Anlegerkanzlei Sommerberg verhandelt Vergleich: Deutsche Vermögensberatung AG einigt sich mit Fondsanleger

Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.

Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretenen Kläger erwarben seit 2009 in Raten Anteile an dem Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Sie fühlten sich jedoch im Zusammenhang mit dieser Fondsanlage von der Deutsche Vermögensberatung AG falsch beraten.

„Wir haben die Sache daher vor Gericht gebracht und Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Mit der Klage wurde Schadensersatz geltend gemacht“, erklärt Thomas Diler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Im Prozesstermin am 11. Juni 2015 kam es zu einer Einigung. Die Deutsche Vermögensberatung AG verpflichtete sich zur Abgeltung der Klageforderung einen Vergleichsbetrag an die Kläger zu zahlen. Der Prozess ist damit beendet. Anwalt Thomas Diler: „Aus Sicht unserer Mandantschaft ist dies ein wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis, weil so ein erheblicher Teil des Schadens ersetzt wird.“

Hintergrund: Bei dem SEB ImmoInvest handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wegen Zahlungsproblemen musste bei dem Fonds notgedrungen die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Es kam zur sogenannten Schließung des Fonds. Den betroffenen Anlegern wurde die Rückzahlung ihrer Einlagen verweigert. Das Fondsmanagement musste im Jahr 2012 dann sogar einräumen, dass der Fonds seine Probleme auch in Zukunft nicht lösen kann. Deswegen wurde die Abwicklung des SEB ImmoInvest angeordnet.

Zahlreiche Fondssparer haben sich angesichts dieser Krisensituation des SEB ImmoInvest an die Anlegerkanzlei Sommerberg gewandt. „In vielen Fällen konnten wir feststellen, dass die Anleger über die Geldanlage in den Fonds falsch beraten worden sind. Für die Anleger haben wir daher Schadensersatz verlangt. Unsere Argumentation: Die Anleger hätten im Rahmen der Anlageberatung darüber aufgeklärt werden müssen, dass bei einer Geldanlage Risiken durch eine mögliche Fondsschließung drohen“, sagt Anwalt Diler. Da über diese Fondsschließung jedoch nicht informiert wurde, können die geprellten Fondssparer eine Rückabwicklung ihrer Fondsanlage verlangen.

Die Sichtweise der Anlegerkanzlei Sommerberg hat mittlerweile auch der BGH bestätigt und festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen kann, wenn ein Anleger nicht ungefragt über das Risiko der Fondsschließung bei einer Beratung über einen offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurde (BGH – Aktenzeichen XI ZR 477/12).

Sie sind Fondsanleger und haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt zur Anlegerkanzlei Sommerberg auf. Wir helfen gerne. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.

 

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Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.

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Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.

Kanzlei Sommerberg erreicht vergleichsweise Zahlung

Nicht immer ist das Urteil eines Gerichts nötig, um geschädigten Anlegern zu Ihrem Recht zu verhelfen. Vor dem Landgericht Aurich hat die Anlegerkanzlei Sommerberg für ihre Mandantin einen Vergleich mit der Sparkasse Aurich-Norden geschlossen, in dem sich die Sparkasse verpflichtet, der Mandantin einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu zahlen(Aktenzeichen 5 O 943/13).

Hintergrund: Die Mandantin der Kanzlei Sommerberg hatte sich im Jahre 2006 an einem Immobilienfonds (SEB ImmoInvest) beteiligt, der sich jedoch in der Folgezeit nicht so entwickelte, wie es prognostiziert war. Die Kanzlei Sommerberg machte geltend, dass die Mandantin weder vollständig noch richtig beraten worden sei. Ihr seien wesentliche Gesichtspunkte, Risiken und die wirkliche Funktionsweise einer Anlage in den Immobilienfonds verschwiegen worden.

Zunächst weigerte sich die Sparkasse Aurich, die die Geldanlage vermittelt hatte, Schadensersatz zu leisten. Nunmehr erklärte sie sich zu einer Zahlung von 5.000 € an die Mandantin bereit. Eines Urteils bedurfte es nicht mehr.

Rechtsanwalt Krajewski: „Der Vergleich stellt eine gute Lösung für unsere Mandantin dar. Es ist immer unser Ziel, für unsere Mandantin wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen. Dies ist uns gelungen.“

 

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SEB ImmoInvest: Anleger können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen

Der offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest wird seit dem 7. Mai 2012 aufgelöst. Anleger haben immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Chancen deutlich gestiegen.

Der SEB ImmoInvest teilte das Schicksal einer ganzen Reihe weiterer offener Immobilienfonds. Als im Zuge der Finanzkrise immer mehr Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten, reichte die Liquidität des Fonds nicht mehr aus und die Anteilsrücknahme wurde 2010 ausgesetzt. Auch der Versuch, den Fonds wieder zu eröffnen, scheiterte, so dass der SEB ImmoInvest im Mai 2012 endgültig geschlossen wurde und abgewickelt wird. Die Liquidation soll am 30. April 2017 abgeschlossen sein. Anleger erhalten während der Abwicklungsphase turnusmäßig Ausschüttungen, die sich in erster Linie an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richten. Dabei muss allerdings mit Verlusten gerechnet werden.

Allerdings können die betroffenen Anleger nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend machen. „Nach einem aktuellen BGH-Urteil sind die Chancen deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für offene Immobilienfonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. Denn der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die Banken, die die Fondsanteile vermittelt haben, ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hätten informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter bedeute die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase. Wurden sie darüber nicht aufgeklärt, hat sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht. „Interessant ist auch, dass die Bank grundsätzlich über das Schließungsrisiko informieren muss und nicht erst wenn die Probleme absehbar sind“, so Rechtsanwalt Diler. Daher lässt sich das Urteil des BGH auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Falsch beraten wurden die Anleger auch, wenn sie über weitere Risiken nicht aufgeklärt wurden oder die vermittelnde Bank ihre Provisionen verschwiegen hat. „Letztlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat. Lässt sich der Nachweis führen, stehen die Chancen auf Schadensersatz sehr gut“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für offene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Land­ge­richt Frank­furt: Anle­ger erhält Scha­dens­er­satz von 10.000 Euro wegen Immo­bi­li­en­fonds SEB ImmoIn­vest

Klage der Kanzlei Sommerberg für geschädigten Fondsanleger wegen Aufklärungspflichtverletzung hat Erfolg.

Mit Entscheidung vom 14. Oktober 2013 hat das Landgericht Frankfurt Main die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) verurteilt, an einen Beratungskunden 10.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung von Anteilen am Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Weiter erhält der Anleger seinen Zinsschaden ersetzt sowie die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten zugesprochen.

Dem Anleger erwarb im Dezember 2010 aufgrund der Vermittlung der DVAG für einen Gesamtbetrag von 10.000 Euro Anteile am Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Im Mai 2010, also nur wenige Monate zuvor, erklärte die Fondsverwaltung die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Während dieser sogenannten Fondsschließung können die Anleger nicht auf ihr anteilig eingesetztes Kapital zugreifen. Grund für den Auszahlungsstopp: Der Fonds verfügt nicht über genug freie Liquidität, um ausstiegswillige Anleger auszahlen zu können.

Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Der betroffene Anleger hat sich an uns gewandt, nachdem er erst nachträglich im Jahr 2012 von dieser Problemsituation erfahren hat. Wir haben für unseren Mandanten daraufhin eine faktische Fondsrückabwicklung geltend gemacht und dies mit einer Aufklärungspflichtverletzung begründet. Unserer Ansicht nach hätte über das Schließungsrisiko unbedingt informiert werden müssen. Wir haben daher Klage erhoben.“

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Versäumnisurteil vom 14. Oktober 2013 (Aktenzeichen 2-05 O 306/13) der Klage stattgegeben, weil sich die beklagte Finanzvertriebsgesellschaft nicht verteidigt hat. Hinweis: Die Finanzvertriebsgesellschaft hat die Möglichkeit Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen.


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Das Landgericht Berlin hat ein Discountbrokerunternehmen zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro Schadensersatz an eine von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin verurteilt. Grund: Falschinformation über einen Krisenfonds.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den krisengeplagten Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal. Beide Fonds sind in Zahlungsschwierigkeiten geraten und verweigern seit Jahren den Anlegern die Auszahlung für ihre Fondsanteile. Wie im Mai 2012 bekannt gegeben wurde, werden die Fonds sogar endgültig aufgelöst. Dieses Trauerspiel kann sich noch bis in das Jahr 2017 hinziehen. Viele Anleger würden bei einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal über die Börse Verluste von sogar 50 Prozent und mehr realisieren.

Die von uns vertretenen Anleger haben im Oktober 2009 über einen Discountbroker für über 75.000 Euro Fondsanteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal erworben. Die erheblichen Risiken dieses Investments waren unserer Mandantschaft jedoch nicht bewusst, erläutert Geschädigten-Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg den Fall. Anwalt Diler weiter: Wir haben deswegen eine Schadensersatzklage gegen das Discountbrokerunternehmen erhoben. Dies haben wir damit begründet, dass die von uns vertretenen Anleger den Fonds nicht erworben hätten, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären.

Mit Entscheidung vom 11. Mai 2012 (Versäumnisurteil) hat das Landgericht Berlin der Klage stattgegeben. Das Gericht hat das Discountbrokerhaus verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin ihren vollen Geldeinsatz von über 75.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung der Anteile an den Krisenfonds. Ferner sieht das Urteil vor, dass der Anlegerin ihr Zinsschaden sowie die Anwaltskosten zu erstatten sind. Das Gericht hielt die Klage mit dem Vorwurf der Fehlinformation für begründet.


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Für die Anleger ist mit der Auflösung möglicherweise ein erheblicher Wertverlust verbunden.“ Dies berichtet Geschädigten-Anwalt und Fondsexperte André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die bereits zahlreiche betroffene SEB-ImmoInvest-Fondssparer in ganz Deutschland vertritt und sich für deren Rechte einsetzt.

Der Fonds befindet sich bereits seit längerer Zeit in eklatanten Finanzschwierigkeiten. Wegen Zahlungsproblemen ist der eigentlich offene Fonds schon seit über zwei Jahren geschlossen. Den betroffenen Fondssparern wird seitdem eine Auszahlung des Kapitalanteils gegen Rücknahme der Fondsanteile verweigert.

Per 7. Mai 2012 wurde eine Art Wiedereröffnung versucht, die jedoch scheiterte. Die Fondsverwaltung begründete dies damit, dass zu viele Anleger ihre Fondsanteile bis zum Stichtag zurückgeben wollten, so dass das vorhandene Barkapital nicht ausgereicht hätte, alle ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Der Fonds soll deswegen liquidiert werden.

Verbraucheranwalt Krajewski erläutert: „Dutzenden unserer SEB ImmoInvest-Mandanten wurde der Fonds von ihrem Bankberater als sichere Geldanlage mit guter Rendite verkauft. Von Risiken war keine Rede.“

Diese Anleger sehen sich nun zu Recht als Opfer einer Falschberatung. Tatsächlich war der Fonds niemals „sicher“. Sogar große Verluste waren schon immer möglich. Viele Fondssparer würden einen erheblichen Teil ihres Geldes verlieren, wenn sie die Fondsanteile jetzt über die Börse verkaufen würden. Börsenpreisabschläge von sogar 30 Prozent oder noch mehr können möglich sein.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg macht daher für die Mandanten die Schadensregulierung bei den verantwortlichen Finanzhäusern geltend. Ein wichtiger Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde volle Rückabwicklung des Fondserwerbs verlangen.

Dazu Verbraucheranwalt Krajewski: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für den Schadensersatz.“

 


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