Sommerberg Anlegerrecht - Anlegerbetrug

Scha­dens­er­satz für K 1-Fondsanleger: Hel­mut Kie­ner gesteht Betrug

Für Dutzende Opfer der K1-Fonds hat die Kanzlei Sommerberg Schadensersatz geltend gemacht. Grund: Die Anleger wurden um ihr Geld betrogen. Jetzt zeichnet sich ein Erfolg ab: Der verantwortliche Manager Helmut Kiener hat soeben ein Geständnis abgelegt.

Der 51jährige steht unter anderem wegen mutmaßlichen Betrugs vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, Geldanleger mittels eines Schneeballsystems über Fonds namens K 1 Global und K 1 Invest um Millionen gebracht zu haben.

Der Hedgefondsmanager hat nun vor dem Landgericht Würzburg ein Geständnis abgelegt. Das Schneeballsystem war 2009 nach sieben Jahren aufgeflogen. Der Schaden für die Anleger und involvierte Banken wird auf rund 345 Millionen Euro taxiert.

Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg, die betroffene K 1-Fondsanleger vertritt, äußerst sich dazu wie folgt: „Wir haben Helmut Kiener schon im vergangenen Jahr direkt mit den Betrugsvorwürfen konfrontiert und Schadensersatz für unsere Mandanten beansprucht. Bislang hatte Herr Kiener uns gegenüber jede Verantwortung von sich gewiesen. Der jetzt erfolgte Schritt des Geständnisses war längst überfällig.

Der mutmaßliche Betrüger ist nach Einschätzung der Anwälte der Kanzlei Sommerberg nun verpflichtet, den Anlegerschaden zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Vermögenswerte von Helmut Kiener und seiner Familie beschlagnahmt.


Autor: Thomas Diler / Google+
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Die Immo­bi­li­en­fonds Degi Europa und Mor­gan Stan­ley P2 Value ste­hen vor dem Aus.

Den Scha­den haben nun die Anle­ger. Betrof­fen sind Zehn­tau­sende deut­sche Klein­spa­rer und ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. In vie­len Fäl­len ist eine Scha­dens­re­gu­lie­rung mög­lich sein.

Zunächst muss­ten viele Fonds-Anleger fest­stel­len, dass durch Abwer­tun­gen ein gro­ßer Teil ihres ange­leg­ten Gel­des ver­lo­ren gegan­gen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Okto­ber 2008 bis heute über 50% Wert­ver­lust und bei dem Degi Europa rund 22% Ver­lust.

Schon seit zwei Jah­ren ver­wei­gern die Fonds­ge­sell­schaf­ten den Anle­gern auch noch die Rück­zah­lung. Grund : Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten.

Die Fonds sind von der Krise so stark betrof­fen, dass sie nun ihre Auf­lö­sung bekannt geben muss­ten. Die Anle­ger sol­len dann angeb­lich in den nächs­ten Jah­ren aus­ge­zahlt wer­den. Wie Geld über­haupt noch aus­ge­zahlt wird, ist unklar.

Durch die Abwer­tung haben schon jetzt zahl­rei­che Anle­ger einen gro­ßen Teil ihres Gel­des ver­lo­ren.

Viele Immobilienfonds-Besitzer woll­ten ihr Geld „sicher“ anle­gen und woll­ten es nicht in Kauf neh­men, ihr Erspar­tes zu ver­lie­ren. Trotz­dem haben die Finanz­be­ra­ter dann oft offene Immo­bi­li­en­fonds wie den Degi Europa und den P2 als angeb­lich geeig­net emp­foh­len. Dies ist eine krasse Falsch­be­ra­tung.

Oft wurde den betrof­fe­nen Finanz­kun­den eine Sicher­heit vor­ge­täuscht, etwa indem die Fonds mit einer Fest­geld­an­lage ver­gli­chen wur­den. Oder den Anle­gern wurde geschil­dert, dass die Immo­bi­lien schließ­lich wert­sta­bil seien, so dass keine Ver­lust­ge­fahr bestehe.

Viel­fach hieß es auch, dass das ein­zige Risiko nur eine gerin­gere Ren­dite. Eben­falls eine Irre­füh­rung zum Scha­den des Anle­gers.

Über das in Wahr­heit beste­hende starke Ver­lust­ri­siko von 2050% und mehr (Abwer­tungs­ri­siko) wurde viel­fach ebenso wenig infor­miert wie über das Risiko, dass die Anle­ger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapi­tal zugrei­fen kön­nen (Schlie­ßungs­ri­siko).

Sol­che kras­sen Falsch­in­for­ma­tio­nen wer­den uns momen­tan häu­fig geschil­dert.

Diese Falsch­in­for­ma­tio­nen kön­nen für die geschä­dig­ten Anle­ger jetzt ein guter Ansatz­punkt sein, um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den zustän­di­gen Finan­dienst­leis­tern anzu­mel­den.

Hier kommt es ent­schei­dend auf die rich­tige Argu­men­ta­tion an. Damit sind wir durch die jahr­lange Erfah­rung unse­res Anwalts­teams in Kapi­tal­an­la­ge­recht gut ver­traut.

Wir unter­stüt­zen betrof­fene Anle­ger bei der Gel­tend­ma­chung ihres Scha­dens (volle Kauf­prei­ser­stat­tung für die Fonds­an­teile). Hier­für haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 ein­ge­rich­tet.


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

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