DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory: Schiffsfonds in der Krise
Ein weiterer vom Emissionshaus Dr. Peters aus Dortmund aufgelegter Schiffsfonds versucht der Havarie zu entgehen. Die DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG funkt S.O.S.! Erhebliche finanzielle Probleme machen dem Fonds zu schaffen. Für die betroffenen Anleger besteht ein realistisches Verlustrisiko.
An dem Fonds haben sich weit über 1.000 Anleger beteiligt. Investitionsobjekt des Fonds ist ein Rohöltanker mit dem Namen VLCC Leo Glory. Erst 2007 ging der Fonds an den Start mit optimistischen Planzahlen, die jetzt zu bloßer Makulatur werden.
Die den DS-Rendite-Fonds Nr. 120 finanzierenden Banken forderten, dass im Rahmen einer „finanziellen Restrukturierungsmaßnahme“ ein Betrag von fast 5 Millionen US-Dollar von den Anlegern zur Verfügung gestellt werden solle. Tatsächlich konnte die Fondsgesellschaft dann mit einer am 11. Mai 2012 beschlossenen freiwilligen Kapitalerhöhung rund 3,4 Millionen US-Dollar einwerben. Laut Fondsgesellschaft wurde damit „eine Basis für den Weiterbetrieb des Schiffes“ geschaffen. Ob also endgültig und dauerhaft der Fonds gerettet ist, oder ob stattdessen die Insolvenz droht, bleibt offen.
Weiteres Geld fehlt. Von einem Gesamtbetrag in Höhe von über 1,5 Millionen US-Dollar ist die Rede.
Die Fondsgesellschaft fordert daher, um die Zahlungsfähigkeit des Fonds zu gewährleisten, diejenigen Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen (gewinnunabhängigen Entnahmen) auf, die sich nicht oder nicht ausreichend an der „freiwilligen“ Kapitalerhöhung beteiligt haben.
„Wir vertreten bereits rund ein Dutzend Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120, die jeweils 9 Prozent ihres gezeichneten Kommanditkapitals zur Fondsrettung einzahlen sollen. Dies sind teils mehrere Tausend Euro, die unsere Mandanten jetzt einschießen sollen“, berichtet Anwalt André Krajewski von der bundesweit tätigen Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg.
Die Fondsgesellschaft verlangt die Ausschüttungen laut der Forderungsschreiben von den Anlegern zurück, um wortwörtlich „den Fortbestand der Gesellschaft aufrechterhalten“ zu können. Die finanzielle Situation des Fonds ist also äußerst prekär. Für einen anderen DS-Rendite-Fonds musste bereits Insolvenzantrag gestellt werden.
Die Ausschüttungen an die Anleger seien, so die Begründung des Fonds, nur eine Art Darlehn der Fondsgesellschaft an die Anleger, welches bei Liquiditätsproblemen gekündigt und wieder zurückgefordert werden könne.
Anwalt Krajewski: „Das Investment in den DS-Rendite-Fonds Nr. 120 ist aus Sicht unserer Mandanten ein Reinfall. Wir sind daher beauftragt, Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds zu prüfen und durchzusetzen.“
Fehlberatung kein bedauerlicher Einzelfall? Bereits mehrfach haben Mandanten der Anlegerkanzlei Sommerberg geschildert, sie hätten die Beteiligung am Schiffsfonds auf Beratung und Empfehlung ihres Finanzberaters etwa von der Bank oder einer Finanzberatungsfirma erworben. Dabei hieß es seitens des Beraters im Gespräch, Schiffsfonds seien eine „sichere“ Sache oder sogar zur Altersvorsorge geeignet. Risiken wurden hingegen verschwiegen oder als unrealistisch verharmlost. Dazu Anwalt Krajewski: „Dies ist eine krasse Falschberatung. Wir machen daher für unsere Mandanten Schadensersatz wegen Verletzung der aus dem Beratungsvertrag geschuldeten Pflicht zur ordentlichen Beratung geltend.“
Geldanlagen in geschlossene Schiffsfonds wie der DS-Rendite-Fonds Nr. 120 sind unternehmerische Beteiligungen. Die Anleger sind nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt. Anstelle der bereits im Fondsnamen enthaltenen Rendite kann das Geld sogar komplett verloren gehen. Einen Einlagenschutz gibt es nicht. Solche Geldanlagen gelten daher als besonders riskant bzw. sogar spekulativ und sind für die Altersvorsorge nicht geeignet. Schiffsfonds sind deswegen nur für solche Anleger geeignet, die es sich leisten können und es bewusst in Kauf nehmen, dass ihr Geld vollständig verloren geht. Berater müssen darauf hinweisen und dürfen die Schiffsfonds deswegen nicht als „sicher“ oder als zur Altersvorsorge geeignet verkaufen.
In diesem Falle haften die Berater bzw. beratenden Banken dem Beratungskunden abhängig von bestimmten Voraussetzungen wegen Falschdarstellung. Der Fondsanleger kann daher eine „Rückgängigmachung“ des Anlagegeschäftes verlangen. Anwalt Krajewski: „Die Beratungsfirma oder Bank hat dem Kunden dann also das eingesetzte Geld zu erstatten und erhält dafür im Gegenzug die Beteiligung an dem Schiffsfonds übertragen.“
Die Kanzlei Sommerberg bietet die juristische Vertretung für geschädigte Schiffsfondsanleger in ganz Deutschland an. Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an.
Autor: Thomas Diler / Google+
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