Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Vattenfall muss bare Zuzahlung von über 53 Millionen Euro an ehemalige Bewag-Aktionäre leisten

Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler erstreitet mit acht weiteren Aktionärs-Anwälten wichtigen Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG).

Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin. Die Aktien der Bewag AG waren börsennotiert. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG.

Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist  als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde.

Das Berliner Landgericht hat daher, um den Nachteil auszugleichen, eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin ergibt sich somit eine bare Zuzahlung (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist jedoch noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.

 

 


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Der Vergleich sieht vor, dass der Anleger eine fünfstellige Vergleichssumme erhält, die zur Kompensation seines Schadens dient.

Prozess LG Duisburg Az. 8 O 171/15

 

 


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