Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

DS-Rendite-Fonds Nr. 109 VLCC Leo Glory: Schiffsfonds in der Krise

Der DS-Rendite-Fonds Nr. 109 for­dert Aus­schüt­tun­gen von Schiffs­fonds­an­le­gern zurück.

Auch der DS-Rendite-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory GmbH & Tank­schiff KG hat große finan­zi­elle Pro­bleme.

Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg wurde bereits von meh­re­ren betrof­fe­nen Anle­gern die­ses Fonds beauf­tragt, eine Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs durch­zu­set­zen. Unsere Man­dan­ten wol­len einen raschen „Aus­stieg“ aus dem Fonds, weil sie eine Insol­venz befürch­ten. Dies könnte zu einem Total­ver­lust des ange­leg­ten Gel­des füh­ren, berich­tet Geschädigten-Vertreter Tho­mas Diler von der Anwalts­kanz­lei Som­mer­berg. Einen sol­chen Ver­lust wol­len die Anle­ger natür­lich ver­mei­den.

Die wirt­schaft­li­che Situa­tion des DS-Rendite-Fonds Nr. 109 ist äußerst schlecht. Wenn eine geplante Fonds­sa­nie­rung schei­tert, droht dem Fonds das Aus. Anle­ger soll­ten über eine Kapi­tal­er­hö­hung „fri­sches“ Geld zur Ver­fü­gung stel­len, damit der Schiffs­be­trieb fort­ge­führt wer­den kann. Eine geplante Kapi­tal­er­hö­hung brachte aber nur rund 3,35 Mil­lio­nen Euro. Offen­bar immer noch viel zu wenig.

Jetzt for­dert die Fonds­ver­wal­tung Anle­ger auf, die sich nicht frei­wil­lig an der Kapi­tal­er­hö­hung betei­ligt haben, ihre erhal­te­nen Aus­schüt­tun­gen teils in beträcht­li­cher Höhe wie­der an den Fonds zurück­zu­zah­len. In For­de­rungs­schrei­ben der Fonds­ver­wal­tung heißt es lapi­dar: „Selbst­ver­ständ­lich ist es uns bewusst, dass die Rück­zah­lung der Aus­zah­lun­gen eine finan­zi­elle Belas­tung für jeden Gesell­schaf­ter dar­stellt.“

Anwalt Diler dazu: „Unsere Man­dan­ten stel­len sich bereits die Frage, ob sie ihr gutes Geld dem schlech­ten noch hin­ter­her wer­fen sol­len.“ Wenn sich die Finanz­pro­bleme des Fonds nicht lösen las­sen kann es wie bei mitt­ler­weile vie­len ande­ren Schiffs­fonds auch zu einer Insol­venz kom­men.

Rechts­an­walt Diler prüft zur­zeit, ob die Rück­for­de­rung über­haupt berech­tigt ist, also ob die Anle­ger dazu gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und den Rege­lun­gen im Gesell­schafts­ver­trag ver­pflich­tet sind. Dies kann maß­geb­lich davon abhän­gen, ob es sich bei den Aus­schüt­tun­gen um Gewinn­zu­tei­lun­gen oder um gewin­n­un­ab­hän­gige Ent­nah­men han­delt.

Par­al­lel machen wir für unsere Man­dan­ten, die Geld in den kri­sen­ge­plag­ten Fonds ange­legt haben, unter dem Aspekt der Falsch­be­ra­tung sowie wegen ver­heim­lich­ter Pro­vi­sio­nen Ansprü­che auf Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen gel­tend, so Geschä­dig­ten Anwalt Diler. Ziel ist eine fak­ti­sche Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs (Kapi­tal­rück­er­stat­tung gegen Über­tra­gung der Fonds­be­tei­li­gung).

Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt zahl­rei­che geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger in ganz Deutsch­land. Rat­su­chende Anle­ger kön­nen sich bei uns mel­den. Wir hel­fen Ihnen gerne. Ansprech­part­ner ist Herr Diler, Bera­tungs­te­le­fon: 0421 / 301 679 0 (deutsch­land­weit).

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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