Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Erneuter Verfahrenserfolg: LG Köln legt Nachzahlungspflicht von über 9,5 Millionen Euro fest

Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Verfahrensbevollmächtigter auf Aktionärsseite, erläutert Gerichtsbeschluss vom 21. August 2015:

„Die ehemaligen Aktionäre erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts Köln wegen Ausschluss aus der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG eine erhebliche Ergänzung zur Barabfindung.“

Im Jahr 2002 wurden auf Verlangen der Hauptaktionärin alle übrigen Aktionäre im Rahmen eines sogenannten Squeeze-out aus der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Aktionäre hatten ihre Aktien an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine Barabfindung.

Nach geltender Rechtslage muss diese Barabfindung „angemessen“ sein, also den tatsächlichen Anteils- bzw. Unternehmenswert der Aktiengesellschaft widerspiegeln.

„Meiner Beurteilung zufolge war die angebotene Barabfindung zu gering, also unangemessen niedrig. Dies habe ich beanstandet und für eine von mir vertretene Firma vor dem Landgericht Köln einen Antrag auf gerichtliche Erhöhung der Barabfindung auf einen angemessenen Betrag gestellt“, sagt Olaf Hasselbruch, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Diesem und den Anträgen weiterer 17 betroffener Minderheitsaktionäre hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 21. August 2015 stattgegeben (Az. 82 O 94/03). Das Gericht hat dazu festgestellt, dass die Barabfindung tatsächlich zu niedrig war. Deswegen hat es eine Erhöhung auf einen angemessenen Betrag von 681,27 je Stückaktie der Aachener Münchener Lebensversicherung AG festgesetzt.

Da von dem Squeeze-out der Gerichtsentscheidung zufolge 63.103 Aktien betroffen waren und der Erhöhungsbetrag je Aktie sich auf 153,27 (Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der vom Landgericht Köln festgesetzten Barabfindung) beläuft, muss der Hauptaktionär rechnerisch also jetzt 9.671.796,81 nachzahlen.

Hinweis: Die Antragsgegner können noch Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist also noch nicht bestandskräftig.

 


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Kanzlei Sommerberg gewinnt Deckungsschutzprozess

Mit Urteil vom 15. Juli 2015 hat das Landgericht München I festgestellt, dass der Schadensabwickler einer Rechtsschutzversicherung der Versicherungskundin Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Falschberatung über eine Geldanlage zu gewähren hat (Az. 26 O 25146/14).

Die Klägerin, vertreten durch die Sommerberg-Rechtsanwälte, ist Versicherungsnehmerin einer Rechtsschutzversicherung bei der Alte Leipziger Versicherung AG. Bei der Beklagten handelt es sich um die Rechtsschutz Union Schaden GmbH, dem Schadensabwicklungsunternehmen der Alte Leipziger Versicherung AG.

Die Klägerin beabsichtigt die Commerzbank AG auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Geldanlage in einen Schiffsfonds in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin sieht sich nämlich als falsch beraten an wegen einer ihr im Jahr 2008 von der Dresdner Bank AG, die heutige Commerzbank AG, vermittelten Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds CFB-Fonds 168. Konkret beanstandet die Klägerin, dass die Bank die Provisionen verheimlicht hat, die sie für die Fondsvermittlung erhielt.

Unterbleibt im Rahmen einer Anlageberatung eine Aufklärung über Provisionen, die die Bank für die Fondsvermittlung erhält, dann kann der Kunde von der Bank entsprechend der sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich – je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls – Schadensersatz verlangen. Einen solchen Schadensersatz verlangt auch die Klägerin von der Commerzbank AG.

Die von der Klägerin beauftragte Anwaltskanzlei Sommerberg beanspruchte zunächst die Gewährung von Deckungsschutz, also die Kostenübernahme, von der Rechtsschutz Union Schaden GmbH für das beabsichtigte Vorgehen gegen die Commerzbank AG.

Der Rechtschutzversicherer verweigerte jedoch die Erteilung des Deckungsschutzes und begründete dies damit, dass die Rechtsverfolgung angeblich keine Aussicht auf Erfolg habe. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Commerzbank AG sei insbesondere nicht begründet, weil die Bank die Provision gegenüber der Klägerin nicht verheimlicht habe, auch fehle es angeblich an der erforderlichen Kausalität.

Sommerberg-Anwalt André Krajewski sagt: „Für uns stand fest, dass die Argumentation des Rechtsschutzversicherers falsch ist. Wir haben daher für unsere Mandantin Klage gegen die Rechtsschutz Union erhoben.“

Das Landgericht München I hat nunmehr entschieden, dass die Deckungsklage begründet ist. Die Rechtsschutz Union hat den Deckungsschutz zu gewähren, so das Gericht. Seine Entscheidung hat das Landgericht München I damit begründet, dass entgegen der Einwendung des Schadensabwicklungsunternehmens die beabsichtigte Geltendmachung der Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG wegen verheimlichter Provisionen Erfolgsaussicht hat. Bei erfolgversprechender Rechtsverfolgung aber kann der Versicherungsnehmer die Kostenübernahme verlangen.

 

 


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CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

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Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
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BWF Stiftung: Suche nach dem Anlegergeld kann sich hinziehen – Schadensersatz möglich

Überschattet von den Verhaftungen vier mutmaßlicher Drahtzieher im Anlegerskandal rund um die BWF-Stiftung fand am 4. September die erste Gläubigerversammlung des Trägervereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) statt.

Der BDT hatte über die BWF-Stiftung Anlegern angeboten, in Gold zu investieren und nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen deutlich über dem Kaufpreis liegenden Rückkaufspreis vereinbart. Inzwischen wurde der BWF-Stiftung das Betreiben des Einlagengeschäfts von der Finanzaufsicht BaFin untersagt und der BDT befindet sich im Insolvenzverfahren. Leidtragende sind die Anleger. Sie wissen nicht, was aus ihrem Geld geworden ist. Zumal der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes wohl nicht echt ist. Derzeit werde noch ermittelt, wo die Anlegergelder geblieben sind. Und aufgrund der undurchsichtigen Geschäftspraktiken könne das noch Monate oder Jahre dauern, teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlung mit. Erst wenn der Verbleib der Gelder aufgeklärt ist, lasse sich sagen, ob und in welcher Höhe die Anleger ihr Geld zurückbekommen.

Die Anleger werden sich im Insolvenzverfahren also weiter in Geduld üben müssen. „Allerdings müssen sie in dieser Zeit nicht tatenlos bleiben. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt Rechtanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Diese Ansprüche können sich gegen verschiedene Personen und Gruppierungen richten. Im Blickpunkt stehen dabei zunächst die Unternehmensverantwortlichen. „Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter u.a. wegen Betrugsverdachts. Daher kann im Wege eines dinglichen Arrests gegen die Verantwortlichen versucht werden, Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten“, so Rechtsanwalt Diler. Da die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, stehen die Verantwortlichen auch persönlich in der Haftung.

Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Vermittler der BWF-Stiftung in Frage. Diese hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Rechtsanwalt Diler ist zuversichtlich, dass bestimmte Vermittler-Firmen auch liquide genug sind, um die Schadensersatzansprüche befriedigen zu können.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die BWF Stiftung: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

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BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Polizei

BWF Stiftung: Polizei nimmt vier mutmaßliche Betrüger fest

Der Verdacht, dass die Anleger der BWF-Stiftung betrogen wurden, erhärtet sich. Am 2. September 2015 hat die Polizei drei Männer und eine Frau in Berlin, Teltow und in der Nähe vom Köln festgenommen. Sie sollen rund 6.000 Anleger mutmaßlich um einen zweistelligen Millionenbetrag geprellt haben. Nach Polizeiangaben sollen die Festgenommenen die Köpfe hinter dem mutmaßlichen Anlagebetrug sein.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dauern an.

Schon im Februar wurden bei einer groß angelegten Razzia mehrere Tonnen Gold sichergestellt. Allerdings soll nur ein kleiner Teil davon tatsächlich echtes Gold sein. Ob und wann die Anleger etwas von ihrem Geld, das sie in dieses vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben, wiedersehen werden, ist ungewiss. Denn die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF Stiftung zwar schon Ende Februar auf, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Doch bisher haben die Anleger keinen Cent gesehen. Denn für die Vermögensverwaltung der BWF Stiftung war als Trägerverein der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) verantwortlich. Und der hat inzwischen Insolvenz angemeldet.

Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. „Nach derzeitigem Stand ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger komplett zu bedienen. Um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, sollten die Anleger daher ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Thomas Diler, Rechtsanwalt der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen.

Die Schadensersatzansprüche können sich gegen die Verantwortlichen der BWF Stiftung und dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen richten. „Sie haben ohne die nötige Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieben und haben damit ein Schutzgesetz verletzt. Dadurch stehen sie auch persönlich in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Diler. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Sie hätten die Anleger nicht nur über die Risiken der Geldanlage umfassend aufklären müssen, sondern auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Unseren Recherchen nach sind bestimmte Vermittlerfirmen in der Lage, den Anlegern den Schaden zu ersetzen“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die BWF Stiftung: Rechtsanwalt Thomas Diler,Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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Vergleich: Bayer hat an ehemalige Schering-Aktionäre 200 Millionen Euro nachzuzahlen – Sommerberg-Rechtsanwalt Hasselbruch auf Seiten der Schering-Aktionäre am Vergleich beteiligt

„Das wirtschaftliche Ergebnis des geschlossenen Vergleichs bewerte ich als sehr gut im Sinne der ehemaligen Aktionäre der Schering“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Kanzlei Sommerberg, der am Vergleichsschluss im Prozess als Rechtsvertreter mehrerer zwangsausgeschlossener Minderheitsaktionäre beteiligt war.

Der Vergleichsabschluss erfolgte bei dem Landgericht und Kammergericht Berlin. Hier finden Sie einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus zum Thema: http://www.focus.de/finanzen/boerse/nachschlag-fuer-schering-uebernahme-aktionaere-bekommen-ueber-200-millionen-euro_id_4908678.html

Der Verfahrensbevollmächtigte Sommerberg-Anwalt Hasselbruch: „Unsere Erfahrung mit solchen Vergleichen in Spruchverfahren ist positiv.“ Mit einem schnellen Vergleich wird ein für alle Parteien verbindliches Ergebnis erzielt und die ansonsten oft jahrelange oder sogar jahrzehntelange Verfahrensdauer wird damit abgekürzt.

 

 


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Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg.

Anwalt Krajewski weiter: „Wir sind erfreut, dass nun endlich auch das Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Firmengruppe eröffnet wird. Dies wird hoffentlich weiteres Licht ins Dunkle rund um die Machenschaften der S&K bringen.“

Die beiden Firmengründer und ein leitender Angestellter der S & K – Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer haben sich in einem vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last.

Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten und beschreibt nicht nur die systematische Kapitalbeschaffung durch die täuschungsbedingte Erlangung von Auszahlungsansprüchen gekündigter Lebensversicherungsverträge von über 1.300 Anlegern. Auch weitere Tatkomplexe, in denen die Angeklagten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verschiedene Fonds zur nachhaltigen Liquiditätsschöpfung aufgelegt und durch deren Vertrieb mehrere Tausend Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht haben sollen, werden hier dargestellt. Außerdem sollen über den gezielten Kauf weiterer Fondsgesellschaften aus den von diesen aufgelegten Fonds Anlegergelder manipulativ abgezogen worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf circa 240 Millionen Euro.

Die 28. Strafkammer hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss vom 28. Juli 2015). Ein Teil des Verfahrens, das sich gegen einen mitangeklagten Rechtsanwalt und Notar richtet, wurde abgetrennt.

Was sollten die geschädigten S&K -Anleger tun?

Den geschädigten Anlegern wird anwaltliche Hilfe zur Rückforderung ihres Geldes empfohlen. Das erfahrene Anwaltsteam der Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit dem Schadensfall vertraut. „Wir vertreten Anleger in ganz Deutschland. Betroffene können uns einfach anrufen. Die Erstberatung ist kostenfrei“, sagt der Sommerberg-Ansprechpartner Rechtsanwalt André Krajewski. Kontakt-Telefon: 0421/3016790.

 

 

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S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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Insolvenzverfahren der BWF-Stiftung eröffnet: Berichtstermin und Gläubigerversammlung am 4. September 2015 in Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – hat am 17.06.2015, 12.00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. eröffnet. Dieser Verein trat auch unter dem Namen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung oder BWF-Stiftung auf.

Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Berlin, Kanzlei Kübler, bestellt. Außerdem hat das Amtsgericht Charlottenburg die Gläubiger aufgefordert ihre Insolvenzforderungen in Frist bis 05.10.2015 anzumelden.

Die Gläubigerversammlung mit Berichtstermin wurde angesetzt für den 04.09.2015. Die Behandlung folgender Punkte ist vorgesehen:

  • Eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
  • Einsetzung eines Gläubigerausschusses
  • Angelegenheiten der §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

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BWF-Stiftung: „Verantwortliche Stelle“ Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist insolvent

Das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – hat über das Vermögen der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 73 IN 242/15).

Diese Anwaltskanzlei steht im Zusammenhang mit der skandalumwitterten Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung). Bereits zuvor wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. eröffnet, bei dem es sich um den Trägerverein der BWF-Stiftung handelt.

Verantwortliche Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerberatung in Insolvenz

Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln. In einer Broschüre, die die BWF-Stiftung verwendet hat, um ihr Golderwerbgeschäftsmodell interessierten Anlegern gegenüber zu beschreiben, wird die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Wirtschafts- und Steuerberatung) ausdrücklich als eine (wortwörtlich) „verantwortliche Stelle“ der BWF-Stiftung beschrieben. Den dortigen Angaben zufolge hat sie (wortwörtlich) „nicht nur die BWF-Stiftung in der Gründung und Konzeption beraten, sondert wickelt auch alle dafür notwendigen steuerlichen Belange sowie die Rechnungslegung der BWF-Stiftung ab.“

Im Geflecht der BWF-Stiftung hatte der Prospektierung zufolge diese Anwaltsfirma also eine wesentliche Bedeutung. Der Hintergrund für die Insolvenz der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist hier nicht bekannt.

Zum Fall BWF-Stiftung:

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Verantwortliche der BWF-Stiftung. Es besteht der Verdacht des Anlegerbetruges. Mehrere Tausend Anleger, die Goldanlagen bei der BWF-Stiftung erworben haben, sollen möglicherweise betrogen worden sein, weil das Anlegerkapital nicht für den Erwerb von Gold sondern zweckentfremdet verwendet sein soll. Aufgrund dieses Verdachts führten die Ermittlungsbehörden Durchsuchungen durch und beschlagnahmten Beweismittel und vorgefundene Metallgegenstände. Ein großer Teil des Goldes soll laut Medienberichterstattung aber nicht echt sein.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

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