Sommerberg Anlegerrecht - Polizei

BWF Stiftung: Polizei nimmt vier mutmaßliche Betrüger fest

Der Verdacht, dass die Anleger der BWF-Stiftung betrogen wurden, erhärtet sich. Am 2. September 2015 hat die Polizei drei Männer und eine Frau in Berlin, Teltow und in der Nähe vom Köln festgenommen. Sie sollen rund 6.000 Anleger mutmaßlich um einen zweistelligen Millionenbetrag geprellt haben. Nach Polizeiangaben sollen die Festgenommenen die Köpfe hinter dem mutmaßlichen Anlagebetrug sein.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dauern an.

Schon im Februar wurden bei einer groß angelegten Razzia mehrere Tonnen Gold sichergestellt. Allerdings soll nur ein kleiner Teil davon tatsächlich echtes Gold sein. Ob und wann die Anleger etwas von ihrem Geld, das sie in dieses vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben, wiedersehen werden, ist ungewiss. Denn die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF Stiftung zwar schon Ende Februar auf, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Doch bisher haben die Anleger keinen Cent gesehen. Denn für die Vermögensverwaltung der BWF Stiftung war als Trägerverein der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) verantwortlich. Und der hat inzwischen Insolvenz angemeldet.

Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. „Nach derzeitigem Stand ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger komplett zu bedienen. Um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, sollten die Anleger daher ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Thomas Diler, Rechtsanwalt der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen.

Die Schadensersatzansprüche können sich gegen die Verantwortlichen der BWF Stiftung und dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen richten. „Sie haben ohne die nötige Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieben und haben damit ein Schutzgesetz verletzt. Dadurch stehen sie auch persönlich in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Diler. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Sie hätten die Anleger nicht nur über die Risiken der Geldanlage umfassend aufklären müssen, sondern auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Unseren Recherchen nach sind bestimmte Vermittlerfirmen in der Lage, den Anlegern den Schaden zu ersetzen“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die BWF Stiftung: Rechtsanwalt Thomas Diler,Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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Autor: Thomas Diler / Google+
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