Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Emb­dena Part­nership: Schiffsfonds in der Krise

Schiffsfonds-Emissionshaus Emb­dena mel­det Insol­venz an

Auch der Schiffsfonds-Anbieter Emb­dena Part­nership ist insol­vent. Nach­dem bereits zuvor meh­rere von Emb­dena Part­nership her­aus­ge­ge­bene Schiffs­fonds in die Pleite gera­ten sind, trifft es nun auch das Emis­si­ons­haus selbst.

Rechts­an­walt Olaf Has­sel­bruch von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg, die für meh­rere Fonds­an­le­ger Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen der Geld­an­lage in Embdena-Schiffsfonds gel­tend macht, berich­tet:

Bereits mit Beschluss vom 2. März 2013 hat das zustän­dige Amts­ge­richt Aurich einen vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter bestellt.“

Das Emis­si­ons­haus Emb­dena Part­nership wurde noch im Jahr 2012 umge­wan­delt von einer Akti­en­ge­sell­schaft (AG) zu einer Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH). Nur kurze Zeit spä­ter folgte das Aus. „Im Zusam­men­hang mit Emb­dena ist eine ganze Plei­te­se­rie fest­zu­stel­len“, sagt Anwalt Has­sel­bruch.

Total­ver­lust­ge­fahr für Anle­ger

Emb­dena hat min­des­tens vier Schiffs­fonds initi­iert, die mitt­ler­weile Insol­venz anmel­den muss­ten. Es han­delt sich um die Pleite-Fonds mit den Schif­fen MS „East­star“, MS „Nord­star“, MS „Han­nes C.“ und MS „Carl C.“. Zahl­rei­che wei­tere Fonds von Emd­bena haben eben­falls erheb­li­che unge­plante wirt­schaft­li­che und finan­zi­elle Pro­bleme.

Rechts­tipp: Scha­dens­er­satz wegen Falsch­be­ra­tung und Pro­spekt­haf­tung

Betrof­fene Anle­ger, die Geld in die Embdena-Schiffsfonds inves­tiert haben, soll­ten ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten anwalt­lich prü­fen las­sen, wenn sie einen Aus­stieg aus den Fonds beab­sich­ti­gen.

Rechts­an­walt Has­sel­bruch: „Wir ver­tre­ten meh­rere Man­dan­ten gegen Emb­dena, für die wir Scha­dens­er­satz gel­tend machen, weil wir Feh­ler bei der Fond­sin­iti­ie­rung fest­stel­len. Es han­delt sich um eine soge­nannte Pro­spekt­haf­tung.“ Lau­fende Rechts­streite wer­den aller­dings wegen der Insol­venz von Emb­dena unter­bro­chen nach § 240 Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO). Hier hat dann die For­de­rungs­an­mel­dung im Insol­venz­ver­fah­ren zu erfol­gen.

Wir machen außer­dem für die von uns ver­tre­te­nen Anle­ger Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen Falsch­be­ra­tung gegen bestimmte Bera­ter gel­tend, die die Betei­li­gun­gen an Embdena-Schiffsfonds ver­mit­telt haben“, erläu­tert Rechts­ex­perte Has­sel­bruch die wei­te­ren Mög­lich­kei­ten für die Betrof­fe­nen. Begrün­dung: Es liegt eine regress­pflich­tige Ver­let­zung von Pflich­ten aus den Bera­tungs­ver­trä­gen vor, da die Anle­ger ihren Schil­de­run­gen zufolge nicht über wesent­li­che Risi­ken wie ins­be­son­dere das Total­ver­lust­ri­siko auf­ge­klärt wor­den sind.

Schiffs­be­tei­li­gun­gen sind hoch ris­kant

Wenn der Bera­tungs­kunde gegen­über dem Bera­ter zu ver­ste­hen gege­ben hat, dass er sol­che Risi­ken nicht ein­ge­hen will, hätte der Bera­ter den Schiffs­fonds ent­we­der gar nicht erst emp­feh­len dür­fen oder zumin­dest dar­auf hin­wei­sen müs­sen, dass die Fonds­be­tei­li­gung zu ris­kant und für den Anle­ger somit unge­eig­net ist. Bei den Fonds­an­tei­len an geschlos­se­nen Schiffs­fonds han­delt es sich um unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gun­gen an einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Die Anle­ger sind sowohl am Gewinn als auch am Ver­lust betei­ligt. Einen Ein­la­gen­schutz für das inves­tierte Geld gibt es nicht. Des­we­gen sind sol­che Fonds nur für Anle­ger geeig­net, die sich ihres unter­neh­me­ri­schen Risi­kos bewusst sind und es auch ver­kraf­ten kön­nen und bewusst ein­pla­nen, dass ihr Geld mög­li­cher­weise voll­stän­dig ver­lo­ren geht. Eine ordent­li­che Bera­tung hätte es erfor­dert, den Bera­tungs­kun­den hier­über genau auf­zu­klä­ren.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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