Sommerberg Anlegerrecht - Immobilien

Wölbern-Fonds Frankreich 04: Insolvenz oder Verkauf droht

Der größte geschlossene Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest steht vor dem Aus: Die Anleger des Wölbern Frankreich 04 waren nach einem Bericht des Handelsblatts offenbar nicht bereit, weiteres Geld zu investieren, um dem Fonds die nötige Finanzspritze zu geben. Nun könnte der Verkauf der Pariser Büroimmobilie oder die Insolvenz drohen.

Mit dem frischen Kapital sollte die Immobilie saniert und später verkauft werden. Das wird nun voraussichtlich nicht möglich sein. Denn wie sich abzeichnet, sind die Anleger nicht mehr bereit, weiteres Geld nachzulegen. Das Management hatte zuvor schon angekündigt, dass ohne Sanierung wahrscheinlich der sofortige Verkauf des Gebäudes oder die Insolvenz die Folge sein werden. In beiden Fällen drohen den Anlegern massive Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes.

Allerdings können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. „Eine fehlerhafte Anlageberatung liefert dafür einen guten Ansatzpunkt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. „Geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 sind hoch spekulativ und keineswegs eine sichere Geldanlage“, sagt Rechtsanwalt Diler. Schwankungen auf den Immobilienmärkten, sinkende Mieteinnahmen, Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf können beispielsweise die Wirtschaftlichkeit eines Fonds beeinträchtigen. „Für den Anleger kann das am Ende den Totalverlust bedeuten“, so Diler. Daher hätten die Anleger auch zwingend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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MS Deutschland: Weltreise abgesagt

Die MS Deutschland legt am 18. Dezember nicht zu ihrer geplanten Weltreise ab. Die Reise wurde abgesagt, da sich noch kein geeigneter Investor gefunden habe, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter am 27. November mit. Zwei geplante Kurzreisen waren zuvor schon abgesagt worden.

„Die Absage der Weltreise ist ein harter Schlag – auch für das Image“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg aus Bremen. Darüber hinaus treffe das natürlich auch die Anleihe-Gläubiger, die insgesamt rund 50 Millionen Euro investiert hatten. Zwar gebe es nach wie vor interessierte Investoren, aber die momentane Lage verbessere auch nicht unbedingt die Verhandlungsposition des vorläufigen Insolvenzverwalters. „Die Anleger werden sich wohl in jedem Fall auf finanzielle Verluste einstellen müssen. Im Grunde genommen, stellt sich nur noch die Frage, wie hoch die Verluste ausfallen werden, so Rechtanwalt Diler.

Er empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, nicht alleine auf die Karte Insolvenzverfahren zu setzen, da nicht absehbar ist, wie viel Insolvenzmasse überhaupt zur Verfügung stehen wird. Erschwerend komme hinzu, dass die Anleihe offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert ist. Parallel sollten ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. „Besonders die Angaben im Verkaufsprospekt sollten geprüft werden. Da die Anleihe-Gelder in erster Linie zur Tilgung alter Schulden verwendet wurden, stellt sich die Frage, ob der versprochene Zinssatz von 6,875 Prozent p.a. überhaupt zu irgendeinem Zeitpunkt realistisch war oder ob den Anlegern mit diesen Angaben die Kapitalanlage nur schmackhaft gemacht werden sollte. Da die Anleihe offenbar auch nicht mit der MS Deutschland besichert ist, wurden wahrscheinlich auch die Risiken für die Anleger falsch dargestellt“, erklärt Rechtanwalt Diler.

Liegen Prospektfehler vor, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die MS Deutschland-Anleihe: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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CFB-Schiffsfonds: Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz an Kundin verurteilt

Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg erhält über 20.000 Euro Schadensersatz wegen Geldanlage in Schiffsfonds zugesprochen.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: Das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Essen enthält wichtige Feststellungen, die auch für andere geprellte Schiffsfondsanleger Regressmöglichkeiten eröffnen können.

Die Klägerin und ihr Ehemann sind langjährige Kunden der Commerzbank. Im Jahr 2008 wurden sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der Commerzbank über die Möglichkeit einer Neuanlage ihres Geldes beraten. Bislang unterhielt die Klägerin ein aktienorientiertes Depot; sie wollte aber weg von Risiken und hin zu mehr Sicherheit. Als Ergebnis dieser Beratung zeichnete die Klägerin eine Beteiligung an dem CFB-Schiffsfonds Twins 2 (CFB-Fonds 168) über 25.000 US-Dollar zuzüglich Agio, umgerechnet 20.237 Euro.

Die Klägerin wurde sich der Risiken der Geldanlage in den Schiffsfonds erst später bewusst und verlangte von der Commerzbank die faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes wegen Falschberatung.

Das Landgericht Essen hat der Klage vollumfänglich stattgegeben (LG Essen, Urteil vom 22. Oktober 2014 – 11 O 155/13). Die Commerzbank wurde zu einer Schadensersatzzahlung von über 20.237 Euro verurteilt abzüglich Ausschüttungen, die die Klägerin aus dem Fonds erhalten hat. Im Gegenzug hat die Anlegerin der Commerzbank die Fondsbeteiligung zu übertragen. Außerdem hat die Commerzbank die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Landgericht Essen hat eine Falschberatung festgestellt, wofür die Commerzbank haftet. „Zwei Urteilsfeststellungen sind besonders bedeutsam“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Krajewski.

  1. Berater muss über alle Risiken aufklären – bloßer Hinweis auf Unsicherheit einer prognostizierten Rendite ist nicht ausreichend

Um ordnungsgemäß zu beraten, genügt es der Gerichtsentscheidung zufolge nicht, dass der Anlageberater darauf hinweist, dass die prognostizierte Rendite des Schiffsfonds angesichts wirtschaftlicher Faktoren unsicher ist. Denn der Berater ist damit seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, über alle Risiken der Beteiligung aufzuklären. Bereits dieser Umstand begründet den Schadensersatzanspruch.

  1. Berater muss über das Risiko der nicht gesicherten Handelbarkeit des Fonds im Zweimarkt aufklären

Das Prozessgericht hat außerdem entschieden, dass eine Falschberatung vorliegt, wenn nicht in gebotener Weise über die Risiken des Zweitmarktes aufgeklärt wird. Die Commerzbank hatte in dem Fall der Klägerin Schadensersatz zu leisten, weil der Bankberater nicht darüber aufgeklärt hat, dass die Fondsanteile im Zweitmarkt nicht handelbar sind, wenn ein Fondsanleger keinen Käufer für die Beteiligung findet.

Anwalt Krajewski dazu: „In vielen Fällen wurden die Anleger über dieses spezifische Zweitmarktrisiko aber nicht aufgeklärt. Anleger, die aus ihrem Fonds aussteigen wollen, sollten sich daher beraten lassen, ob sie unter Berufung auf das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Essen eine Fondsrückabwicklung fordern können.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, andre.krajewski@sommerberg-llp.de

 


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Atlantic MS Clara Schulte: Finanzspritze soll Insolvenz abwenden

Frisches Kapital nachlegen oder die Insolvenz riskieren. So stellt sich die Situation für die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Schulte offenbar dar.

Wie das „fondstelegramm“ berichtet, werden die Anleger des 2006 aufgelegten Schiffsfonds derzeit per Rundschreiben gebeten, für eine Kapitalspritze zu sorgen, um eine Insolvenz zu verhindern. Ein Finanzierungskonzept wurde bereits im September präsentiert –jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

„Die Anleger sollten in dieser Situation genau überlegen, ob sie noch einmal zusätzliches Geld in einen angeschlagenen Fonds investieren. Denn ob durch eine Finanzspritze eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist fraglich. Finanzielle Verluste drohen in jedem Fall“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Eine Alternative sei die Überprüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Diler: „Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken des Investments. Schließlich werden die Anleger zu Miteigentümern und tragen damit auch das Risiko, das im Totalverlust ihres investierten Geldes enden kann.“ Sollten die Risiken verschwiegen worden sein, könne Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus seien Schiffsfonds auch nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. „Eine Kapitalanlage muss zum Risikoprofil des Anlegers passen. Schiffsfonds sind hoch spekulativ und riskant, wie die zahlreichen Insolvenzen in der Vergangenheit belegen. Also nichts für Menschen, die an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Dennoch seien Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt worden. Dies könne u.a. an dem Provisionsinteresse der Banken liegen, das nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers übereinstimme. „Allerdings müssen die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offenlegen. Sind zudem noch hohe Innenprovisionen geflossen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Diler.

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Mehrere Investoren sind offenbar an einem Kauf der MS Deutschland und der Reederei Peter Deilmann interessiert. Das teilt der Insolvenzverwalter am 17. November mit. Verhandlungen würden demnächst aufgenommen. Ziel sei, ein möglichst hoher Kaufpreis und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

„Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland bedeutet dies aber auch, dass sie sich auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg aus Bremen. Interessanterweise gehört zu den interessierten Investoren auch die Callista Private Equity GmbH & Co. KG., die derzeit über eine Holding die Mehrheitsanteile an der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft und an der Reederei hält. Über die Beteiligungsgesellschaft wurde Ende Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die aus dem TV als „Traumschiff“ bekannte MS Deutschland drücken derzeit Schulden von rund 56 Millionen Euro. 50 Millionen Euro davon sind die Schulden aus der Anleihe, die ursprünglich mit 6,875 p.a. verzinst ist.

„Zu welchem Kaufpreis und unter welchen Bedingungen Investoren einsteigen würden, ist derzeit noch völlig offen. Wahrscheinlich ist hingegen, dass die Anleihe-Gläubiger wohl auf einen Teil ihres Geldes verzichten müssten“, erklärt Rechtsanwalt Diler. Daher empfiehlt er den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Neben einer fehlerhaften Anlageberatung kommen für Schadensersatzansprüche auch Prospektfehler in Betracht. „Die Angaben sollten genau auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Wie inzwischen bekannt ist, wurde ein großer Teil des Anleihe-Volumens zur Deckung alter Schulden verwendet und dennoch ein hoher Zinssatz versprochen. Ob hier mit realistischen Zahlen gearbeitet wurde, muss genau überprüft werden. Sollten Prospektfehler vorliegen, besteht Anspruch auf Schadensersatz und das Geschäft kann komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

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Wölbern Frankreich 04 von Insolvenz bedroht

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 sollen sich nach Medienberichten bis zum 18. November entscheiden, ob sie einem umfassenden Sanierungspaket zustimmen. Ansonsten müsse die Immobilie verkauft bzw. Insolvenzantrag gestellt werden.

Um den Wölbern Frankreich 04, einem der größten Fonds von Wölbern Invest, zu retten, sei eine kräftige Finanzspritze nötig. Und die soll zumindest zum Teil von den Anlegern kommen, indem sie frisches Kapital investieren. Mit dem frischen Kapital soll die Büroimmobilie in Paris zunächst saniert und später verkauft werden. Entscheiden sich die Anleger gegen den Sanierungsplan, droht die Insolvenz oder der sofortige Verkauf der Immobilie.

Der Wölbern Frankreich 04 hatte zuletzt Probleme mit dem Mieter, die nun aber überwunden sind. Allerdings seien auch keine Mieteinnahmen mehr zu erwarten. Darüber hinaus sind offenbar, wie bei anderen Wölbern-Fonds auch, Anlegergelder zweckentfremdet worden.

„In dieser schwierigen Situation haben die Anleger jetzt die Wahl zwischen Pest oder Cholera“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. „Finanzielle Verluste drohen wahrscheinlich in jedem Fall.“ Um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden, empfiehlt Diler, Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. „Geschlossene Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder sogar Leerständen ausgesetzt. Da für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, sind geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 als sichere Kapitalanlage ungeeignet. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Darüber hinaus können auch die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Rechtsanwalt Diler: „Tauchen hier Fehler oder auch nur irreführende Angaben auf, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.

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IVG Euroselect 14 „The Gherkin“: Immobilie verkauft – Anlegern drohen hohe Verluste

Die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ könnte für die Anleger mit dem Totalverlust ihres investierten Geldes enden. Das Handelsblatt berichtet am 11.11.2014, dass die Büroimmobilie „The Gherkin“ verkauft worden sei. Ein Kaufpreis wurde nicht genannt.

Rund 9000 Anleger haben sich an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 beteiligt. Sie müssen jetzt damit rechnen, dass sie am Ende mit leeren Händen da stehen. Schon vor einigen Wochen wurde über den Verkauf des Bürokomplexes „The Gherkin“ im Zentrum Londons spekuliert. Damals hieß es, dass aus dem Verkaufserlös wahrscheinlich nur die Forderungen der kreditgebenden Banken bedient werden können und für die Anleger demnach nichts übrig bleibt.

Die Probleme beim IVG Euroselect 14 sind nicht neu. Die hohe Fremdverschuldung und besonders ein Darlehen in Schweizer Franken bereiteten Kopfzerbrechen. Als das Britische Pfund im Vergleich zum Schweizer Franken immer mehr an Wert verlor, führte dies schließlich zur fortwährenden Verletzung der „Loan-to-Value-Klausel“. Dies hatte wiederum zur Folge, dass die Ausschüttungen ausblieben und die Banken das Gebäude unter Zwangsverwaltung stellen ließen. „Für die Banken könnte durch den Verkauf alles wieder im Lot sein. Für die betroffenen zumeist Kleinanleger sieht das leider ganz anders aus“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. Denn die Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Daher rät Rechtsanwalt Diler, jetzt dringend Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Geschlossene Immobilienfonds sind kein Betongold, sondern spekulative und risikoreiche Geldanlagen mit immensen Risiken, wie der IVG Euroselect 14 deutlich zeigt. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor und es kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Diler.

Ebenso können Schadensersatzansprüche entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat. „Die Rechtsprechung des BGH schreibt zwingend vor, dass diese Rückvergütungen offen gelegt werden müssen, damit der Anleger sich auch ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, ehe er sich für eine Beteiligung an dem Fonds entscheidet“, so Diler.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

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