Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

1,86 Mil­lio­nen Euro zusätz­li­che Kom­pen­sa­tion für Min­der­heits­ak­tio­näre der Tar­kett AG

Weiterer Erfolg im Spruchverfahren: Landgericht Frankenthal (Pfalz) erhöht die Barabfindung für ausgeschlossene Aktionäre der Tarkett AG.

Der Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch hat als Verfahrensbevollmächtigter für mehrere Aktionäre einen Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Spruchverfahrens gestellt hat, nachdem bei der Tarkett AG im Jahr 2006 ein Squeeze-out durchgeführt wurde. Antragsgemäß hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) nunmehr mit Beschluss (Aktenzeichen 1 HK.O 19/06.AktG) die Barabfindung für die betroffenen Minderheitsaktionäre um 1,62 Euro auf 21,12 Euro je Tarkett-Aktie erhöht.

Die Tarkett AG hatte ein Grundkapital von 103.043,028 Euro, das in 40.242.043 Stückaktien aufgeteilt war. Bereits mit Beschluss vom 20. Juni 2005 beschloss die Hauptversammlung der Tarkett AG die noch im Streubesitz befindlichen und von Minderheitsaktionären gehaltenen ca. 2,85 % Aktien auf die Hauptaktionärin zu übertragen. Dieser sog. Squeeze-out wurde im Jahr 2006 vollzogen. Die Minderheitsaktionäre erhielten im Gegenzug für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung von 19,50 Euro je Aktie.

Anwalt Hasselbruch: In dem Spruchverfahren haben wir vorgebracht, dass diese Abfindung von 19,50 Euro unangemessen niedrig ist, weil der tatsächliche Aktienwert höher zu bewerten ist. Das Landgericht Frankenthal ist dieser Sichtweise gefolgt und hat die Kompensationsleistung um weitere 1,62 Euro je Aktie erhöht.

Da sich ca. 2,85 % und somit 40.242.043 Aktien der Tarkett AG in Streubesitz befanden, beträgt die aufgrund des Gerichtsbeschlusses zu gewährende zusätzliche Kompensation absolut 1,86 Millionen Euro.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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