Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory: Schiffsfonds in der Krise

Ein wei­te­rer vom Emis­si­ons­haus Dr. Peters aus Dort­mund auf­ge­leg­ter Schiffs­fonds ver­sucht der Hava­rie zu ent­ge­hen. Die DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tank­schiff KG funkt S.O.S.! Erheb­li­che finan­zi­elle Pro­bleme machen dem Fonds zu schaf­fen. Für die betrof­fe­nen Anle­ger besteht ein rea­lis­ti­sches Ver­lust­ri­siko.

An dem Fonds haben sich weit über 1.000 Anle­ger betei­ligt. Inves­ti­ti­ons­ob­jekt des Fonds ist ein Roh­öl­tan­ker mit dem Namen VLCC Leo Glory. Erst 2007 ging der Fonds an den Start mit opti­mis­ti­schen Plan­zah­len, die jetzt zu blo­ßer Maku­la­tur wer­den.

Die den DS-Rendite-Fonds Nr. 120 finan­zie­ren­den Ban­ken for­der­ten, dass im Rah­men einer „finan­zi­el­len Restruk­tu­rie­rungs­maß­nahme“ ein Betrag von fast 5 Mil­lio­nen US-Dollar von den Anle­gern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den solle. Tat­säch­lich konnte die Fonds­ge­sell­schaft dann mit einer am 11. Mai 2012 beschlos­se­nen frei­wil­li­gen Kapi­tal­er­hö­hung rund 3,4 Mil­lio­nen US-Dollar ein­wer­ben. Laut Fonds­ge­sell­schaft wurde damit „eine Basis für den Wei­ter­be­trieb des Schif­fes“ geschaf­fen. Ob also end­gül­tig und dau­er­haft der Fonds geret­tet ist, oder ob statt­des­sen die Insol­venz droht, bleibt offen.

Wei­te­res Geld fehlt. Von einem Gesamt­be­trag in Höhe von über 1,5 Mil­lio­nen US-Dollar ist die Rede.

Die Fonds­ge­sell­schaft for­dert daher, um die Zah­lungs­fä­hig­keit des Fonds zu gewähr­leis­ten, die­je­ni­gen Anle­ger zur Rück­zah­lung von Aus­schüt­tun­gen (gewin­n­un­ab­hän­gi­gen Ent­nah­men) auf, die sich nicht oder nicht aus­rei­chend an der „frei­wil­li­gen“ Kapi­tal­er­hö­hung betei­ligt haben.

Wir ver­tre­ten bereits rund ein Dut­zend Anle­ger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120, die jeweils 9 Pro­zent ihres gezeich­ne­ten Kom­man­dit­ka­pi­tals zur Fonds­ret­tung ein­zah­len sol­len. Dies sind teils meh­rere Tau­send Euro, die unsere Man­dan­ten jetzt ein­schie­ßen sol­len“, berich­tet Anwalt André Kra­jew­ski von der bun­des­weit täti­gen Kanz­lei für Kapi­tal­an­la­ge­recht Som­mer­berg.

Die Fonds­ge­sell­schaft ver­langt die Aus­schüt­tun­gen laut der For­de­rungs­schrei­ben von den Anle­gern zurück, um wort­wört­lich „den Fort­be­stand der Gesell­schaft auf­recht­er­hal­ten“ zu kön­nen. Die finan­zi­elle Situa­tion des Fonds ist also äußerst pre­kär. Für einen ande­ren DS-Rendite-Fonds musste bereits Insol­venz­an­trag gestellt wer­den.

Die Aus­schüt­tun­gen an die Anle­ger seien, so die Begrün­dung des Fonds, nur eine Art Dar­lehn der Fonds­ge­sell­schaft an die Anle­ger, wel­ches bei Liqui­di­täts­pro­ble­men gekün­digt und wie­der zurück­ge­for­dert wer­den könne.

Anwalt Kra­jew­ski: „Das Invest­ment in den DS-Rendite-Fonds Nr. 120 ist aus Sicht unse­rer Man­dan­ten ein Rein­fall. Wir sind daher beauf­tragt, Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten aus dem Fonds zu prü­fen und durch­zu­set­zen.

Fehl­be­ra­tung kein bedau­er­li­cher Ein­zel­fall? Bereits mehr­fach haben Man­dan­ten der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg geschil­dert, sie hät­ten die Betei­li­gung am Schiffs­fonds auf Bera­tung und Emp­feh­lung ihres Finanz­be­ra­ters etwa von der Bank oder einer Finanz­be­ra­tungs­firma erwor­ben. Dabei hieß es sei­tens des Bera­ters im Gespräch, Schiffs­fonds seien eine „sichere“ Sache oder sogar zur Alters­vor­sorge geeig­net. Risi­ken wur­den hin­ge­gen ver­schwie­gen oder als unrea­lis­tisch ver­harm­lost. Dazu Anwalt Kra­jew­ski: „Dies ist eine krasse Falsch­be­ra­tung. Wir machen daher für unsere Man­dan­ten Scha­dens­er­satz wegen Ver­let­zung der aus dem Bera­tungs­ver­trag geschul­de­ten Pflicht zur ordent­li­chen Bera­tung gel­tend.

Geld­an­la­gen in geschlos­sene Schiffs­fonds wie der DS-Rendite-Fonds Nr. 120 sind unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gun­gen. Die Anle­ger sind nicht nur am Gewinn, son­dern auch am Ver­lust betei­ligt. Anstelle der bereits im Fonds­na­men ent­hal­te­nen Ren­dite kann das Geld sogar kom­plett ver­lo­ren gehen. Einen Ein­la­gen­schutz gibt es nicht. Sol­che Geld­an­la­gen gel­ten daher als beson­ders ris­kant bzw. sogar spe­ku­la­tiv und sind für die Alters­vor­sorge nicht geeig­net. Schiffs­fonds sind des­we­gen nur für sol­che Anle­ger geeig­net, die es sich leis­ten kön­nen und es bewusst in Kauf neh­men, dass ihr Geld voll­stän­dig ver­lo­ren geht. Bera­ter müs­sen dar­auf hin­wei­sen und dür­fen die Schiffs­fonds des­we­gen nicht als „sicher“ oder als zur Alters­vor­sorge geeig­net ver­kau­fen.

In die­sem Falle haf­ten die Bera­ter bzw. bera­ten­den Ban­ken dem Bera­tungs­kun­den abhän­gig von bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wegen Falsch­dar­stel­lung. Der Fonds­an­le­ger kann daher eine „Rück­gän­gig­ma­chung“ des Anla­ge­ge­schäf­tes ver­lan­gen. Anwalt Kra­jew­ski: „Die Bera­tungs­firma oder Bank hat dem Kun­den dann also das ein­ge­setzte Geld zu erstat­ten und erhält dafür im Gegen­zug die Betei­li­gung an dem Schiffs­fonds über­tra­gen.

Die Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet die juris­ti­sche Ver­tre­tung für geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger in ganz Deutsch­land an. Haben Sie Fra­gen? Wir hel­fen Ihnen gerne. Rufen Sie uns ein­fach an.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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