Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Prozesserfolg gegen Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft

2,749 Millionen Euro erhalten die zwangsausgeschlossenen ERGO-Aktionäre zugesprochen. Das hat jetzt das Landgericht Düsseldorf beschlossen.

Im Jahr 2010 wurden im Wege des Squeeze-out die Minderheitsaktionäre aus der ERGO Versicherungsgruppe AG (ERGO) ausgeschlossen. Sie hatten ihre Aktien zwangsweise an die Hauptaktionärin der ERGO, die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft (Münchener Rück), zu übertragen. Die Münchener Rück bezahlte den Minderheitsaktionären für jede übertragene ERGO-Aktie eine Barabfindung von 97,72 Euro.

Den Vorgang kommentiert Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch wie folgt:

„Der angebotene Abfindungsbetrag stellt sich zu niedrig dar. Der Firmenwert der ERGO ist nämlich deutlich höher als von der Münchener Rück für die Berechnung des Abfindungsbetrages angenommen. Daher muss richtigerweise auch der Preis je Aktie ebenfalls größer sein, als die für jede ERGO-Aktie bezahlten 97,72 Euro. Ich habe daher für mehrere betroffene ERGO-Aktionäre ein Gerichtsverfahren gegen die Münchener Rück eingeleitet“.

Das Verfahren wurde auch von anderen Aktionären beantragt und hat zum Ziel, die Abfindung gerichtlich um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, der dem wahren Gegenwert der ERGO-Aktie entspricht.

Nunmehr hat das zuständige Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die Anträge der ERGO-Aktionäre berechtigt sind. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 hat das Gericht festgestellt, dass die bisherige Abfindung von 97,72 Euro um 11,60 Euro auf 109,32 Euro je ERGO-Aktie zu erhöhen ist.

„Die ausgeschlossenen ERGO-Aktionäre können daher noch jetzt, rund sechs Jahre nach der Aktienübertragung, mit einer Nachzahlung durch die Münchener Rück rechnen“, so Anwalt Hasselbruch. Der Beschluss muss jedoch noch Bestandskraft erlangen.

Für alle betroffenen Aktien ergibt sich der Berechnung des Landgerichts Düsseldorf zufolge eine Nacherstattung von rund 2,749 Millionen Euro.

LG Düsseldorf 33 O 72/10

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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