Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Anderson Erste Deutsche Grundwert insolvent: Anleger sollten jetzt handeln!

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 21. Januar 2015 das Insolvenzverfahren über die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG eröffnet. Schon zuvor ist die Anderson Holding AG in die Insolvenz geraten.

Für betroffene Anleger, die Darlehen an die Anderson Erste Deutsche Grundwert geleistet haben, bedeutet die Insolvenz den voraussichtlichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Davon betroffen sind die Anlagevarianten Anderson BASIC, Anderson SAVED LOAN DYNAMIC und Anderson VALUE HEDGING LOAN. Die von der Anderson zur Sicherung der Darlehen versprochene Abtretung von Teil-Grundschulden ist nach unseren Recherchen nicht wirksam erfolgt.

Den betroffenen Anlegern stehen nun zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um das eingezahlte Kapital dennoch ganz oder teilweise zurück zu erhalten.

Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Anleger können ihre Forderungen gegen die Anderson Erste Deutsche Grundwert form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Erfahrungsgemäß kann bei Unternehmen die wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in die Insolvenz geraten sind, nur ein sehr geringer Teil des eingesetzten Kapitals zurückerlangt werden. Oft erhalten Insolvenzgläubiger nur bis zu 5% ihrer Forderung erstattet. Ein Anleger der z.B. einen Betrag von EUR 10.000,00 an die Anderson gezahlt hat, könnte bei einer Insolvenzquote von 5% nur etwa EUR 500,00 zurückerlangen.

Durchsetzung der Forderung gegenüber verantwortlichen Personen

Die zweite, und wesentlich aussichtsreichere Möglichkeit besteht darin, die Forderungen gegen verantwortliche Personen bei der Anderson-Gruppe geltend zu machen. Diese sind nach unseren Erkenntnissen im Gegensatz zur Anderson Erste Deutsche Grundwert nicht insolvent, sondern wirtschaftlich leistungsfähig.

Ratsuchende Anleger können sich an die Kanzlei Sommerberg wenden. Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sagt: „Wir vertreten bereits Anderson-Geschädigte und machen aktiv deren Forderungen geltend. Hier kommt es auf die genaue juristische Argumentation an.“

Anwalt Krajewski weiter: „Unsere Mandanten haben Geld bei der Anderson Erste Grundwert angelegt in Form von Darlehen. Diese Geschäftsabschlüsse sind unserer Beurteilung zufolge klar unwirksam. Dafür haften bestimmte Verantwortliche, gegen die wir jetzt vorgehen. Unseren Mandanten ist hier Schadensersatz zu leisten.“

Hilfe für geschädigte Anderson-Anleger

Betroffene Anleger können sich direkt an Herrn Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg, wenden. Wir beraten deutschlandweit und unterstützen die Anleger bei der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und bei der Durchsetzung der Forderung gegenüber den verantwortlichen Personen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. E-Mail: info@sommerberg-llp.de, Beratungstelefon: 0421 / 301 67 90.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

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