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Infi­nus Gruppe aus Dres­den: Vor­wurf des Betru­ges und der Schä­di­gung von Anle­gern und Inves­to­ren

Polizei und Staatsanwaltschaft haben heute Büroräume der Infinus Gruppe durchsucht.

Dies räumt die Infinus AG auf ihrer Internetseite ein und erklärt, Grund für diese Maßnahme ist der „Vorwurf des Betruges und der Schädigung von Anlegern und Investoren“. Die Dresdner Infinus Gruppe wehrt sich gegen diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und bezeichnet sie als haltlos.

Anleger besorgt – Geld weg?

Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Bei uns haben sich angesichts dieser Meldungen zahlreiche besorgte Anleger gemeldet, die ihr Geld bei der Infinus bzw. Future Business angelegt haben. Die Anleger fürchten um einen Verlust ihres investierten Geldes.“

Schadensregulierung möglich bei Aufklärungspflichtverletzung

Gesellschaften aus dem Kreis der Infinus Gruppe und der Future Business haben zumeist Orderschuldverschreibungen ausgegeben, in die Anleger ihr Geld investieren konnten.

Wenn die Anleger diese Papiere durch einen Vermittler erworben haben, jedoch nicht über die hohen Risiken für ihr Geld aufgeklärt worden sind, kommt ein Schadensregulierungsanspruch für die Anleger in Betracht. Es handelt sich bei diesen Schuldverschreibungen tatsächlich um riskante Geldanlagen ohne Einlagensicherungsschutz.

„Mehrere Erwerber der Schuldverschreibungen haben uns bereits geschildert, dass ihnen die Papiere von Vermittlern als angeblich sichere Geldanlage und ohne Risiken, dafür aber mit guter Rendite verkauft worden seien. Dies ist eine Aufklärungspflichtverletzung, so dass dann bei bestimmten Bedingungen die Anleger eine Schadensregulierung in Form einer faktischen Rückabwicklung des Kaufs der Orderschuldverschreibungen geltend machen können“, sagt Anwalt Diler. Hier prüft das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg in jedem Einzelfall, wie die Anleger handeln können.

Anwalt: Interessensgemeinschaft geplant, Anmeldung Telefon 0421-3016790

„Wir werden nun im Sinne der Anleger aktiv werden und eine Interessensgemeinschaft organisieren, die entsprechend handeln soll, um darauf hinzuwirken, dass die im Raume stehenden Vorwürfe aufgeklärt werden“, sagt Anwalt Diler. Dies soll durch eine Gläubigerversammlung der Schuldrechtsinhaber erfolgen. Dafür werden Mehrheiten benötigt, so dass sich weitere Anleger hier gerne dem Vorhaben anschließen können. Die Gläubigerversammlung soll eine Sonderprüfung beschließen, mittels derer die Vorwürfe und die Verantwortlichkeiten geklärt werden sollen.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie einfach unverbindlich die Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg an, Telefon: 0421-3016790 (Beratung für Kapitalanleger bundesweit)


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

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