Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Schadensersatz wegen Geldanlage in SAG-Schiffsfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet Regressurteil

Für eine Anlegerin hat die Kanzlei Sommerberg jetzt ein positives Urteil gegen eine der größten Vermögensverwaltungsgesellschaften in Bayern und Deutschland erstritten.

Die klagende Anlegerin hatte sich 2007 mit 30.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an dem SAG-Fonds MS „Westfalen“ beteiligt. Es handelt sich um einen Schiffsfonds des Emissionshauses Salamon. Der Fondserwerb erfolgte aufgrund einer vorangegangenen Beratung durch einen Berater einer großen bayerischen Vermögensverwaltungsgesellschaft.

„Gegen diese Firma haben wir für unsere Mandantin Schadensersatzklage wegen Falschberatung erhoben“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erklärt weiter: „Wir haben eine umfassende Verurteilung der Vermögensverwaltungsgesellschaft beantragt, insbesondere zur Leistung von Schadensersatz in Höhe des Anlagebetrages abzüglich erhaltener Fondsauschüttungen, in Summe 29.100 Euro. Außerdem haben wir den Ersatz entgangenen Gewinns geltend gemacht und die Verurteilung der Gegenseite zu einer Zinszahlung von 1,5 Prozent verlangt.“

Das Landgericht Traunstein hat mit Urteil vom 10. Dezember 2014 der Klage der Kanzlei Sommerberg in allen Punkten stattgegeben (Aktenzeichen: 5 O 816/14).

Das Gericht hat festgestellt, dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch begründet ist. Dem Urteil zufolge ist das Landgericht Traunstein davon überzeugt, dass die klagende Anlegerin nicht ordnungsgemäß von der beklagten Vermögensverwaltungsfirma beraten wurde.

Das Gericht hebt hervor, dass die Anlegerin über das Totalverlustrisiko hätte aufgeklärt werden müssen. Die durchgeführte Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung hat aber ergeben, dass das Totalverlustrisiko entweder gar nicht benannt oder jedenfalls beschönigt worden ist. Deswegen liegt eine Beratungspflichtverletzung vor, die den Regressanspruch begründet.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, andre.krajewski@sommerberg-llp.de

 

 


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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Schiffsfonds OwnerShip I: Insolvenzantrag für MS Mabuhay

Dem Schiffsfonds OwnerShip I gehen die Schiffe aus. Für die Gesellschaft des Chemikalientankers MS Mabuhay wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 514 IN 52/14).

Ursprünglich hatte der 2004 aufgelegte Schiffsfonds OwnerShip I in die vier Schiffe MS Mabuhay, MS OS Rize, MS CEC Culembourg und MS Lilia investiert. Allerdings wurden die beiden letztgenannten Schiffe verkauft und für die Gesellschaften der beiden anderen Schiffe bereits Insolvenzantrag gestellt. „Der OwnerShip I hat damit im Grunde genommen keine Möglichkeit mehr, wirtschaftlich zu arbeiten. Die Anleger werden sich wohl auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, befürchtet Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Deshalb empfiehlt Diler den betroffenen Anlegern, möglichst umgehend ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Es ist Eile geboten, da bereits die Verjährung drohen könnte. Daher sollten jetzt umgehend zumindest verjährungshemmende Maßnahmen getroffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken von Schiffsfonds. Denn anders als in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt, sind Schiffsfonds keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. „Dennoch zeigt die Praxis immer wieder, dass Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt wurden, die etwas für das Alter auf die hohe Kante legen wollten. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Banken ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt haben“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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CFB-Schiffsfonds: Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz an Kundin verurteilt

Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg erhält über 20.000 Euro Schadensersatz wegen Geldanlage in Schiffsfonds zugesprochen.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: Das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Essen enthält wichtige Feststellungen, die auch für andere geprellte Schiffsfondsanleger Regressmöglichkeiten eröffnen können.

Die Klägerin und ihr Ehemann sind langjährige Kunden der Commerzbank. Im Jahr 2008 wurden sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der Commerzbank über die Möglichkeit einer Neuanlage ihres Geldes beraten. Bislang unterhielt die Klägerin ein aktienorientiertes Depot; sie wollte aber weg von Risiken und hin zu mehr Sicherheit. Als Ergebnis dieser Beratung zeichnete die Klägerin eine Beteiligung an dem CFB-Schiffsfonds Twins 2 (CFB-Fonds 168) über 25.000 US-Dollar zuzüglich Agio, umgerechnet 20.237 Euro.

Die Klägerin wurde sich der Risiken der Geldanlage in den Schiffsfonds erst später bewusst und verlangte von der Commerzbank die faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes wegen Falschberatung.

Das Landgericht Essen hat der Klage vollumfänglich stattgegeben (LG Essen, Urteil vom 22. Oktober 2014 – 11 O 155/13). Die Commerzbank wurde zu einer Schadensersatzzahlung von über 20.237 Euro verurteilt abzüglich Ausschüttungen, die die Klägerin aus dem Fonds erhalten hat. Im Gegenzug hat die Anlegerin der Commerzbank die Fondsbeteiligung zu übertragen. Außerdem hat die Commerzbank die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Landgericht Essen hat eine Falschberatung festgestellt, wofür die Commerzbank haftet. „Zwei Urteilsfeststellungen sind besonders bedeutsam“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Krajewski.

  1. Berater muss über alle Risiken aufklären – bloßer Hinweis auf Unsicherheit einer prognostizierten Rendite ist nicht ausreichend

Um ordnungsgemäß zu beraten, genügt es der Gerichtsentscheidung zufolge nicht, dass der Anlageberater darauf hinweist, dass die prognostizierte Rendite des Schiffsfonds angesichts wirtschaftlicher Faktoren unsicher ist. Denn der Berater ist damit seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, über alle Risiken der Beteiligung aufzuklären. Bereits dieser Umstand begründet den Schadensersatzanspruch.

  1. Berater muss über das Risiko der nicht gesicherten Handelbarkeit des Fonds im Zweimarkt aufklären

Das Prozessgericht hat außerdem entschieden, dass eine Falschberatung vorliegt, wenn nicht in gebotener Weise über die Risiken des Zweitmarktes aufgeklärt wird. Die Commerzbank hatte in dem Fall der Klägerin Schadensersatz zu leisten, weil der Bankberater nicht darüber aufgeklärt hat, dass die Fondsanteile im Zweitmarkt nicht handelbar sind, wenn ein Fondsanleger keinen Käufer für die Beteiligung findet.

Anwalt Krajewski dazu: „In vielen Fällen wurden die Anleger über dieses spezifische Zweitmarktrisiko aber nicht aufgeklärt. Anleger, die aus ihrem Fonds aussteigen wollen, sollten sich daher beraten lassen, ob sie unter Berufung auf das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Essen eine Fondsrückabwicklung fordern können.“

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Schlappe für Commerzbank: Sommerberg-Rechtsanwälte erstreiten für Anleger Schadensersatz

Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
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Atlantic MS Clara Schulte: Finanzspritze soll Insolvenz abwenden

Frisches Kapital nachlegen oder die Insolvenz riskieren. So stellt sich die Situation für die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Schulte offenbar dar.

Wie das „fondstelegramm“ berichtet, werden die Anleger des 2006 aufgelegten Schiffsfonds derzeit per Rundschreiben gebeten, für eine Kapitalspritze zu sorgen, um eine Insolvenz zu verhindern. Ein Finanzierungskonzept wurde bereits im September präsentiert –jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

„Die Anleger sollten in dieser Situation genau überlegen, ob sie noch einmal zusätzliches Geld in einen angeschlagenen Fonds investieren. Denn ob durch eine Finanzspritze eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist fraglich. Finanzielle Verluste drohen in jedem Fall“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Eine Alternative sei die Überprüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Diler: „Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken des Investments. Schließlich werden die Anleger zu Miteigentümern und tragen damit auch das Risiko, das im Totalverlust ihres investierten Geldes enden kann.“ Sollten die Risiken verschwiegen worden sein, könne Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus seien Schiffsfonds auch nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. „Eine Kapitalanlage muss zum Risikoprofil des Anlegers passen. Schiffsfonds sind hoch spekulativ und riskant, wie die zahlreichen Insolvenzen in der Vergangenheit belegen. Also nichts für Menschen, die an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Dennoch seien Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt worden. Dies könne u.a. an dem Provisionsinteresse der Banken liegen, das nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers übereinstimme. „Allerdings müssen die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offenlegen. Sind zudem noch hohe Innenprovisionen geflossen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Diler.

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König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I: Beide Schiffe vor der Insolvenz

Die beiden Schiffe MT King Everest und MT King Ernest bilden den König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I. Über beide Schiffsgesellschaften wurde am Amtsgericht Meppen nach Angaben des „fondstelegramm“ Insolvenzantrag gestellt. Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Das Emissionshaus König & Cie. hatte den Schiffsfonds 2007 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung allerdings nicht nach Wunsch. Auch ein Sanierungsversuch im Jahr 2011 half am Ende nichts. Nun steht die Insolvenz vor der Tür und die Anleger stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen, da ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. Möglicherweise werden auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert.

In dieser schwierigen Lage empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Diler den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Prospekthaftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche zu richten. „Für die Anleger kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Prospekthaftungsanspruch in Betracht kommen, der mit der richtigen Begründung gegenüber den verantwortlichen Gründungsgesellschaftern geltend zu machen ist. Der Prospekt muss dafür wesentlich falsch sein. Genau dafür haben wir entsprechende Erkenntnisse“, erklärt der Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

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EEH MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das EEH Elbe Emissionshaus hat den Schiffsfonds MS Jana erst 2008 platziert. Doch nun hat das Amtsgericht Stade bereits das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 73 IN 81/14), meldet das „fondstelegramm“.

Für die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ist es nicht zum ersten Mal, dass sie schlechte Nachrichten erreichen. Denn kaum aufgelegt, geriet der Fonds schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. „Unterm Strich blieb diese Maßnahme wohl erfolglos. Nun könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Den betroffenen Anlegern empfiehlt er daher, schnell zu handeln und zu retten, was noch zu retten ist. Das könnte durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelingen. „Immer wieder ist es bereits bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurde es unterlassen, die Anleger über die Risiken von Schiffsfonds aufzuklären. Zu diesen Risiken zählt insbesondere auch der Totalverlust. Schon alleine deshalb sind Schiffsfonds keine sicheren, sondern hoch spekulative Kapitalanlagen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Kick-Backs dem Kunden gegenüber offen gelegt werden müssen, damit das Provisionsinteresse der Bank erkennbar wird.

„Ob die Anleger falsch beraten wurden, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ist die Falschberatung nachweisbar, stehen die Chancen auf Schadensersatz aber gut“, so Diler.

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MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II vor der Insolvenz

Schlechte Nachrichten für Anleger des HCI Renditefonds Premium II: Über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna wurde am Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

Der Dachfonds HCI Renditefonds Premium II wurde Ende 2003 platziert. „Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht lange warten, wenn sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Kapitalanlagen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen empfohlen. „Die Anleger des HCI Renditefonds Premium II dürften aber gegenteilige Erfahrungen gemacht haben. Der Fonds kriselt schon längere Zeit und musste bereits 2010 saniert werden. Die Lage ist durch die drohende Insolvenz der MS Hanna nicht gerade besser geworden“, so Rechtsanwalt Diler. Häufig wurden bei der Anlageberatung aber die Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, verschwiegen. Obwohl das Risiko bis zum Totalverlust des investierten Geldes reicht, wurden Schiffsfonds auch an Anleger vermittelt, die ausdrücklich nach einer sicheren Kapitalanlage gesucht haben, um z.B. fürs Alter etwas auf der hohen Kante zu haben.

Außerdem wurden die Anleger von den Banken auch oft über ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nicht aufgeklärt. Diese müssen nach Rechtsprechung des BGH aber offen gelegt werden, damit der Anleger die Chance hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen und erst dann über eine Beteiligung an dem Fonds entscheidet. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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HCI Renditefonds IV: Insolvenzwelle erfasst MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star

Inzwischen stehen drei Schiffe aus dem HCI Renditefonds IV vor dem Aus. Nachdem für die Gesellschaft der MS Berta schon im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden musste, wurden nun auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).
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König & Cie. Produktentankerfonds II: Insolvenzanträge für MT King Edward und MT King Eric gestellt

Hiobsbotschaft für die Anleger des König & Cie. Produktentankerfonds II: Für die Gesellschaften der Produktentanker MT King Edward und MT King Eric sind beim Amtsgericht Neumünster Insolvenzanträge gestellt worden. Anleger müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Das Emissionshaus König & Cie. hat den Produktentankerfonds II im Jahr 2007 aufgelegt. Investiert wurde in die beiden Tanker MT King Edward und MT King Eric. Für beide Schiffsgesellschaften wurden nach Angaben des „fondstelegramm“ Anträge auf Insolvenz gestellt.

Die Anleger, die sich an dem König & Cie. Produktentankerfonds II beteiligt haben, haben schon seit geraumer Zeit kaum Freude an ihrer Kapitalanlage. Die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück oder aus bzw. wurden zur Sanierung des Fonds in die Tanker reinvestiert. „Gelungen ist die Sanierung im Endeffekt nicht. Im Gegenteil: Den Anlegern drohen nun hohe finanzielle Verluste“, sagt Rechtanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, sondern können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Diler: „Besonderes Augenmerk ist dabei auf Prospekthaftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche zu richten. Für die Anleger kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Prospekthaftungsanspruch in Betracht kommen, der mit der richtigen Begründung gegenüber den verantwortlichen Gründungsgesellschaftern geltend zu machen ist. Der Prospekt muss dafür wesentlich falsch sein. Genau dafür haben wir entsprechende Erkenntnisse.“

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MPC Santa P-Schiffe 2: Santa Pamina im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaft der Santa Pamina aus dem Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 97/14). „Damit steht schon das dritte der insgesamt vier Schiffe, in die der Dachfonds investiert, vor dem Aus. Für die Anleger kann das hohe finanzielle Verluste bedeuten“, befürchtet Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Denn schon im vergangenen Jahr musste für die Gesellschaften der Santa Petrissa und Santa Pelagia Insolvenzantrag gestellt werden. Nun kann nur noch die Santa Placida Renditen für die Anleger „einfahren“. „Ob das reicht, um die Wirtschaftlichkeit des Fonds aufrecht zu erhalten, kann allerdings bezweifelt werden“, so Rechtsanwalt Diler. Betroffenen Anlegern empfiehlt er daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

Die Chancen auf Schadensersatz beurteilt der erfahrene Rechtsanwalt durchaus positiv. Grund: Bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei seien Schiffsfonds häufig als sichere und zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen worden. „Die Risiken sind dabei einfach unter den Tisch gefallen. Die Realität zeigt aber, dass Schiffsfonds beträchtlichen Risiken ausgesetzt sind, über die die Anleger im Beratungsgespräch ausführlich informiert werden müssen.“ Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die schwankenden Einnahmen in Folge sinkender Charterraten oder die langen Laufzeiten. „Die prospektierten Ausschüttungen bleiben aus aber die Anleger haben kaum eine Möglichkeit, sich wieder von ihrer Kapitalanlage zu trennen. So etwas kann keine sichere Kapitalanlage sein“, betont Diler.

Außerdem hätten die Banken auch oft ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen. Doch diese so genannten Kick-Backs können als Weichkostenanteil zum einen die Wirtschaftlichkeit eines Fonds belasten und zum anderen auch das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank dokumentieren. „Daher hat der BGH ganz im Sinne der Anlegerschutzes entschieden, dass diese Rückvergütungen offen gelegt werden müssen.“

Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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HCI Renditefonds IV: Insolvenzwelle erfasst MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star

Inzwischen stehen drei Schiffe aus dem HCI Renditefonds IV vor dem Aus. Nachdem für die Gesellschaft der MS Berta schon im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden musste, wurden nun auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).

Der HCI Renditefonds IV wurde als Dachfonds im Jahr 2003 emittiert. Ursprünglich investierte der Fonds in 12 Schiffe, von denen aber zwei bereits verkauft wurden und nun drei weitere von der Insolvenz bedroht sind. „Angesichts der immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt ist es fraglich, ob die verbleibenden Schiffe ausreichen, um die Wirtschaftlichkeit des Fonds aufrecht zu erhalten. Den Anlegern könnten massive finanzielle Verluste drohen“, befürchtet Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Wie etliche Insolvenzen in der jüngeren Vergangenheit belegen, sind Schiffsfonds keineswegs eine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. „Dennoch wurden erfahrungsgemäß Schiffsfonds auch immer wieder an Anleger vermittelt, die ausdrücklich an einer sicheren Anlage interessiert waren. So eine Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen“, erklärt Diler.

Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken. Diler: „Doch die wurden in den Beratungsgesprächen oft genug verschwiegen.“. Ähnliches gilt auch für die häufig üppigen Vermittlungsprovisionen, die die Banken kassiert haben. „Auch diese so genannten Kick-Backs hätten nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden müssen. Denn sie erhöhen einerseits den Weichkostenanteil bei den Fonds und andererseits können sie ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank sein. Wurden die Provisionen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden“, so Diler.

Da beim HCI Renditefonds IV bereits Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche noch geltend machen wollen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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