Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Aktionärsrechte durchgesetzt: Über 58 Millionen Euro Nachzahlung für betroffene Celanese-Aktionäre

Rechtsanwalt und Aktionärsschützer Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg ist erfreut über den von ihm und weiteren Verfahrensbeteiligten erwirkten Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main.

Die Celanese AG und ihr damalige Großaktionärin BCP schlossen am 22. Juni 2004 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Durch diesen Vertrag wurde die Celanese AG von der BCP beherrscht und dazu verpflichtet, ihren Gewinn an BCP abzuführen.

Die übrigen Aktionäre wurden dadurch in ihren Rechten beeinträchtigt, vor allem weil sie nicht mehr am Gewinn beteiligt sein sollten. Zum Ausgleich dieser Rechtsbeeinträchtigung hat die BCP den übrigen Aktionären eine Barabfindung gemäß § 305 Aktiengesetz in Höhe von 41,92 Euro je Aktie und eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 Aktiengesetz in Höhe von netto 2,89 Euro je Vorzugsaktie angeboten.

Insgesamt 31 Aktionäre hielten die angebotene Barabfindung und die Ausgleichszahlung für unrechtmäßig niedrig und haben vor dem zuständigen Landgericht Frankfurt am Main im Wege eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens die gerichtliche Festlegung höherer Kompensationsleistungen gegen die BCP beantragt.

Die Aktionäre wurden in dem Gerichtsverfahren durch 11 Rechtsanwälte vertreten, darunter Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, der die Vertretung der rechtlichen Interessen von über 10 Prozent der am Verfahren beteiligten Aktionäre wahrgenommen hat.

Das Landgericht Frankfurt am Main ist nach insgesamt rund zehnjähriger Verfahrensdauer der Argumentation der Antragstellerseite gefolgt. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bislang angebotene Barabfindung und Ausgleichszahlung unangemessen niedrig sind. Das Spruchgericht hat nach Schätzung des Verkehrswertes mit seinem Beschluss (Aktenzeichen 3-05 O 169/04) die Barabfindung konsequent um 7,51 Euro erhöht auf 49,43 Euro. Die Ausgleichszahlung von bislang netto 2,89 Euro je Vorzugsaktie hat das Spruchgericht neu mit netto 3,61 Euro festgesetzt.

Die betroffenen Celanese-Aktionäre können daher mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen, wenn der Beschluss Bestandskraft erlangt.

Nach der Angabe im Vertragsbericht sind von dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag insgesamt 7.733.241 Aktionäre betroffen gewesen. Allein durch die nachträgliche Erhöhung der Abfindung um 7,51 Euro ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag für alle betroffenen Aktien in Höhe von über 58 Millionen Euro. „Der erstrittene Gerichtsbeschluss gilt damit als größer Anlegerschutz-Erfolg des Jahres 2014“, erklärt Sommerberg-Aktienrechtler Hasselbruch.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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