über diese vom Landgericht Hagen benannten Risiken häufig gerade nicht aufgeklärt wurden, obwohl dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.“

Diese fehlende Risikoaufklärung ist daher jetzt ein guter Ansatzpunkt, um unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts Hagen eine Kapitalerstattung zu beanspruchen. Anlegeranwalt Krajewski schätzt, dass noch Tausende geschädigte Schiffsfondsanleger mit dieser Schadensersatzargumentation eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung geltend machen können.

Dies kann ein guter Weg für den Fondsaustieg sein. Immerhin gelten mittlerweile viele Schiffsfonds als finanziell angeschlagen oder insolvenzgefährdet. Die Anleger müssen nicht nur den Verlust ihres angelegten Geldes befürchten, sondern oft sogar noch mit Forderungen auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen gegen sich rechnen.

Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg berät betroffene Fondsanleger in ganz Deutschland. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.

 

 


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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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CFB-Fonds Nr. 171: Schiffsfonds in der Krise

Im Zusam­men­hang mit einer Geld­an­lage in den hoch ris­kan­ten CFB-Schiffsfonds Nr. 171 hat das Land­ge­richt Hagen jetzt einer Anle­ge­rin Scha­dens­er­satz zuge­spro­chen. Das Gerichts­ur­teil wurde von der Kanz­lei Som­mer­berg erstrit­ten. Die Urteils­be­grün­dung: Die Anle­ge­rin hat einen Scha­dens­er­satz­an­spruch, weil sie nicht über die gro­ßen Risi­ken der Fonds­be­tei­li­gung auf­ge­klärt wurde.

Die Klä­ge­rin ist Bank­kun­din bei der beklag­ten Com­merz­bank AG. Am 17. Dezem­ber 2008 fand in einer Geschäfts­stelle der Bank ein Bera­tungs­ge­spräch zwi­schen der Klä­ge­rin und einer Bank­mit­ar­bei­te­rin statt. Die Bank­kun­din wollte Geld aus einer Erb­schaft anle­gen. Die Bank­be­ra­te­rin emp­fahl dar­auf­hin die Zeich­nung eines Schiffs­fonds. Die betrof­fene Kun­din ver­traute die­ser Emp­feh­lung und erwarb für ins­ge­samt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffs­fonds. Es han­delt sich um den CFB-Fonds 171 („Con­tai­ner­rie­sen der Zukunft“). Die Klä­ge­rin musste zusätz­lich noch ein Agio bezah­len.

Die Klä­ge­rin hat mit ihrer Klage die Rück­gän­gig­ma­chung die­ses Kapi­tal­an­la­ge­ge­schäf­tes gel­tend gemacht. Das Land­ge­richt Hagen hat mit Urteil vom 5. Dezem­ber 2012 (Az. 860/12) der Klage statt­ge­ge­ben und die Com­merz­bank AG ver­ur­teilt, an die von der Kanzlei Som­mer­berg ver­tre­tene Klä­ge­rin ins­ge­samt 56.621,40 Euro zu zah­len. Die Bank erhält im Gegen­zug die ver­kaufte Betei­li­gung zurück.

Zu Guns­ten der Klä­ge­rin sah das Gericht es als erwie­sen an, dass die Bank­be­ra­te­rin nicht über wesent­li­che Risi­ken der Schiffs­be­tei­li­gung auf­ge­klärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Total­ver­lus­tes auf­ge­klärt noch über die Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und die ein­ge­schränkte Fun­gi­bi­li­tät der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Auf­klä­rung wäre aller­dings in allen Punk­ten erfor­der­lich gewe­sen, da es sich durch­weg um Umstände han­delt, die für den durch­schnitt­li­chen Anle­ger von erheb­li­cher Bedeu­tung sind.

Durch­schnitt­li­cher Anle­ger muss über bestimmte Risi­ken auf­ge­klärt wer­den

Diese Kern­aus­sage des Urteils kann auf viele ver­gleich­bare Rechts­fälle über­tra­gen wer­den: Ein Durch­schnitts­an­le­ger muss unbe­dingt über das Total­ver­lust­ri­siko, die Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und die ein­ge­schränkte Han­del­bar­keit der Betei­li­gung auf­ge­klärt wer­den, wenn die Bank oder ein Bera­ter dem Kun­den einen geschlos­se­nen Fonds (Schiffs- oder Immo­bi­li­en­fonds) ver­kau­fen will. Unter­bleibt diese Auf­klä­rung, kann der Bera­tungs­kunde eine Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­lan­gen.

Rechts­an­walt Kra­jew­ski dazu: „Die meis­ten der Anle­ger in Schiffs­fonds oder Immo­bi­li­en­fonds sind gewöhn­li­che Durch­schnitts­an­le­ger. Unsere lang­jäh­rige Erfah­rung zeigt, dass unsere Man­dan­ten über diese vom Land­ge­richt Hagen benann­ten Risi­ken häu­fig gerade nicht auf­ge­klärt wur­den, obwohl dies recht­lich erfor­der­lich gewe­sen wäre.“

Diese feh­lende Risi­ko­auf­klä­rung ist daher jetzt ein guter Ansatz­punkt, um unter Beru­fung auf das Urteil des Land­ge­richts Hagen eine Kapi­ta­ler­stat­tung zu bean­spru­chen. Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski schätzt, dass noch Tau­sende geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger mit die­ser Scha­dens­er­satz­ar­gu­men­ta­tion eine Rück­ab­wick­lung ihrer Fonds­be­tei­li­gung gel­tend machen kön­nen.

Dies kann ein guter Weg für den Fonds­austieg sein. Immer­hin gel­ten mitt­ler­weile viele Schiffs­fonds als finan­zi­ell ange­schla­gen oder insol­venz­ge­fähr­det. Die Anle­ger müs­sen nicht nur den Ver­lust ihres ange­leg­ten Gel­des befürch­ten, son­dern oft sogar noch mit For­de­run­gen auf Rück­zah­lung erhal­te­ner Aus­schüt­tun­gen gegen sich rech­nen.

 


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MS „VEGA MER­CURY“: Schiffsfonds in der Krise

Ach­tung: Insol­venz­ge­fahr. Auch der Schiffs­fonds MSVEGA MER­CURY“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG befin­det sich in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten. Die Anle­ger müs­sen mit dem bal­di­gen Ver­lust ihrer Ein­lage rech­nen. Ret­tungs­ver­su­che sind bis­lang geschei­tert.

In einem Rund­schrei­ben an die betrof­fe­nen Fonds­an­le­ger heißt es: „Die Insol­venz­ge­fahr für die Betei­li­gungs­ge­sell­schaft konnte auf­grund der geschei­ter­ten Restruk­tu­rie­rung nicht abge­wen­det wer­den.

Die Kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des Fonds MSVEGA MER­CURY“. Rechts­an­walt André Kra­jew­ski (Anwalt bei der Kanzlei Som­mer­berg) erklärt:

Unsere Man­dan­ten wur­den von den Bera­tern bzw. Ban­ken, von denen sie den Fonds ver­mit­telt erhiel­ten, nicht über diese Insolvenz- und Geld­ver­lust­ge­fahr auf­ge­klärt. Im Gegen­teil sag­ten die Bera­ter in den Bera­tungs­ge­sprä­chen zu unse­ren Man­dan­ten, dass der Fonds sich angeb­lich aller Vor­aus­sicht nach wirt­schaft­lich gut ent­wi­ckeln werde. Mei­ner Beur­tei­lung nach ist dies ein offen­sicht­lich fal­sches Ver­spre­chen.“

Vor allem des­we­gen macht die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg unter dem Aspekt der unter­las­se­nen Risi­ko­auf­klä­rung für die geschä­dig­ten Anle­ger eine Rück­ab­wick­lung des Fond­ser­wer­bes gel­tend. Anwalt Kra­jew­ski wei­ter: „Ich sehe gute Aus­sich­ten dafür, dass unsere Man­dan­ten eine voll­stän­dige Erstat­tung ihres Gel­des bean­spru­chen kön­nen, das sie in den Fonds ange­legt haben.“

 


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HC US-Multipurposefrachter: Schiffsfonds in der Krise

Total­ver­lust der Ein­lage! Der Schiffs­fonds HC „US-Multipurposefrachter“ ist insol­vent. Für die betrof­fe­nen Anle­ger bedeu­tet dies einen höchst­wahr­schein­li­chen Ver­lust ihres ange­leg­ten Gel­des in den Fonds.

Durch Beschluss des Amts­ge­richts Lin­gen (Az. 18 IN 95/12) vom 12. Novem­ber 2012 wurde über das Ver­mö­gen der Fonds­ge­sell­schaft das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net. Die Gesell­schaft ist auf­ge­löst.

Die deutsch­land­weit im Kapi­tal­an­la­ge­recht tätige Kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt geschä­digte Anle­ger des Pleite-Fonds HC „US-Multipurposefrachter“. Der Fonds wurde vom Emis­si­ons­haus Hanse Capi­tal auf­ge­legt. „Unsere Man­dan­ten berich­ten uns, dass ihnen bei Erwerb der Betei­li­gung die Risi­ken des Fonds nicht erläu­tert bzw. diese beschö­nigt wur­den. Die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wurde sehr posi­tiv dar­ge­stellt“, berich­tet Geschädigten-Anwalt André Kra­jew­ski von der Kanz­lei Som­mer­berg und führt wei­ter aus: „Die von uns ver­tre­te­nen Anle­ger wur­den falsch bera­ten, da sie nicht über das Insolvenz- und Ver­lust­ri­siko für ihr Geld auf­ge­klärt wur­den.

Die Kanz­lei Som­mer­berg sieht daher gute Aus­sich­ten auf Scha­dens­er­satz für ihre Man­dan­ten.

 


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Wir in den Medien: Kanz­lei Som­mer­berg zur feh­len­den Risi­ko­auf­klä­rung bei Schiffs­fonds

Das Handelsblatt verweist in seiner heutigen Ausgabe zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger aus Schiffsfonds auf die von der Anlegerkanzlei Sommerberg bereitgestellte Informationsseite zum Thema.

In dem Artikel „Wie Anleger noch von Bord springen können“ wird die Krise der Schiffsfonds erläutert und über Handlungsmöglichkeiten für betroffene Fondsanleger berichtet. Auch die Kanzlei Sommerberg wird hierzu zitiert. In dem Handelsblatt-Bericht heißt es:

„Viele Anleger versuchen daher nun, aus den Fonds auszusteigen. Das klappt, oft mit Hilfe von Rechtsanwälten. „In vielen Fällen konnten wir schon feststellen, dass die Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind“, heißt es etwa auf der Internetseite Schiffsfonds-Schadenhilfe.de.“

Diese Internetseite wurde als Informationsportal für geschädigte Fondsanleger von der Anlegerkanzlei Sommerberg zur Verfügung gestellt.

 

 


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Scha­dens­er­satz­kla­gen gegen regio­nale Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken sowie Spar­kas­sen

Für zahlreiche Kunden regionaler Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen hat die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg in den vergangenen Monaten Schadensersatzklagen eingereicht. Grund: Falschberatung!

Die Finanzinstitute haben ihren Privatkunden Beteiligungen an hochriskanten Fonds vermittelt. Die betroffenen Anleger sehen sich nun falsch beraten und verlangen eine Rückgängigmachung des Geschäftes.

Verkauf hochriskanter Schiffsfonds an ahnungslose Kunden

Auch die eher kleineren regionalen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben längst die Vermittlung geschlossener Fondsbeteiligungen als lukratives Geschäftsfeld für sich entdeckt. Sie erhalten teils extrem hohe Vermittlungsprovisionen von 10 Prozent und mehr, wenn sie ihren Kunden geschlossene Fondsbeteiligungen verkaufen.

Risiken und hohe Provisionen wurden verheimlicht

Unsere Mandanten haben auf Empfehlung ihres Beraters von der Volksbank oder Sparkasse vor Ort Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds oder Schiffsfonds erworben“, berichtet Rechtsanwalt Thomas Diler von der Sommerberg.

Bei diesen Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Anleger als Kommanditisten nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt sind. Deswegen gelten diese Anlagen als besonders riskant.

Vor allem mit Schiffsfonds haben viele Anleger mittlerweile Schiffbruch erlitten. Viele der Schiffsfonds haben sich wirtschaftlich schlecht entwickelt. Über 100 Fondsgesellschaften sind sogar in die Insolvenz geraten. Mit einer Fortsetzung der Pleitewelle muss gerechnet werden. Schätzungsweise mehrere Zehntausende Anleger müssen mit dem Risiko großer Verluste bis hin zum Totalverlust rechnen. Geschädigten-Vertreter Diler weiter: „Für viele unserer Mandanten bedeutet dies, dass ihre Beteiligung faktisch bereits wertlos und das Geld somit verloren ist oder es droht zumindest der Verlust.

Bankkunden können Entschädigung geltend machen

Die Mandanten der Kanzlei Sommerberg schildern oft ähnliche Sachverhalte: Die betroffene Anleger sind teils langjährige Kunden bei ihrer regionalen Volksbank oder Sparkasse vor Ort. Oft sind sie bereits im Rentenalter. Der Berater von dem Finanzinstitut empfahl ihnen dann, das vorhandene Geld (etwa bislang in einer Lebensversicherung oder Spareinlage angelegt) umzuschichten in einen Schiffsfonds oder Lebensversicherungsfonds, da hier die Rendite besser sei. „Von Risiken, so die Schilderungen vieler unserer Mandanten, war jedoch keine Rede. Wir setzen daher für unsere Mandanten die Rückgängigmachung des Geschäfts wegen Falschberatung durch“, erläutert Anwalt Diler.

Dies bedeutet, dass das Kreditinstitut (Sparkasse bzw. Volks- und Raiffeisenbank) ihrem Kunden das investierte Geld zurückerstatten muss und bekommt im Gegenzug die praktisch wertlose Beteiligung zurück.

Banken zeigen sich vergleichsbereit

Rechtsanwalt Diler: „Nachdem wir die Rückabwicklung gefordert haben, haben die Finanzhäuser in vielen Fällen bereits vorgerichtlich Vergleichslösungen angeboten, die eine zumindest teilweise Entschädigung vorsehen.“ In anderen Verfahren scheinen sich die Banken bzw. Sparkassen keiner Schuld bewusst zu sein. Hier erhebt die Kanzlei Sommerberg Schadensersatzklage für die Beratungsopfer, um die Rückabwicklung durchzusetzen, allein in den vergangenen Monaten mehrere Dutzend Gerichtsverfahren wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit geschlossenen Lebensversicherungs- und Schiffsfonds.

Schadensersatz wegen heimlichen Vermittlungsprovision von 10 Prozent

In mehreren Verfahren konnte die Anlegerkanzlei Sommerberg die regionalen Volks- und Raiffeisenbanken bzw. Sparkassen zur Offenlegung der kassierten Provisionen zwingen. Die Kreditinstitute mussten faktisch durchweg einräumen, rund 10 Prozent an Provision für den Vertrieb bestimmter Fonds kassiert zu haben.

Unseren Mandanten kannten diese Provisionen nicht. Auch deswegen machen wir die Schadensregulierung geltend“, erläutert Sommerberg-Anwalt Diler weiter. Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die beratende Bank ihrem Kunden nämlich Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs zu leisten, wenn sie ihm die offenlegungspflichtigen Rückvergütungen verheimlicht.

„Checklisten“ belegen regresspflichtige Provisionsverheimlichung

Die Sparkassen und Banken verweisen häufig zum Nachweis der angeblich ordnungsgemäßen Anlageberatung auf von ihnen verwendete Beratungsprotokolle, sogenannte „Checklisten“ mit Risikohinweisen, die vom Kunden unterschrieben worden sind. Allerdings belegen diese „Checklisten“ je nach Einzelfall sogar, dass die konkreten Provisionen gerade nicht offengelegt und somit verheimlicht worden sind. Da die „Checkliste“ als Urkunde zu bewerten ist, gilt ihr Inhalt grundsätzlich als inhaltlich vollständig und richtig. Rechtsanwalt Diler: „Weil hier jedoch in keinem uns bekannten Fall Empfänger der Provision und Provisionshöhe genannt ist, was jedoch nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs erforderlich wäre, steht also fest, dass hierüber gar nicht aufgeklärt wurde. Die Beratungsprotokolle sind dann also sogar Beweis für die Falschberatung.“ Auch aus den Prospekten ergeben sich die genauen Provisionshöhen an das konkret beratende Kreditinstitut regelmäßig nicht. Daher können sich die Kreditinstitute als Beleg für eine angebliche Provisionsaufklärung dann auch auf diese Dokumente gerade nicht berufen.

Anwalt hilft, um Schadensausgleich zu erreichen

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger in ganz Deutschland. Ratsuchende Anleger können sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner ist Herr Diler, Beratungstelefon: 0421/3016790 (deutschlandweit).

 

 


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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

HC „US/EURO-Flottenfonds“: Schiffsfonds in der Krise

Ret­tungs­ak­tion droht zu schei­tern: unmit­tel­bare Insol­venz­ge­fahr. Die Anle­ger des HCUS/EURO-Flottenfonds“ müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass ihre Betei­li­gung an dem Schiffs­fonds end­gül­tig wert­los wird.

Durch die anhal­tend schlech­ten Fracht­ra­ten befin­den sich beide Fonds­schiffe in unmit­tel­ba­rer Insol­venz­ge­fahr. Diese War­nung hat das Fonds­ma­nage­ment aus­ge­spro­chen und berich­tet, dass beide Fonds­schiffe des HCUS/EURO-Flottenfonds“ ohne fri­sches Kapi­tal keine Über­le­bens­chance haben. Die Liqui­di­täts­lage des Fonds ist mise­ra­bel. Der Fonds steht unmit­tel­bar vor der Pleite.

Ob letzte Ret­tungs­ver­su­che gelin­gen, ist frag­lich. Eine Beschluss­vor­lage sieht vor, dass die Anle­ger ihre im Jahr 2008 erhal­tene Aus­schüt­tung in Höhe von 4 Pro­zent wie­der an den Fonds zurück­zah­len sol­len, damit der Fonds an Kapi­tal kommt. Rechts­an­walt Tho­mas Diler von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg dazu: „Wir ver­tre­ten Anle­ger die­ses Kri­sen­fonds. Unsere Man­dan­ten fra­gen sich zu Recht, ob sie ange­sichts die­ser nahen­den Hava­rie gutes Geld dem schlech­ten noch hin­ter­her­wer­fen sol­len.

Selbst wenn das Geld zurück­ge­zahlt wird, ist die Insol­venz­ge­fahr kei­nes­wegs abge­wen­det. Es könnte wegen der zu gerin­gen Ein­nah­men trotz­dem zu der quasi abseh­ba­ren Pleite kom­men.

 

 


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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds 168 TWINS II: Schiffsfonds in der Krise

Eben­falls Aus­schüt­tungs­stopp und War­nung vor unge­plant nied­ri­gen Char­ter­ra­ten! CFB-Fondsanleger müs­sen mit einem Ver­lust rech­nen. Auch dem CFB-Schiffsfonds 168 TWINS II droht eine schwere Krise.

Meh­rere Hun­dert Anle­ger haben sich an dem erst 2008 auf­ge­leg­ten CFB-Fonds 168 TWINS II betei­ligt, über den sie über Betei­li­gun­gen an zwei Fonds­ge­sell­schaf­ten an der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung der Con­tai­ner­schiffe MSMAERSK NOT­TING­HAM“ sowie MSNEDL­LOYD MARITA“ teil­ha­ben.

Laut Pla­nung im Pro­spekt waren jähr­li­che Aus­schüt­tun­gen für die Anle­ger vor­ge­se­hen und eine gute Ren­dite am Lauf­zeit­ende. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus:

Die Anle­ger wur­den schrift­lich dar­über infor­miert, dass die Fonds­ge­schäfts­füh­run­gen ent­schie­den haben, die eigent­lich vor­ge­se­he­nen Aus­schüt­tun­gen für das erste Halb­jahr 2012 sowie auch künf­tige vor­ge­se­hene Aus­schüt­tun­gen nicht mehr vor­zu­neh­men bzw. zu ver­wei­gern. Grund: Dem Fonds dro­hen schon bald ernste finan­zi­elle Pro­bleme, so die Mit­tei­lung sei­tens des Fonds.

Fonds­ex­perte: Risiko der Insol­venz und Total­ver­lust­ge­fahr

Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten an Maersk A/S ver­char­tert. Aber: Die ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten lie­gen weit über den aktu­el­len Mark­tra­ten. Des­we­gen muss damit gerech­net wer­den, dass der Char­te­rer die Ver­län­ge­rungs­op­tion nicht aus­üben wird. CFB warnt, dass in die­sem Fall die Fonds­schiffe zu nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten und mög­li­cher­weise sogar an einen neuen Char­te­rer ver­schar­tert wer­den müss­ten. Alter­na­tiv bestünde auch die Mög­lich­keit eines Ver­kaufs eines oder bei­der Con­tai­ner­schiffe. Frag­lich ist aller­dings, ob ein Ver­äu­ße­rungs­er­lös über­haupt aus­rei­chen würde, um nicht nur die Fonds­schul­den zu til­gen, son­dern den Anle­gern zumin­dest einen Teil ihres ange­leg­ten Gel­des zurück­zu­zah­len.

Der Fonds­ex­perte und Anle­ger­an­walt Tho­mas Diler von der Kanz­lei Som­mer­berg schil­dert rea­lis­ti­sche Risi­ken: „Wenn der jet­zige Char­te­rer abspringt und sich keine ver­nünf­tige neue Char­ter­rate mehr erzie­len lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insol­venz dro­hen. Die Betei­li­gun­gen der Anle­ger könn­ten wert­los wer­den, vor allem wenn nur schlechte Ver­kaufs­preise für die Schiffe erzielt wer­den. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar über­lebt, aber die Anle­ger trotz­dem kein Geld mehr raus­be­kom­men, weil die Ein­nah­men zu nied­rig und die Schul­den­last und die lau­fen­den Kos­ten dau­er­haft zu hoch blei­ben.“ Von die­sem Schick­sal sind bereits zahl­rei­che wei­tere Schiffs­fonds betrof­fen.

Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben ange­kün­digt, die eigent­lich geplan­ten jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen nicht nur im ers­ten Halb­jahr 2012 ein­zu­stel­len, son­dern diese Vor­ge­hens­weise auch künf­tig bei­zu­be­hal­ten, um ab 2014 den Schiffs­be­trieb zumin­dest vor­über­ge­hend auch mit nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten auf­recht zu erhal­ten und den Kapi­tal­dienst plan­mä­ßig leis­ten zu kön­nen. Dies bedeu­tet, die Anle­ger müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, auch in den nächs­ten Jah­ren keine Aus­zah­lun­gen mehr zu erhal­ten.

„Fonds­aus­stieg“ bei Falsch­be­ra­tung mög­lich

Die Anle­ger sol­len folg­lich auf die ver­spro­che­nen Aus­schüt­tun­gen ver­zich­ten, damit die kre­dit­ge­ben­den Ban­ken wei­ter plan­mä­ßig bedient wer­den kön­nen. Rechts­an­walt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg: „Unsere Man­dan­ten fra­gen sich, wel­chen Sanie­rungs­bei­trag eigent­lich die eben­falls mit im Boot sit­zen­den Ban­ken leis­ten. Ange­sichts der Ankün­di­gun­gen wol­len unsere Man­dan­ten mög­lichst unver­züg­lich aus­stei­gen, bevor der Schiffs­fonds in schwe­rer See unter­geht.

Die deutsch­land­weit tätige Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des in die Krise stru­deln­den Schiffs­fonds CFB-Fonds 168 TWINS II und macht Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die Anle­ger gel­tend.

Ein Ansatz­punkt: Wenn ein Anle­ger von sei­ner Bank falsch bera­ten wurde, kann dies einen Anspruch des Anle­gers gegen das Kre­dit­in­sti­tut begrün­den wegen der Ver­let­zung der Pflicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­ge­be­ra­tung. Eine Falsch­be­ra­tung liegt vor, wenn der Bank­be­ra­ter dem Kun­den im Rah­men der Bera­tung die Risi­ken der Geld­an­lage in den CFB-Fonds 168 ver­schwie­gen oder ver­harm­lost hat. Anwalt Diler: „Die Anle­ger hät­ten von ihrer Bank aus­drück­lich dar­über auf­ge­klärt wer­den müs­sen, dass eine Betei­li­gung an einem Schiffs­fonds hoch ris­kant ist und dass das ange­legte Geld sogar voll­stän­dig ver­lo­ren gehen kann. Statt­des­sen haben unsere Man­dan­ten bereits mehr­fach berich­tet, dass ihnen der Fonds vom Bank­be­ra­ter als ´sichere´ Geld­an­lage ver­kauft wurde, teils sogar zur Alters­vor­sorge! Dies ist eine regress­pflich­tige Falsch­be­ra­tung.“ Abhän­gig von den Ein­zel­fal­l­um­stän­den kann der Anle­ger dann eine Rück­gän­gig­ma­chung des Fond­ser­wer­bes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger kann vom Kre­dit­in­sti­tut sein ein­ge­setz­tes Kapi­tal zurück­ver­lan­gen und über­trägt dafür im Gegen­zug die Fonds­be­tei­li­gung an die Bank.

Sie haben Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Nut­zen sie unsere anwalt­li­che Bera­tung in ganz Deutsch­land. Ihr Ansprech­part­ner ist Herr Diler. Bera­tungs­te­le­fon: 0421/3016790

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds 166 TWINS I: Schiffsfonds in der Krise

Aus­schüt­tungs­stopp und War­nung vor unge­plant nied­ri­gen Char­ter­ra­ten! CFB-Fondsanleger müs­sen mit einem Ver­lust rech­nen. Dem CFB-Schiffsfonds 166 TWINS I droht eine schwere Krise.

Meh­rere Hun­dert Anle­ger haben sich an dem erst 2008 auf­ge­leg­ten CFB-Fonds 166 TWINS I betei­ligt, über den sie über Betei­li­gun­gen an zwei Fonds­ge­sell­schaf­ten an der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung der Con­tai­ner­schiffe MSNEDL­LOYD ADRIANA“ sowie MSNEDL­LOYD VALEN­TINA“ teil­ha­ben.

Laut Pla­nung im Pro­spekt waren jähr­li­che Aus­schüt­tun­gen für die Anle­ger vor­ge­se­hen und eine gute Ren­dite am Lauf­zeit­ende. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus:

Die Anle­ger wur­den schrift­lich dar­über infor­miert, dass die Fonds­ge­schäfts­füh­run­gen ent­schie­den haben, die eigent­lich vor­ge­se­he­nen Aus­schüt­tun­gen für das erste Halb­jahr 2012 sowie auch künf­tige vor­ge­se­hene Aus­schüt­tun­gen nicht mehr vor­zu­neh­men bzw. zu ver­wei­gern. Grund: Dem Fonds dro­hen schon bald ernste finan­zi­elle Pro­bleme, so die Mit­tei­lung sei­tens des Fonds.

Fonds­ex­perte: Risiko der Insol­venz und Total­ver­lust­ge­fahr

Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten an Maersk A/S ver­char­tert. Aber: Die ver­ein­bar­ten Char­ter­ra­ten lie­gen weit über den aktu­el­len Mark­tra­ten. Des­we­gen muss damit gerech­net wer­den, dass der Char­te­rer die Ver­län­ge­rungs­op­tion nicht aus­üben wird. CFB warnt, dass in die­sem Fall die Fonds­schiffe zu nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten und mög­li­cher­weise sogar an einen neuen Char­te­rer ver­schar­tert wer­den müss­ten. Alter­na­tiv bestünde auch die Mög­lich­keit eines Ver­kaufs eines oder bei­der Con­tai­ner­schiffe. Frag­lich ist aller­dings, ob ein Ver­äu­ße­rungs­er­lös über­haupt aus­rei­chen würde, um nicht nur die Fonds­schul­den zu til­gen, son­dern den Anle­gern zumin­dest einen Teil ihres ange­leg­ten Gel­des zurück­zu­zah­len.

Der Fonds­ex­perte und Anle­ger­an­walt Tho­mas Diler von der Kanz­lei Som­mer­berg schil­dert rea­lis­ti­sche Risi­ken: „Wenn der jet­zige Char­te­rer abspringt und sich keine ver­nünf­tige neue Char­ter­rate mehr erzie­len lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insol­venz dro­hen. Die Betei­li­gun­gen der Anle­ger könn­ten wert­los wer­den, vor allem wenn nur schlechte Ver­kaufs­preise für die Schiffe erzielt wer­den. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar über­lebt, aber die Anle­ger trotz­dem kein Geld mehr raus­be­kom­men, weil die Ein­nah­men zu nied­rig und die Schul­den­last und die lau­fen­den Kos­ten dau­er­haft zu hoch blei­ben.“ Von die­sem Schick­sal sind bereits zahl­rei­che wei­tere Schiffs­fonds betrof­fen.

Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben ange­kün­digt, die eigent­lich geplan­ten jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen nicht nur im ers­ten Halb­jahr 2012 ein­zu­stel­len, son­dern diese Vor­ge­hens­weise auch künf­tig bei­zu­be­hal­ten, um ab 2014 den Schiffs­be­trieb zumin­dest vor­über­ge­hend auch mit nied­ri­ge­ren Char­ter­ra­ten auf­recht zu erhal­ten und den Kapi­tal­dienst plan­mä­ßig leis­ten zu kön­nen. Dies bedeu­tet, die Anle­ger müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, auch in den nächs­ten Jah­ren keine Aus­zah­lun­gen mehr zu erhal­ten.

„Fonds­aus­stieg“ bei Falsch­be­ra­tung mög­lich

Die Anle­ger sol­len folg­lich auf die ver­spro­che­nen Aus­schüt­tun­gen ver­zich­ten, damit die kre­dit­ge­ben­den Ban­ken wei­ter plan­mä­ßig bedient wer­den kön­nen. Rechts­an­walt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg: „Unsere Man­dan­ten fra­gen sich, wel­chen Sanie­rungs­bei­trag eigent­lich die eben­falls mit im Boot sit­zen­den Ban­ken leis­ten. Ange­sichts der Ankün­di­gun­gen wol­len unsere Man­dan­ten mög­lichst unver­züg­lich aus­stei­gen, bevor der Schiffs­fonds in schwe­rer See unter­geht.

Die deutsch­land­weit tätige Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger des in die Krise stru­deln­den Schiffs­fonds CFB-Fonds 166 TWINS I und macht Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die Anle­ger gel­tend.

Ein Ansatz­punkt: Wenn ein Anle­ger von sei­ner Bank falsch bera­ten wurde, kann dies einen Anspruch des Anle­gers gegen das Kre­dit­in­sti­tut begrün­den wegen der Ver­let­zung der Pflicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­ge­be­ra­tung. Eine Falsch­be­ra­tung liegt vor, wenn der Bank­be­ra­ter dem Kun­den im Rah­men der Bera­tung die Risi­ken der Geld­an­lage in den CFB-Fonds 166 ver­schwie­gen oder ver­harm­lost hat. Anwalt Diler: „Die Anle­ger hät­ten von ihrer Bank aus­drück­lich dar­über auf­ge­klärt wer­den müs­sen, dass eine Betei­li­gung an einem Schiffs­fonds hoch ris­kant ist und dass das ange­legte Geld sogar voll­stän­dig ver­lo­ren gehen kann. Statt­des­sen haben unsere Man­dan­ten bereits mehr­fach berich­tet, dass ihnen der Fonds vom Bank­be­ra­ter als ´sichere´ Geld­an­lage ver­kauft wurde, teils sogar zur Alters­vor­sorge! Dies ist eine regress­pflich­tige Falsch­be­ra­tung.“ Abhän­gig von den Ein­zel­fal­l­um­stän­den kann der Anle­ger dann eine Rück­gän­gig­ma­chung des Fond­ser­wer­bes ver­lan­gen. Dies bedeu­tet, der Anle­ger kann vom Kre­dit­in­si­tut sein ein­ge­setz­tes Kapi­tal zurück­ver­lan­gen und über­trägt dafür im Gegen­zug die Fonds­be­tei­li­gung an die Bank.

Sie haben Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Nut­zen sie unsere anwalt­li­che Bera­tung in ganz Deutsch­land. Ihr Ansprech­part­ner ist Herr Diler. Bera­tungs­te­le­fon: 0421/3016790

 

 


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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).