Sommerberg Anlegerrecht - Justizia

S&K-Fonds: Landgericht Darmstadt gibt Kanzlei Sommerberg Recht –Schadensersatz für Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte

Aufgrund der von uns eingereichten Klage wurde jetzt eine Beratungsgesellschaft wegen falscher Anlageberatung verurteilt, einem S&K-Fondsanleger umfassenden Schadensersatz zu bezahlen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski.

Bei der Bremer Kanzlei Sommerberg rechnet man mit weiteren Prozesserfolgen in Sachen S&K: „Uns ist bekannt, dass diese Beratungsfirma, die nun zum Schadensersatz verurteilt wurde, noch vielen weiteren Betroffenen mit falschen Angaben die S&K-Fonds vermittelt hat. Wir führen hier auch noch mehrere Prozesse und rechnen auch dort mit positiven Urteilen für die Anleger“, so Anwalt Krajewski.

In dem Fall vor dem Landgericht Darmstadt ging es um eine Beteiligung am Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG , die der Kläger auf Beratung und Vermittlung der beklagten Beratungsgesellschaft im Jahr 2010 für einen Anlagebetrag von 7.000 Euro zuzüglich Agio von 350 Euro gezeichnet hat. Insgesamt hat der Kläger also 7.350 Euro an S&K gezahlt.

Der S&K-Fonds sollte das Anlegerkapital in Immobiliengeschäfte investieren. Tatsächlich handelt es sich um ein groß angelegtes Schneeballsystem. Der Fonds ist also Gegenstand eines Betrugsmodells. Mehreren Verantwortlichen des S&K-Fonds wird bereits der Prozess gemacht. Darunter befinden sich die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller. Sie sind von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie wegen Untreue angeklagt.

Anwalt Krajewski: „Die von uns verklagte Beratungsfirma mag nichts vom Betrug gewusst haben. Dennoch haftet sie dem klagenden Anleger, so unsere Klageargumentation. Denn die Beratung zum S&K-Fonds war fehlerhaft. Unser Mandant wurde nicht so, wie es erforderlich gewesen wäre, über die Risiken der Geldanlage bei S&K aufgeklärt.“ Es besteht hier etwa durch die Fondskonstruktion als Kommanditgesellschaft für die Anleger ein Totalverlustrisiko. Dies wurde dem Kläger verschwiegen.

Wenn eine Beratungsfirma solche Risiken dem Kunden verschweigt in der Kenntnis, dass der Kunde solche Risiken bei seiner Geldanlage nicht eingehen will, dann besteht ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Beratungsfirma.

Dieser rechtlichen Beurteilung folgte auch das Landgericht Darmstadt und erachtete die Klage der Kanzlei Sommerberg für schlüssig. Nachdem die Gegenseite keine Verteidigung anzeigte, verurteilte das Gericht die Beratungsgesellschaft ohne mündliche Verhandlung mit Versäumnisurteil zu Schadensersatz in Höhe des vollen Anlagebetrages einschließlich Agio, also zu 7.350 Euro.

LG Darmstadt vom 06.06.2016 – Az. 19 O 118/16

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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