Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Spruchgericht bestimmt angemessene Barabfindung: Nachzahlung für Aktionäre der hotel.de AG

Mit Beschluss vom 3. April 2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 1HKO 7833/12) eine höhere Kompensationsleistung für die Minderheitsaktionäre der hotel.de AG festgesetzt. Das Gericht ist damit den Anträgen von über 60 Aktionären gefolgt. Verfahrensbevollmächtigter auf Aktionärsseite war auch Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch, der die rechtlichen Interessen einer Kleinaktionärin in dem Spruchverfahren vertritt.

Die Antragsteller sind Aktionäre der hotel.de AG., die am 25. Mai 2012 einen Beherrschungsvertrag mit der Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH geschlossen hat. Die Antragsteller sind der Ansicht, die in diesem Unternehmensvertrag festgelegte Barabfindung von 23,16 Euro sei zu niedrig. In dem vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingeleiteten Spruchverfahren begehren sie daher die gerichtliche Bestimmung einer höheren Barabfindung.

Mit seinem Beschluss hat das Spruchgericht die von der Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH an die außenstehenden Aktionäre auf deren Verlangen zu zahlende angemessene Barabfindung um 90 Cent auf insgesamt 24,06 Euro je Aktie festgesetzt.

Damit wurde den Spruchanträgen gefolgt. Im Übrigen jedoch, soweit die Aktionäre auch einen höheren Ausgleich begehren, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anträge zurückgewiesen.

Den festgesetzten Abfindungswert von 24,06 Euro hat das Gericht ermittelt, indem es den Unternehmenswert der hotel.de AG zum Stichtag 12. Juli 2012 gemäß § 278 ZPO auf 90.231.322 Euro geschätzt hat, was bei 3.750.000 ausgegebenen Aktien einen diskontierten Wert je Aktie von 24,06 Euro ergibt. Bezogen auf die außenstehenden Aktien ergibt sich laut Gerichtsbeschluss ein absoluter Erhöhungsbetrag von 535.953 Euro.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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