Sommerberg Anlegerrecht - Finanzen

MIG-Fonds für Kleinanleger nicht geeignet

Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten am jeweiligen MIG-Fonds. Es handelt sich somit um unternehmerische Beteiligungen. „Solche Geldanlagen in Form von Kommanditanteilen stufen wir als riskant ein. Grundsätzlich besteht aus Anlegersicht das Risiko, dass das angelegte Geld zu einem großen Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann, vor allem wenn es zu einer finanziellen und wirtschaftlichen Schieflage oder gar Insolvenz des Fonds kommt“, erklärt Thomas Diler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 10/2005) schreibt in einem Bericht unter der Überschrift „Private-Equity-Fonds: Riskanter Fischzug“ zu Private Equity-Fonds und hier auch zum MIG Fonds 2 auszugsweise:

„Für Kleinanleger nicht geeignet“

„Fazit: Allenfalls für sehr vermögende Privatleute mit hoher Risikobereitschaft eignen sich Private Equity Fonds. Zur Altersvorsorge sind sie ungeeignet. Ratensparpläne für Kleinanleger sind viel zu teuer.“

Ein seriöser Berater sollte seinen Beratungskunden unbedingt auf diese Risiken hinweisen, wenn er einen solchen Fonds vorstellt. Für Anleger, die ihr Geld konservativ (also ohne Verlustrisiko), anlegen wollen, sind geschlossene Fondsbeteiligungen ungeeignet.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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Autor: Thomas Diler / Google+
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