Sommerberg Anlegerrecht - Börse

Bri­ti­sche Leben plus II warnt Anle­ger vor Kapi­tal­ver­lust / Anlegerschutz-Anwalt infor­miert Betrof­fene über Aus­stiegs­mög­lich­keit

Anleger des MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II müssen sich auf einen Verlust ihres angelegten Geldes einstellen. Die TVP-Fondsgeschäftsführung hat in einem Schreiben die Betroffenen bereits über die schlechte Situation des Fonds informiert. „Aus heutiger Sicht ist ein Kapitalerhalt für die Anleger nicht sichergestellt“, heißt es in einem Schreiben der TVP an die Anleger.

Thomas Diler von der im Kapitalanlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt geschädigte Fondssparer. Der Anlegeranwalt erläutert: „Der Fonds hat offenbar ernsthafte Finanzschwierigkeiten. Die Anleger müssen mit einem Risiko großer Verluste bis hin zum Totalverlust rechnen.

Anleger wollen Fondsausstieg / Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs

Betroffene Fondsanleger erkundigen sich nach ihren Handlungsmöglichkeiten, weil sie die Verlustgefahr nicht hinnehmen wollen. Dazu Anlegervertreter Diler: „Je nach den Umständen des Einzelfalls können die Betroffenen eine faktische Rückabwicklung geltend machen und auch durchsetzen.“

Geschädigte Fondsanleger können etwa bei bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch wegen verheimlichter Kick-Backs geltend machen. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (Az. XI ZR 56/05) muss eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Anlage erhält. Wenn die Provisionen jedoch verheimlicht werden, dann steht dem Kunden ein Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des erworbenen Fonds zu. Dies bedeutet, der Kunde kann verlangen, dass ihm das eingesetzte Kapital erstattet wird. Im Gegenzug überträgt er die Fondsbeteiligung.

Wir stellen fest, dass viele der von uns betreuten Mandanten aber nicht über diese Provisionen aufgeklärt worden sind. Das ist nun ein guter Ansatzpunkt, um die Schadensregulierung einzufordern“, so Geschädigten-Vertreter Diler.

Werbeversprechungen lösen sich in Luft auf

Bei dem MPC-Fonds Britsche Leben plus II handelt es sich um einen Lebensversicherungsfonds. Über diesen Fonds konnten deutsche Anleger am angeblich lukrativen Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen teilhaben. Die Strategie: Die Fondsgesellschaft kauft bereits laufende Lebensversicherungen an und zahlt die Beiträge bis zum Laufzeitende weiter. Dann wird die Ablaufleistung vereinnahmt. Die Anleger wurden mit prognostizieren Ausschüttungen von rund 211,11 Prozent bis Ende 2020 umworben. In einer MPC-Werbebroschüre aus dem Jahr 2006 war noch von einem „überzeugenden Sicherheitskonzept“ die Rede.

Sicher ist tatsächlich nur, dass das Geld der Anleger nie sicher war. Die bittere Realität nach nur wenigen Jahren: Der Fonds warnt die Anleger vor einem Kapitalverlust. Grund: Die aktuellen Ablaufrenditen der Fondspolicen liegen deutlich unter den Planwerten und dem Fremdkapitaleinsatz. Dies führt zu einer angespannten Liquiditätslage der Fondsgesellschaft.

Anleger werden zu Mitunternehmern / Risiko des Totalverlustes

Oft sind sich Fondsanlegern der Risiken nicht bewusst bzw. wurden darüber nicht aufgeklärt. Die Anleger beteiligen sich mitunternehmerisch als Kommanditisten an der Fondskommanditgesellschaft. Die Anleger sind dadurch aber nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt.

Bereits häufig wurde uns geschildert, dass die Berater die Fondsbeteiligung als angeblich „sichere“ Kapitalanlagemöglichkeit verkauft haben. Dazu Thomas Diler: „Je nach Einzelfall können sich auch daraus nun Schadensersatzansprüche für die Geschädigten unter dem Aspekt der Falschberatung und Falschinformation ergeben.

Deutschlandweite Hilfe durch erfahrene Anlegeranwälte

Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten fachkundig prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Außerdem halten wir Informationen zu Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen bereit (sowohl für Kleinsparer als auch für vermögende Privatkunden).

Ansprechpartner: Herr Diler

Beratungstelefon: 0421 – 80 950 352 (bundesweit)

Hinweis: Wegen laufender Verjährungsfristen empfehlen wir rechtzeitiges Handeln.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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