Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Degi Europa und P2 Value: Wertverfall bei notleidenden Immobilienfonds

Die Immo­bi­li­en­fonds Degi Europa und Mor­gan Stan­ley P2 Value ste­hen vor dem Aus.

Den Scha­den haben nun die Anle­ger. Betrof­fen sind Zehn­tau­sende deut­sche Klein­spa­rer und ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. In vie­len Fäl­len ist eine Scha­dens­re­gu­lie­rung mög­lich sein.

Zunächst muss­ten viele Fonds-Anleger fest­stel­len, dass durch Abwer­tun­gen ein gro­ßer Teil ihres ange­leg­ten Gel­des ver­lo­ren gegan­gen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Okto­ber 2008 bis heute über 50% Wert­ver­lust und bei dem Degi Europa rund 22% Ver­lust.

Schon seit zwei Jah­ren ver­wei­gern die Fonds­ge­sell­schaf­ten den Anle­gern auch noch die Rück­zah­lung. Grund : Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten.

Die Fonds sind von der Krise so stark betrof­fen, dass sie nun ihre Auf­lö­sung bekannt geben muss­ten. Die Anle­ger sol­len dann angeb­lich in den nächs­ten Jah­ren aus­ge­zahlt wer­den. Wie Geld über­haupt noch aus­ge­zahlt wird, ist unklar.

Durch die Abwer­tung haben schon jetzt zahl­rei­che Anle­ger einen gro­ßen Teil ihres Gel­des ver­lo­ren.

Viele Immobilienfonds-Besitzer woll­ten ihr Geld „sicher“ anle­gen und woll­ten es nicht in Kauf neh­men, ihr Erspar­tes zu ver­lie­ren. Trotz­dem haben die Finanz­be­ra­ter dann oft offene Immo­bi­li­en­fonds wie den Degi Europa und den P2 als angeb­lich geeig­net emp­foh­len. Dies ist eine krasse Falsch­be­ra­tung.

Oft wurde den betrof­fe­nen Finanz­kun­den eine Sicher­heit vor­ge­täuscht, etwa indem die Fonds mit einer Fest­geld­an­lage ver­gli­chen wur­den. Oder den Anle­gern wurde geschil­dert, dass die Immo­bi­lien schließ­lich wert­sta­bil seien, so dass keine Ver­lust­ge­fahr bestehe.

Viel­fach hieß es auch, dass das ein­zige Risiko nur eine gerin­gere Ren­dite. Eben­falls eine Irre­füh­rung zum Scha­den des Anle­gers.

Über das in Wahr­heit beste­hende starke Ver­lust­ri­siko von 2050% und mehr (Abwer­tungs­ri­siko) wurde viel­fach ebenso wenig infor­miert wie über das Risiko, dass die Anle­ger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapi­tal zugrei­fen kön­nen (Schlie­ßungs­ri­siko).

Sol­che kras­sen Falsch­in­for­ma­tio­nen wer­den uns momen­tan häu­fig geschil­dert.

Diese Falsch­in­for­ma­tio­nen kön­nen für die geschä­dig­ten Anle­ger jetzt ein guter Ansatz­punkt sein, um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den zustän­di­gen Finan­dienst­leis­tern anzu­mel­den.

Hier kommt es ent­schei­dend auf die rich­tige Argu­men­ta­tion an. Damit sind wir durch die jahr­lange Erfah­rung unse­res Anwalts­teams in Kapi­tal­an­la­ge­recht gut ver­traut.

Wir unter­stüt­zen betrof­fene Anle­ger bei der Gel­tend­ma­chung ihres Scha­dens (volle Kauf­prei­ser­stat­tung für die Fonds­an­teile). Hier­für haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 ein­ge­rich­tet.


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

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