Sommerberg Anlegerrecht - Geldanlage

Nachzahlung für frühere Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG

Auf Aktionärsseite an dem Verfahren vor dem LG Bremen beteiligter Sommerberg-Anwalt: Rechnerisch erhalten die Aktionäre rund 1,9 Millionen Euro.

Die Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG (DIH) wurden 2013 aus der Gesellschaft im Wege eines sogenannten Squeeze-out zwangsausgeschlossen. Sie mussten ihre Aktien für eine Barabfindung von 2,75 Euro je Stückaktie an die Hauptaktionärin, die Zech Group GmbH, übertragen.  Dagegen wurden von 111 Minderheitsaktionären Anträge auf gerichtliche Prüfung der angemessenen Höhe der Barabfindung erhoben. Der Prüfprozess wurde bei dem Landgericht Bremen geführt.

Auch Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg war als Aktionärsvertreter an dem Verfahren beteiligt. Wir haben argumentiert, dass die von der Zech Group GmbH festgelegte Barabfindung ungemessen niedrig ist, weil der Aktienwert tatsächlich höher ist, so Anwalt Hasselbruch.

Dieser Argumentation ist das Landgericht Bremen gefolgt. Es hat die Abfindung neu festgesetzt auf 4,30 Euro je Aktie der DIH. Dies sei der angemessene Gegenwert für eine Aktie der DIH. Für jede der betroffenen 1.201.617 DIH-Aktien ist damit eine Nachzahlung von 1,55 Euro zu leisten, also insgesamt 1.862.506,30 Euro.

LG Bremen – Aktenzeichen 12 O 147/13

 

 

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Autor: Olaf Hasselbruch / Google+
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