Sommerberg Anlegerrecht - Insolvenz

BWF-Stiftung: „Verantwortliche Stelle“ Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist insolvent

Das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – hat über das Vermögen der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 73 IN 242/15).

Diese Anwaltskanzlei steht im Zusammenhang mit der skandalumwitterten Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung). Bereits zuvor wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. eröffnet, bei dem es sich um den Trägerverein der BWF-Stiftung handelt.

Verantwortliche Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerberatung in Insolvenz

Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln. In einer Broschüre, die die BWF-Stiftung verwendet hat, um ihr Golderwerbgeschäftsmodell interessierten Anlegern gegenüber zu beschreiben, wird die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Wirtschafts- und Steuerberatung) ausdrücklich als eine (wortwörtlich) „verantwortliche Stelle“ der BWF-Stiftung beschrieben. Den dortigen Angaben zufolge hat sie (wortwörtlich) „nicht nur die BWF-Stiftung in der Gründung und Konzeption beraten, sondert wickelt auch alle dafür notwendigen steuerlichen Belange sowie die Rechnungslegung der BWF-Stiftung ab.“

Im Geflecht der BWF-Stiftung hatte der Prospektierung zufolge diese Anwaltsfirma also eine wesentliche Bedeutung. Der Hintergrund für die Insolvenz der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist hier nicht bekannt.

Zum Fall BWF-Stiftung:

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Verantwortliche der BWF-Stiftung. Es besteht der Verdacht des Anlegerbetruges. Mehrere Tausend Anleger, die Goldanlagen bei der BWF-Stiftung erworben haben, sollen möglicherweise betrogen worden sein, weil das Anlegerkapital nicht für den Erwerb von Gold sondern zweckentfremdet verwendet sein soll. Aufgrund dieses Verdachts führten die Ermittlungsbehörden Durchsuchungen durch und beschlagnahmten Beweismittel und vorgefundene Metallgegenstände. Ein großer Teil des Goldes soll laut Medienberichterstattung aber nicht echt sein.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

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BWF-Stiftung insolvent: Geprellte Anleger des Goldverkäufers sollten jetzt handeln

Neue Hiobsbotschaften für die Kunden der BWF-Stiftung. Nach den Betrugsmeldungen ist es jetzt zur Insolvenz der BWF-Stiftung gekommen.

Die Pleite kann zu einer konkreten Totalverlustgefahr für das Geld der geschädigten Anleger führen. Eine Insolvenz bedeutet die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26. März 2015 als zuständiges Insolvenzgericht das vorläufige Insolvenzverfahren über die BWF-Stiftung eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Aktenzeichen: 36b IN 1350/15).

Konkret wurde die Insolvenz vorläufig eröffnet über das Vermögen des Vereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V.. Dieser Verein hat unter dem Namen „BWF-Stiftung“ oder dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ die Goldgeschäfte mit einer Vielzahl von Anlegern getätigt. Die BWF-Stiftung ist aber ein unselbständiges Gebilde, so dass der Name der BWF-Stiftung gleichzusetzen ist mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V..

Also ist die BWF-Stiftung faktisch in vorläufiger Insolvenz.

„Täglich melden sich bei unserer Interessenvertretung weitere geschädigte Anleger der BWF-Stiftung“, sagt Thomas Diler, Verbraucherschützer und Rechtsanwalt bei der im Anlagerschutz tätigen Kanzlei Sommerberg. Diler weiter: „Wir sind mittlerweile von vielen der geprellten Kunden damit beauftragt, deren Rechte durchzusetzen. Das Ziel ist es, möglichst schadensfrei aus den Goldanlageschäften herauszukommen.“ Dafür gibt es mehrere Ansatzpunkte.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn das vorläufige Insolvenzverfahren abgeschlossen und das förmliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWF-Stiftung eröffnet wird, dann sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hier sind Form und Frist zu beachten. „Wir bieten dafür unsere Hilfe an“, sagt Anwalt Thomas Diler.

Nach Auffassung der Sommerberg-Rechtsanwälte gibt es außerdem gegen bestimmte Verantwortliche der BWF-Stiftung einen Direktanspruch auf faktische Rückabwicklung des Goldkauferwerbes.

Vor allem ist je nach Einzelfall ein Anspruch gegen die verantwortlichen Vermittler bzw. Vertriebsgesellschaften gegeben. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung hätte ein Vermittler feststellen können und müssen, dass das Geschäftsmodell der BWF-Stiftung überhaupt nicht plausiblel ist.

Die Kunden hätten vor einem Goldgeschäft mit der BWF-Stiftung gewarnt werden müssen, weil es sich dabei um ein verbotenes Bankeinlagengeschäft handelt, mit dem die BWF-Stiftung gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat. Diese Warnung hätte ein Vermittler unbedingt aussprechen müssen. Außerdem wäre es die Pflicht eines Vermittlers gewesen, den Kunden darüber zu informieren, dass eine Rückabwicklung des Goldgeschäftes auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befürchtet werden muss.

Anwalt Diler weiter: „Wir halten es auch nicht für plausibel erklärbar, wie die BWF-Stiftung in der Lage hätte sein sollen, mit dem Goldhandel so hohe Erträge zu erwirtschaften, die es ermöglichen, den Kunden die versprochenen Renditen zu zahlen.“ Hinzu kommt, dass die Eigentumsverhältnisse des Goldes schlicht nicht plausibel darstellbar sind. Einerseits soll zwar der Kunde Eigentümer des Goldes sein, aber andererseits wollte die BWF-Stiftung mit diesem Gold des Kunden Handel treiben. Würde die BWF-Stiftung das Gold veräußern, dann würde der Kunde jedoch seine Eigentumsposition verlieren.

Das gesamte Konzept ist vollkommen zweifelhaft. Davor hätte ein Vermittler warnen müssen. „In keinem uns bekannten Fall ist das aber geschehen. Darauf stützen wir jetzt den Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Vermittlerhaftung“, so Anwalt Diler weiter.

Hilfe für geschädigte Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg berät und vertritt deutschlandweit Kunden und Anleger der BWF-Stiftung. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Beratungstelefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de

 

 

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Durchsucht wurden mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen in den Berliner Ortsteilen Zehlendorf, Charlottenburg und Hellersdorf. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.

An dem Einsatz waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt. Zeitgleich wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei von der BaFin mit der „Rückabwicklung“ der nicht genehmigten Anlagegeschäfte beauftragt.

Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt ca. vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

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