Anlegern in Lebensversicherungsfonds droht Verlust!
Anwalt: zum „Vertragsausstieg“: Rückabwicklung des Fondserwerbs möglich
Bereits jetzt befinden sich zahlreiche Fonds mit gebrauchten Lebensversicherungen (LV-Fonds) in einer finanziellen Schieflage. Die Schwierigkeiten können für die betroffenen Anleger erhebliche Folgen haben. Die Geschäftsführungen mehrerer LV-Fonds haben bereits eingeräumt, dass das geplante Konzept nicht aufgeht.
Anlegern droht Risiko des Totalverlustes
Viele Anleger in LV-Fondsbeteiligungen sehen sich jetzt erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Fondsplanung scheint vielfach zu scheitern. Anstelle der versprochenen Renditen droht tatsächlich ein teilweiser Geldverlust oder sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Im Einzelfall kann das investierte Kapital also vollständig verloren gehen.
Diese Fonds bergen Verlustrisiken für die Anleger:
- MPC-Rendite-Fonds Britische Leben plus
- Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
- ProRendita Fonds
- BAC Life Trust Fonds
- Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2
- DS-Rendite-Fonds Leben
- WestLB Life Trust 2
- König & Cie. Britische Leben
Fonds können Ausschüttung zurück verlangen
Außerdem besteht bei bestimmten Fonds das Risiko, dass die Fonds die Ausschüttungen zurück fordern. Wir halten je nach Einzelfall diese Rückforderung für unberechtigt.
Was können die Betroffenen tun? Rückabwicklung und volle Gelderstattung
Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen nach den Handlungsmöglichkeiten. Unsere Empfehlung: Kapitalanleger sollten einen „Ausstieg“ aus den Fonds prüfen lassen, wenn sie einen Verlust ihrer Gelder vermeiden wollen. Hier lohnt sich die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe. Unsere Anlegerschutzanwälte beraten Sie gerne.
Für die Rückabwicklung der Kapitalanlage können sich verschiedene Begründungsansätze ergeben. Das Ziel: Vollständiger Kapitalersatz. Oft konnten wir Entschädigungszahlungen oder eine Vertragsrückabwicklung für betroffene Anleger erwirken.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung über Ihre Situation wünschen: Rufen Sie uns einfach an – Wir helfen Ihnen gerne.
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de