Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Gericht folgt Argu­men­ten der Sommerberg-Anwälte: Geld zurück für Fonds­an­le­ger bestä­tigt!

Das Landgericht Berlin hat ein Discountbrokerunternehmen zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro Schadensersatz an eine von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin verurteilt. Grund: Falschinformation über einen Krisenfonds.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den krisengeplagten Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal. Beide Fonds sind in Zahlungsschwierigkeiten geraten und verweigern seit Jahren den Anlegern die Auszahlung für ihre Fondsanteile. Wie im Mai 2012 bekannt gegeben wurde, werden die Fonds sogar endgültig aufgelöst. Dieses Trauerspiel kann sich noch bis in das Jahr 2017 hinziehen. Viele Anleger würden bei einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal über die Börse Verluste von sogar 50 Prozent und mehr realisieren.

Die von uns vertretenen Anleger haben im Oktober 2009 über einen Discountbroker für über 75.000 Euro Fondsanteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal erworben. Die erheblichen Risiken dieses Investments waren unserer Mandantschaft jedoch nicht bewusst, erläutert Geschädigten-Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg den Fall. Anwalt Diler weiter: Wir haben deswegen eine Schadensersatzklage gegen das Discountbrokerunternehmen erhoben. Dies haben wir damit begründet, dass die von uns vertretenen Anleger den Fonds nicht erworben hätten, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären.

Mit Entscheidung vom 11. Mai 2012 (Versäumnisurteil) hat das Landgericht Berlin der Klage stattgegeben. Das Gericht hat das Discountbrokerhaus verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin ihren vollen Geldeinsatz von über 75.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung der Anteile an den Krisenfonds. Ferner sieht das Urteil vor, dass der Anlegerin ihr Zinsschaden sowie die Anwaltskosten zu erstatten sind. Das Gericht hielt die Klage mit dem Vorwurf der Fehlinformation für begründet.


Autor: Thomas Diler / Google+
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Sommerberg-Aktienrechtler: Erfolg­rei­che Rechts­ver­tre­tung – Mil­lio­nen­schwere Nach­zah­lung für Klein­an­le­ger der Aache­ner und Mün­che­ner Lebens­ver­si­che­rung

Generali hat Kleinanlegern mehrere Millionen Euro nachzuzahlen. Zu diesem Ergebnis gelangt ein gerichtliches Prüfverfahren unter Beteiligung von Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch.

Der Aktienrechtler konnte erfolgreich die Rechte einer Kleinaktionärin der Aachener und Münchener Lebensversicherung in dem Spruchverfahren vertreten. Das Landgericht Köln entschied, dass das Abfindungsangebot an die übrigen Aktionäre der Aachener und Münchener Lebensversicherung um mehr als 100 Euro je Aktie zu erhöhen ist.

Rechnerisch kann laut Gerichtsbeschluss auf Generali eine Nachzahlungspflicht von bis zu maximal rund 7,5 Millionen Euro zukommen. Dabei wird unterstellt, dass sich zum Stichtag knapp 68.000 nachzahlungsberechtigte Aktien in den Händen von Kleinaktionären befanden.

Am 15. Oktober 2001 schloss die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG (kurz: AML) einen Gewinnabführungsvertrag, mit dem sie sich zur Abführung ihres Gewinns verpflichtet hatte an ihren Vertragspartner, die AM EPIC GmbH. Die AM EPIC GmbH hatte sich im Gegenzug verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre (Minderheitsaktionäre) Aktien gegen Barabfindung von 528,00 Euro je Aktie der AML zu erwerben.

Sowohl die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG als auch die AM EPIC GmbH gehörten zum AMB-Konzern mit der AMB Generali Holding AG als Obergesellschaft.

Das Aktienerwerbsangebot von 528,00 Euro hielt Rechtsanwalt Hasselbruch für zu gering. Der bei der Anlegerkanzlei Sommerberg für Aktienrecht zuständige Anwalt stellte deswegen für eine betroffene Kleinaktionärin einen Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens. Das zuständige Landgericht Köln folgte diesem Antrag sowie den Anträgen von rund eineinhalb Dutzend weiteren Antragstellern:

Nach rund zehnjähriger Verfahrensdauer hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 27. April 2012 (Az. 82 O 76/03) entschieden, dass das angemessene Barabfindungsangebot auf 639,74 Euro je Stückaktie der Aachener und Münchener Lebensversicherung festzusetzen ist. Das Spruchgericht erkannte, dass die auf Preiserhöhung gerichteten Anträge begründet sind. Dem ursprünglich mit nur 528,00 Euro festgelegten Abfindungspreis lag ein zu gering gerechneter Unternehmenswert der Gesellschaft zu Grunde. Daher hat eine Erhöhung von 111,74 Euro je Aktie zu erfolgen.

Hinweis: Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.


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