Sommerberg LLP Anlegerrecht - Windpark

Inter­es­sen­ge­mein­schaft für geschä­digte Prokon-Anleger – hier anmel­den

Die betroffenen Anleger in die Prokon-Genussrechte können sich ab sofort hier registrieren. Dies ist kostenfrei für Anleger deutschlandweit.

Soforthilfe durch erfahrene Anlegerschutzkanzlei

Wir haben derart viele Anfragen von Prokon-Anlegern erhalten, dass wir ein Sonderdezernat „Interessensgemeinschaft für Prokon-Anleger“ gebildet haben, sagt Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg.

Betroffene Anleger der Prokon können sich bei uns kostenfrei und unverbindlich registrieren, um weitere wichtige Informationen zu erhalten, vor allem zu den Handlungsmöglichkeiten. Auch erscheint eine Interessensbündelung der Anleger sinnvoll, um künftig gemeinsames Verhalten abzustimmen. Das Stichwort lautet PROKON.

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt bereits zahlreiche betroffene Anleger in Genussrechte der Prokon deutschlandweit. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach gerne an oder nehmen Sie über unseren Online-Informations-Abruf Kontakt zu uns auf. Beratungstelefon: 0421-3016790.

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr Thomas Diler. Wir helfen gerne auch Ihnen, umgehend.

Über uns: Auf der Seite der Anleger

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt ausschließlich die Seite der Anleger. Wir setzen uns für die Rechte geschädigter Anleger ein in ganz Deutschland. In vielen großen Anlageschadensfällen konnte unser erfahrenes Anwaltsteam für zahlreiche geschädigte Anleger noch ein Geldrückgewinnung oder Schadensersatzleistungen erwirken.

Zum Fall Prokon – Anleger haben Anspruch auf vollständige Erstattung des angelegten Geldes

Anwalt Diler: „Unsere Mandanten haben ein berechtigtes Ziel: Sie wollen ihre Genussrechts-Verträge mit Prokon beenden und ihr Geld erstattet erhalten. Die Anleger haben einen Anspruch auf vollständige Erstattung ihres eingesetzten Geldes. Hier sind wir beauftragt, dies für die von uns vertretenen Anleger durchzusetzen.“

Es stellen sich berechtigte Fragen: Unter welchen Voraussetzungen ist ein verlustfreier Ausstieg aus den Genussrechten von Prokon möglich? Welche Anspruchsmöglichkeiten bieten sich den Anlegern? Sollten die Genussrechte gekündigt werden oder ist es sinnvoll, die Genussrechte fortzusetzen? Welche Bedeutung haben die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck im Zusammenhang mit Prokon?

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Karina Baumgart / fotolia.de

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