Landgericht Frankfurt am Main stellt mit Urteil fest: Kunde der Commerzbank hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Geldanlage in den CFB-Fonds Nr. 166 – Schiffsfonds Twins 1.
Über den CFB-Schiffsfonds Twins 1 konnten sich Anleger an den beiden Fondsgesellschaften Nautlus Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Nedlloyd Adriana“ KG und Naurata Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Nedlloyd Valentina“ KG beteiligen. Es handelt sich um hochriskante Unternehmensbeteiligungen mit Totalverlustrisiko.
Nun hat ein von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertretener Anleger einen Anspruch auf faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes gerichtlich erstritten. Begründung des Urteils: Der Kunde wurde pflichtwidrig nicht über heimlich geflossene Vertriebsprovisionen aufgeklärt. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil (Az. 2–12 O 454/11) entschieden.
Der Bankkunde hatte auf Empfehlung seiner Bank sein Geld in den CFB-Fonds Nr. 166 angelegt. Das Landgericht hat dazu festgestellt, dass die Bank heimlich 10 Prozent an Provisionen eingestrichen hat. Bei derart hohen Provisionen geht das Gericht davon aus, dass der Anleger sich nicht an den Fonds beteiligt hätte, wenn er über die Provisionen und deren Höhe aufgeklärt worden wäre. „Daher ordnete das Prozessgericht die Rückabwicklung des Fondserwerbes an, so wie von uns auch beantragt. Unser Mandant kann jetzt aus die ihm viel zu riskanten Fonds aussteigen und erhält sein Geld zurück, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt“, freut sich Anwalt Krajewski für seinen Mandanten.
Finanzinstitut muss Geld zurückzahlen
Das Gericht hat erkannt, dass die Klage überwiegend begründet ist. Denn die beklagte Bank hat ihre Aufklärungspflicht verletzt. Sie hat nicht über Vertriebsprovisionen aufgeklärt, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile an ihren Kunden erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss ein Beratungskunde von der Bank jedoch über solche Rückvergütungen informiert werden, die die Bank für die Fondsvermittlung erhält. Unterbleibt diese Aufklärung macht die Bank sich schadenersatzpflichtig. Der Kunde kann dann eine Rückabwicklung des Fondsgeschäftes verlangen. Dies bedeutet, der Anleger erhält sein angelegtes Geld gegen Rückübertragung der Fondsanteile wieder erstattet.
Anwalt: In zahlreichen Fällen wurde nicht über Provisionen informiert – auch hier können die Anleger eine Rückabwicklung verlangen
Rechtsanwalt Krajewski: „Unsere Erfahrung zeigt, dass in sehr vielen Fällen die Banken nachweislich ihre Kunden nicht über die Vermittlungsprovisionen aufgeklärt haben. Das ist jetzt ein guter Ansatzpunkt, um eine Rückabwicklung zu fordern.“ In zahlreichen Verfahren ist es der Anlegerkanzlei Sommerberg bereits gelungen, für die Mandanten eine Kapitalerstattung zu erreichen. Oft konnte auch ohne Gerichtsverfahren eine Rückabwicklung des Fondserwerbes mit der richtigen Argumentation erreicht werden. Die Banken zeigen sich häufiger als gedacht einigungsbereit und regulieren den Schaden (zumindest teilweise) oft freiwillig.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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„Wir konnten eine wichtige Gerichtentscheidung erstreiten, von deren Kernaussage jetzt auch viele weitere geschädigte Schiffsfondsanleger profitieren können.“
Dies berichtet Rechtsanwalt André Krajewski von der deutschlandweit tätigen Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Eine Anlegerin erhält ihr Kapital erstattet, das sie in einen riskanten Schiffsfonds angelegt hat. Die Urteilsbegründung: Die Anlegerin hat einen Schadensersatzanspruch, weil sie nicht über die großen Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt wurde.
Das Landgericht Hagen hat mit dem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 5. Dezember 2012 (Az. 8 O 60/12) die Commerzbank AG verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Klägerin insgesamt 56.621,40 Euro zu zahlen. Die Bank erhält im Gegenzug die verkaufte Beteiligung am CFB-Schiffsfonds Nr. 171 („Containerriesen der Zukunft“) zurück.
Das Urteil hat einen zentralen Leitsatz:
Durchschnittsanleger können eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung verlangen, wenn sie nicht über das Totalverlustrisiko, die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Fungibilität der Anteile aufgeklärt wurden.
Bank verkaufte Anlegerin hochriskante Schiffsfonds-Beteiligung
Die Klägerin ist Bankkundin bei der beklagten Commerzbank AG. Am 17. Dezember 2008 fand in einer Geschäftsstelle der Bank ein Beratungsgespräch zwischen der Klägerin und einer Bankmitarbeiterin statt. Die Bankkundin wollte Geld aus einer Erbschaft anlegen. Die Bankberaterin empfahl darauf hin die Zeichnung eines Schiffsfonds. Die betroffene Kundin vertraute dieser Empfehlung und erwarb für insgesamt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffsfonds. Es handelt sich um den CFB-Fonds 171 („Containerriesen der Zukunft“). Die Klägerin musste zusätzlich noch ein Agio bezahlen.
Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Rückgängigmachung dieses Kapitalanlagegeschäftes geltend gemacht. Das Gericht hat dem Klageantrag stattgegeben.
Fondsanlegerin hat Anspruch auf Zahlung von über 56.000 Euro
Mit seinem Urteil hat das Landgericht Hagen festgestellt, dass der klagenden Anlegerin ein Anspruch auf Zahlung von 56.621,40 Euro zusteht. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die Bank die ihr obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung und Risikoaufklärung verletzt hat. Die Beratung war „nicht anlagegerecht“ erfolgt.
Pflichtverletzung: Risikoaufklärung versäumt
Zu Gunsten der Klägerin sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Bankberaterin nicht über wesentliche Risiken der Schiffsbeteiligung aufgeklärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt noch über die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Fungibilität der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Aufklärung wäre allerdings in allen Punkten erforderlich gewesen, da es sich durchweg um Umstände handelt, die für den durchschnittlichen Anleger von erheblicher Bedeutung sind.“
Durchschnittsanleger muss über bestimmte Risiken aufgeklärt werden
Diese Kernaussage des Urteils kann auf viele vergleichbare Rechtsfälle übertragen werden: Ein Durchschnittsanleger muss unbedingt über das Totalverlustrisiko, die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung aufgeklärt werden, wenn die Bank oder ein Berater dem Kunden einen geschlossenen Fonds (Schiffs- oder Immobilienfonds) verkaufen will. Unterbleibt diese Aufklärung, kann der Beratungskunde eine Schadensregulierung verlangen.
Rechtsanwalt Krajewski dazu: „Die meisten der Anleger in Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind gewöhnliche Durchschnittsanleger. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass unsere Mandanten über diese vom Landgericht Hagen benannten Risiken häufig gerade nicht aufgeklärt wurden, obwohl dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.“
Diese fehlende Risikoaufklärung ist daher jetzt ein guter Ansatzpunkt, um unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts Hagen eine Kapitalerstattung zu beanspruchen. Anlegeranwalt Krajewski schätzt, dass noch Tausende geschädigte Schiffsfondsanleger mit dieser Schadensersatzargumentation eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung geltend machen können.
Dies kann ein guter Weg für den Fondsaustieg sein. Immerhin gelten mittlerweile viele Schiffsfonds als finanziell angeschlagen oder insolvenzgefährdet. Die Anleger müssen nicht nur den Verlust ihres angelegten Geldes befürchten, sondern oft sogar noch mit Forderungen auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen gegen sich rechnen.
Das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg berät betroffene Fondsanleger in ganz Deutschland. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den hoch riskanten CFB-Schiffsfonds Nr. 171 hat das Landgericht Hagen jetzt einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen. Das Gerichtsurteil wurde von der Kanzlei Sommerberg erstritten. Die Urteilsbegründung: Die Anlegerin hat einen Schadensersatzanspruch, weil sie nicht über die großen Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt wurde.
Die Klägerin ist Bankkundin bei der beklagten Commerzbank AG. Am 17. Dezember 2008 fand in einer Geschäftsstelle der Bank ein Beratungsgespräch zwischen der Klägerin und einer Bankmitarbeiterin statt. Die Bankkundin wollte Geld aus einer Erbschaft anlegen. Die Bankberaterin empfahl daraufhin die Zeichnung eines Schiffsfonds. Die betroffene Kundin vertraute dieser Empfehlung und erwarb für insgesamt 75.000 US-Dollar (53.820,20 Euro) Anteile an einem Schiffsfonds. Es handelt sich um den CFB-Fonds 171 („Containerriesen der Zukunft“). Die Klägerin musste zusätzlich noch ein Agio bezahlen.
Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Rückgängigmachung dieses Kapitalanlagegeschäftes geltend gemacht. Das Landgericht Hagen hat mit Urteil vom 5. Dezember 2012 (Az. 8 O 60/12) der Klage stattgegeben und die Commerzbank AG verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Klägerin insgesamt 56.621,40 Euro zu zahlen. Die Bank erhält im Gegenzug die verkaufte Beteiligung zurück.
Zu Gunsten der Klägerin sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Bankberaterin nicht über wesentliche Risiken der Schiffsbeteiligung aufgeklärt hat. Es wurde weder über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt noch über die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Fungibilität der Anlage. Dazu stellte das Gericht wie folgt fest: „Eine Aufklärung wäre allerdings in allen Punkten erforderlich gewesen, da es sich durchweg um Umstände handelt, die für den durchschnittlichen Anleger von erheblicher Bedeutung sind.“
Durchschnittlicher Anleger muss über bestimmte Risiken aufgeklärt werden
Diese Kernaussage des Urteils kann auf viele vergleichbare Rechtsfälle übertragen werden: Ein Durchschnittsanleger muss unbedingt über das Totalverlustrisiko, die Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung aufgeklärt werden, wenn die Bank oder ein Berater dem Kunden einen geschlossenen Fonds (Schiffs- oder Immobilienfonds) verkaufen will. Unterbleibt diese Aufklärung, kann der Beratungskunde eine Schadensregulierung verlangen.
Rechtsanwalt Krajewski dazu: „Die meisten der Anleger in Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind gewöhnliche Durchschnittsanleger. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass unsere Mandanten über diese vom Landgericht Hagen benannten Risiken häufig gerade nicht aufgeklärt wurden, obwohl dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.“
Diese fehlende Risikoaufklärung ist daher jetzt ein guter Ansatzpunkt, um unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts Hagen eine Kapitalerstattung zu beanspruchen. Anlegeranwalt Krajewski schätzt, dass noch Tausende geschädigte Schiffsfondsanleger mit dieser Schadensersatzargumentation eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung geltend machen können.
Dies kann ein guter Weg für den Fondsaustieg sein. Immerhin gelten mittlerweile viele Schiffsfonds als finanziell angeschlagen oder insolvenzgefährdet. Die Anleger müssen nicht nur den Verlust ihres angelegten Geldes befürchten, sondern oft sogar noch mit Forderungen auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen gegen sich rechnen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Achtung: Insolvenzgefahr. Auch der Schiffsfonds MS „VEGAMERCURY“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Die Anleger müssen mit dem baldigen Verlust ihrer Einlage rechnen. Rettungsversuche sind bislang gescheitert.
In einem Rundschreiben an die betroffenen Fondsanleger heißt es: „Die Insolvenzgefahr für die Beteiligungsgesellschaft konnte aufgrund der gescheiterten Restrukturierung nicht abgewendet werden.“
Die Kanzlei Sommerberg vertritt Anleger des Fonds MS „VEGAMERCURY“. Rechtsanwalt André Krajewski (Anwalt bei der Kanzlei Sommerberg) erklärt:
„Unsere Mandanten wurden von den Beratern bzw. Banken, von denen sie den Fonds vermittelt erhielten, nicht über diese Insolvenz- und Geldverlustgefahr aufgeklärt. Im Gegenteil sagten die Berater in den Beratungsgesprächen zu unseren Mandanten, dass der Fonds sich angeblich aller Voraussicht nach wirtschaftlich gut entwickeln werde. Meiner Beurteilung nach ist dies ein offensichtlich falsches Versprechen.“
Vor allem deswegen macht die Anlegerkanzlei Sommerberg unter dem Aspekt der unterlassenen Risikoaufklärung für die geschädigten Anleger eine Rückabwicklung des Fondserwerbes geltend. Anwalt Krajewski weiter: „Ich sehe gute Aussichten dafür, dass unsere Mandanten eine vollständige Erstattung ihres Geldes beanspruchen können, das sie in den Fonds angelegt haben.“
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Totalverlust der Einlage! Der Schiffsfonds HC „US-Multipurposefrachter“ ist insolvent. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies einen höchstwahrscheinlichen Verlust ihres angelegten Geldes in den Fonds.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Lingen (Az. 18IN95/12) vom 12. November 2012 wurde über das Vermögen der Fondsgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die deutschlandweit im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg vertritt geschädigte Anleger des Pleite-Fonds HC „US-Multipurposefrachter“. Der Fonds wurde vom Emissionshaus Hanse Capital aufgelegt. „Unsere Mandanten berichten uns, dass ihnen bei Erwerb der Beteiligung die Risiken des Fonds nicht erläutert bzw. diese beschönigt wurden. Die wirtschaftliche Entwicklung wurde sehr positiv dargestellt“, berichtet Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg und führt weiter aus: „Die von uns vertretenen Anleger wurden falsch beraten, da sie nicht über das Insolvenz- und Verlustrisiko für ihr Geld aufgeklärt wurden.“
Die Kanzlei Sommerberg sieht daher gute Aussichten auf Schadensersatz für ihre Mandanten.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-11-21 13:10:222018-06-05 18:07:47HC US-Multipurposefrachter: Schiffsfonds in der Krise
Das Handelsblatt verweist in seiner heutigen Ausgabe zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger aus Schiffsfonds auf die von der Anlegerkanzlei Sommerberg bereitgestellte Informationsseite zum Thema.
In dem Artikel „Wie Anleger noch von Bord springen können“ wird die Krise der Schiffsfonds erläutert und über Handlungsmöglichkeiten für betroffene Fondsanleger berichtet. Auch die Kanzlei Sommerberg wird hierzu zitiert. In dem Handelsblatt-Bericht heißt es:
„Viele Anleger versuchen daher nun, aus den Fonds auszusteigen. Das klappt, oft mit Hilfe von Rechtsanwälten. „In vielen Fällen konnten wir schon feststellen, dass die Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind“, heißt es etwa auf der Internetseite Schiffsfonds-Schadenhilfe.de.“
Diese Internetseite wurde als Informationsportal für geschädigte Fondsanleger von der Anlegerkanzlei Sommerberg zur Verfügung gestellt.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: ChaotiC_PhotographY / fotolia.de
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boerse.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-11-15 14:16:162021-01-18 14:42:15Wir in den Medien: Kanzlei Sommerberg zur fehlenden Risikoaufklärung bei Schiffsfonds
Für zahlreiche Kunden regionaler Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen hat die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg in den vergangenen Monaten Schadensersatzklagen eingereicht. Grund: Falschberatung!
Die Finanzinstitute haben ihren Privatkunden Beteiligungen an hochriskanten Fonds vermittelt. Die betroffenen Anleger sehen sich nun falsch beraten und verlangen eine Rückgängigmachung des Geschäftes.
Verkauf hochriskanter Schiffsfonds an ahnungslose Kunden
Auch die eher kleineren regionalen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben längst die Vermittlung geschlossener Fondsbeteiligungen als lukratives Geschäftsfeld für sich entdeckt. Sie erhalten teils extrem hohe Vermittlungsprovisionen von 10 Prozent und mehr, wenn sie ihren Kunden geschlossene Fondsbeteiligungen verkaufen.
Risiken und hohe Provisionen wurden verheimlicht
„Unsere Mandanten haben auf Empfehlung ihres Beraters von der Volksbank oder Sparkasse vor Ort Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds oder Schiffsfonds erworben“, berichtet Rechtsanwalt Thomas Diler von der Sommerberg.
Bei diesen Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Anleger als Kommanditisten nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt sind. Deswegen gelten diese Anlagen als besonders riskant.
Vor allem mit Schiffsfonds haben viele Anleger mittlerweile Schiffbruch erlitten. Viele der Schiffsfonds haben sich wirtschaftlich schlecht entwickelt. Über 100 Fondsgesellschaften sind sogar in die Insolvenz geraten. Mit einer Fortsetzung der Pleitewelle muss gerechnet werden. Schätzungsweise mehrere Zehntausende Anleger müssen mit dem Risiko großer Verluste bis hin zum Totalverlust rechnen. Geschädigten-Vertreter Diler weiter: „Für viele unserer Mandanten bedeutet dies, dass ihre Beteiligung faktisch bereits wertlos und das Geld somit verloren ist oder es droht zumindest der Verlust.“
Bankkunden können Entschädigung geltend machen
Die Mandanten der Kanzlei Sommerberg schildern oft ähnliche Sachverhalte: Die betroffene Anleger sind teils langjährige Kunden bei ihrer regionalen Volksbank oder Sparkasse vor Ort. Oft sind sie bereits im Rentenalter. Der Berater von dem Finanzinstitut empfahl ihnen dann, das vorhandene Geld (etwa bislang in einer Lebensversicherung oder Spareinlage angelegt) umzuschichten in einen Schiffsfonds oder Lebensversicherungsfonds, da hier die Rendite besser sei. „Von Risiken, so die Schilderungen vieler unserer Mandanten, war jedoch keine Rede. Wir setzen daher für unsere Mandanten die Rückgängigmachung des Geschäfts wegen Falschberatung durch“, erläutert Anwalt Diler.
Dies bedeutet, dass das Kreditinstitut (Sparkasse bzw. Volks- und Raiffeisenbank) ihrem Kunden das investierte Geld zurückerstatten muss und bekommt im Gegenzug die praktisch wertlose Beteiligung zurück.
Banken zeigen sich vergleichsbereit
Rechtsanwalt Diler: „Nachdem wir die Rückabwicklung gefordert haben, haben die Finanzhäuser in vielen Fällen bereits vorgerichtlich Vergleichslösungen angeboten, die eine zumindest teilweise Entschädigung vorsehen.“ In anderen Verfahren scheinen sich die Banken bzw. Sparkassen keiner Schuld bewusst zu sein. Hier erhebt die Kanzlei Sommerberg Schadensersatzklage für die Beratungsopfer, um die Rückabwicklung durchzusetzen, allein in den vergangenen Monaten mehrere Dutzend Gerichtsverfahren wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit geschlossenen Lebensversicherungs- und Schiffsfonds.
Schadensersatz wegen heimlichen Vermittlungsprovision von 10 Prozent
In mehreren Verfahren konnte die Anlegerkanzlei Sommerberg die regionalen Volks- und Raiffeisenbanken bzw. Sparkassen zur Offenlegung der kassierten Provisionen zwingen. Die Kreditinstitute mussten faktisch durchweg einräumen, rund 10 Prozent an Provision für den Vertrieb bestimmter Fonds kassiert zu haben.
„Unseren Mandanten kannten diese Provisionen nicht. Auch deswegen machen wir die Schadensregulierung geltend“, erläutert Sommerberg-Anwalt Diler weiter. Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die beratende Bank ihrem Kunden nämlich Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs zu leisten, wenn sie ihm die offenlegungspflichtigen Rückvergütungen verheimlicht.
Die Sparkassen und Banken verweisen häufig zum Nachweis der angeblich ordnungsgemäßen Anlageberatung auf von ihnen verwendete Beratungsprotokolle, sogenannte „Checklisten“ mit Risikohinweisen, die vom Kunden unterschrieben worden sind. Allerdings belegen diese „Checklisten“ je nach Einzelfall sogar, dass die konkreten Provisionen gerade nicht offengelegt und somit verheimlicht worden sind. Da die „Checkliste“ als Urkunde zu bewerten ist, gilt ihr Inhalt grundsätzlich als inhaltlich vollständig und richtig. Rechtsanwalt Diler: „Weil hier jedoch in keinem uns bekannten Fall Empfänger der Provision und Provisionshöhe genannt ist, was jedoch nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs erforderlich wäre, steht also fest, dass hierüber gar nicht aufgeklärt wurde. Die Beratungsprotokolle sind dann also sogar Beweis für die Falschberatung.“ Auch aus den Prospekten ergeben sich die genauen Provisionshöhen an das konkret beratende Kreditinstitut regelmäßig nicht. Daher können sich die Kreditinstitute als Beleg für eine angebliche Provisionsaufklärung dann auch auf diese Dokumente gerade nicht berufen.
Anwalt hilft, um Schadensausgleich zu erreichen
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger in ganz Deutschland. Ratsuchende Anleger können sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner ist Herr Diler, Beratungstelefon: 0421/3016790 (deutschlandweit).
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-fokus.jpg573838Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-10-15 15:28:092021-01-18 15:28:12Schadensersatzklagen gegen regionale Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen
Rettungsaktion droht zu scheitern: unmittelbare Insolvenzgefahr. Die Anleger des HC „US/EURO-Flottenfonds“ müssen sich darauf einstellen, dass ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds endgültig wertlos wird.
Durch die anhaltend schlechten Frachtraten befinden sich beide Fondsschiffe in unmittelbarer Insolvenzgefahr. Diese Warnung hat das Fondsmanagement ausgesprochen und berichtet, dass beide Fondsschiffe des HC „US/EURO-Flottenfonds“ ohne frisches Kapital keine Überlebenschance haben. Die Liquiditätslage des Fonds ist miserabel. Der Fonds steht unmittelbar vor der Pleite.
Ob letzte Rettungsversuche gelingen, ist fraglich. Eine Beschlussvorlage sieht vor, dass die Anleger ihre im Jahr 2008 erhaltene Ausschüttung in Höhe von 4 Prozent wieder an den Fonds zurückzahlen sollen, damit der Fonds an Kapital kommt. Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg dazu: „Wir vertreten Anleger dieses Krisenfonds. Unsere Mandanten fragen sich zu Recht, ob sie angesichts dieser nahenden Havarie gutes Geld dem schlechten noch hinterherwerfen sollen.“
Selbst wenn das Geld zurückgezahlt wird, ist die Insolvenzgefahr keineswegs abgewendet. Es könnte wegen der zu geringen Einnahmen trotzdem zu der quasi absehbaren Pleite kommen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Ebenfalls Ausschüttungsstopp und Warnung vor ungeplant niedrigen Charterraten! CFB-Fondsanleger müssen mit einem Verlust rechnen. Auch dem CFB-Schiffsfonds 168TWINSII droht eine schwere Krise.
Mehrere Hundert Anleger haben sich an dem erst 2008 aufgelegten CFB-Fonds 168TWINSII beteiligt, über den sie über Beteiligungen an zwei Fondsgesellschaften an der wirtschaftlichen Entwicklung der Containerschiffe MS „MAERSKNOTTINGHAM“ sowie MS „NEDLLOYDMARITA“ teilhaben.
Laut Planung im Prospekt waren jährliche Ausschüttungen für die Anleger vorgesehen und eine gute Rendite am Laufzeitende. Doch die Realität sieht anders aus:
Die Anleger wurden schriftlich darüber informiert, dass die Fondsgeschäftsführungen entschieden haben, die eigentlich vorgesehenen Ausschüttungen für das erste Halbjahr 2012 sowie auch künftige vorgesehene Ausschüttungen nicht mehr vorzunehmen bzw. zu verweigern. Grund: Dem Fonds drohen schon bald ernste finanzielle Probleme, so die Mitteilung seitens des Fonds.
Fondsexperte: Risiko der Insolvenz und Totalverlustgefahr
Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest vereinbarten Charterraten an Maersk A/S verchartert. Aber: Die vereinbarten Charterraten liegen weit über den aktuellen Marktraten. Deswegen muss damit gerechnet werden, dass der Charterer die Verlängerungsoption nicht ausüben wird. CFB warnt, dass in diesem Fall die Fondsschiffe zu niedrigeren Charterraten und möglicherweise sogar an einen neuen Charterer verschartert werden müssten. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit eines Verkaufs eines oder beider Containerschiffe. Fraglich ist allerdings, ob ein Veräußerungserlös überhaupt ausreichen würde, um nicht nur die Fondsschulden zu tilgen, sondern den Anlegern zumindest einen Teil ihres angelegten Geldes zurückzuzahlen.
Der Fondsexperte und Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg schildert realistische Risiken: „Wenn der jetzige Charterer abspringt und sich keine vernünftige neue Charterrate mehr erzielen lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insolvenz drohen. Die Beteiligungen der Anleger könnten wertlos werden, vor allem wenn nur schlechte Verkaufspreise für die Schiffe erzielt werden. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar überlebt, aber die Anleger trotzdem kein Geld mehr rausbekommen, weil die Einnahmen zu niedrig und die Schuldenlast und die laufenden Kosten dauerhaft zu hoch bleiben.“ Von diesem Schicksal sind bereits zahlreiche weitere Schiffsfonds betroffen.
Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben angekündigt, die eigentlich geplanten jährlichen Ausschüttungen nicht nur im ersten Halbjahr 2012 einzustellen, sondern diese Vorgehensweise auch künftig beizubehalten, um ab 2014 den Schiffsbetrieb zumindest vorübergehend auch mit niedrigeren Charterraten aufrecht zu erhalten und den Kapitaldienst planmäßig leisten zu können. Dies bedeutet, die Anleger müssen sich darauf einstellen, auch in den nächsten Jahren keine Auszahlungen mehr zu erhalten.
„Fondsausstieg“ bei Falschberatung möglich
Die Anleger sollen folglich auf die versprochenen Ausschüttungen verzichten, damit die kreditgebenden Banken weiter planmäßig bedient werden können. Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Unsere Mandanten fragen sich, welchen Sanierungsbeitrag eigentlich die ebenfalls mit im Boot sitzenden Banken leisten. Angesichts der Ankündigungen wollen unsere Mandanten möglichst unverzüglich aussteigen, bevor der Schiffsfonds in schwerer See untergeht.“
Die deutschlandweit tätige Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Anleger des in die Krise strudelnden Schiffsfonds CFB-Fonds 168TWINSII und macht Schadensersatzansprüche für die Anleger geltend.
Ein Ansatzpunkt: Wenn ein Anleger von seiner Bank falsch beraten wurde, kann dies einen Anspruch des Anlegers gegen das Kreditinstitut begründen wegen der Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung. Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Bankberater dem Kunden im Rahmen der Beratung die Risiken der Geldanlage in den CFB-Fonds 168 verschwiegen oder verharmlost hat. Anwalt Diler: „Die Anleger hätten von ihrer Bank ausdrücklich darüber aufgeklärt werden müssen, dass eine Beteiligung an einem Schiffsfonds hoch riskant ist und dass das angelegte Geld sogar vollständig verloren gehen kann. Stattdessen haben unsere Mandanten bereits mehrfach berichtet, dass ihnen der Fonds vom Bankberater als ´sichere´ Geldanlage verkauft wurde, teils sogar zur Altersvorsorge! Dies ist eine regresspflichtige Falschberatung.“ Abhängig von den Einzelfallumständen kann der Anleger dann eine Rückgängigmachung des Fondserwerbes verlangen. Dies bedeutet, der Anleger kann vom Kreditinstitut sein eingesetztes Kapital zurückverlangen und überträgt dafür im Gegenzug die Fondsbeteiligung an die Bank.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Nutzen sie unsere anwaltliche Beratung in ganz Deutschland. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler. Beratungstelefon: 0421/3016790
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-09-01 13:03:422021-01-18 15:29:20CFB-Fonds 168 TWINS II: Schiffsfonds in der Krise
Ausschüttungsstopp und Warnung vor ungeplant niedrigen Charterraten! CFB-Fondsanleger müssen mit einem Verlust rechnen. Dem CFB-Schiffsfonds 166TWINS I droht eine schwere Krise.
Mehrere Hundert Anleger haben sich an dem erst 2008 aufgelegten CFB-Fonds 166TWINS I beteiligt, über den sie über Beteiligungen an zwei Fondsgesellschaften an der wirtschaftlichen Entwicklung der Containerschiffe MS „NEDLLOYDADRIANA“ sowie MS „NEDLLOYDVALENTINA“ teilhaben.
Laut Planung im Prospekt waren jährliche Ausschüttungen für die Anleger vorgesehen und eine gute Rendite am Laufzeitende. Doch die Realität sieht anders aus:
Die Anleger wurden schriftlich darüber informiert, dass die Fondsgeschäftsführungen entschieden haben, die eigentlich vorgesehenen Ausschüttungen für das erste Halbjahr 2012 sowie auch künftige vorgesehene Ausschüttungen nicht mehr vorzunehmen bzw. zu verweigern. Grund: Dem Fonds drohen schon bald ernste finanzielle Probleme, so die Mitteilung seitens des Fonds.
Fondsexperte: Risiko der Insolvenz und Totalverlustgefahr
Die Schiffe sind noch bis Ende 2013 bzw. Anfang 2014 zu fest vereinbarten Charterraten an Maersk A/S verchartert. Aber: Die vereinbarten Charterraten liegen weit über den aktuellen Marktraten. Deswegen muss damit gerechnet werden, dass der Charterer die Verlängerungsoption nicht ausüben wird. CFB warnt, dass in diesem Fall die Fondsschiffe zu niedrigeren Charterraten und möglicherweise sogar an einen neuen Charterer verschartert werden müssten. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit eines Verkaufs eines oder beider Containerschiffe. Fraglich ist allerdings, ob ein Veräußerungserlös überhaupt ausreichen würde, um nicht nur die Fondsschulden zu tilgen, sondern den Anlegern zumindest einen Teil ihres angelegten Geldes zurückzuzahlen.
Der Fondsexperte und Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg schildert realistische Risiken: „Wenn der jetzige Charterer abspringt und sich keine vernünftige neue Charterrate mehr erzielen lässt, kann dem Fonds bereits ab 2014 die Insolvenz drohen. Die Beteiligungen der Anleger könnten wertlos werden, vor allem wenn nur schlechte Verkaufspreise für die Schiffe erzielt werden. Es kann auch sein, dass der Fonds zwar überlebt, aber die Anleger trotzdem kein Geld mehr rausbekommen, weil die Einnahmen zu niedrig und die Schuldenlast und die laufenden Kosten dauerhaft zu hoch bleiben.“ Von diesem Schicksal sind bereits zahlreiche weitere Schiffsfonds betroffen.
Die CFB-Fondsgeschäftsführungen haben angekündigt, die eigentlich geplanten jährlichen Ausschüttungen nicht nur im ersten Halbjahr 2012 einzustellen, sondern diese Vorgehensweise auch künftig beizubehalten, um ab 2014 den Schiffsbetrieb zumindest vorübergehend auch mit niedrigeren Charterraten aufrecht zu erhalten und den Kapitaldienst planmäßig leisten zu können. Dies bedeutet, die Anleger müssen sich darauf einstellen, auch in den nächsten Jahren keine Auszahlungen mehr zu erhalten.
„Fondsausstieg“ bei Falschberatung möglich
Die Anleger sollen folglich auf die versprochenen Ausschüttungen verzichten, damit die kreditgebenden Banken weiter planmäßig bedient werden können. Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Unsere Mandanten fragen sich, welchen Sanierungsbeitrag eigentlich die ebenfalls mit im Boot sitzenden Banken leisten. Angesichts der Ankündigungen wollen unsere Mandanten möglichst unverzüglich aussteigen, bevor der Schiffsfonds in schwerer See untergeht.“
Die deutschlandweit tätige Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Anleger des in die Krise strudelnden Schiffsfonds CFB-Fonds 166TWINS I und macht Schadensersatzansprüche für die Anleger geltend.
Ein Ansatzpunkt: Wenn ein Anleger von seiner Bank falsch beraten wurde, kann dies einen Anspruch des Anlegers gegen das Kreditinstitut begründen wegen der Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung. Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Bankberater dem Kunden im Rahmen der Beratung die Risiken der Geldanlage in den CFB-Fonds 166 verschwiegen oder verharmlost hat. Anwalt Diler: „Die Anleger hätten von ihrer Bank ausdrücklich darüber aufgeklärt werden müssen, dass eine Beteiligung an einem Schiffsfonds hoch riskant ist und dass das angelegte Geld sogar vollständig verloren gehen kann. Stattdessen haben unsere Mandanten bereits mehrfach berichtet, dass ihnen der Fonds vom Bankberater als ´sichere´ Geldanlage verkauft wurde, teils sogar zur Altersvorsorge! Dies ist eine regresspflichtige Falschberatung.“ Abhängig von den Einzelfallumständen kann der Anleger dann eine Rückgängigmachung des Fondserwerbes verlangen. Dies bedeutet, der Anleger kann vom Kreditinsitut sein eingesetztes Kapital zurückverlangen und überträgt dafür im Gegenzug die Fondsbeteiligung an die Bank.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Nutzen sie unsere anwaltliche Beratung in ganz Deutschland. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler. Beratungstelefon: 0421/3016790
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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