Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Nach­zah­lung von 160 Mil­lio­nen Euro für T-Online-Aktionäre erstrit­ten

Die Anwälte der Kanzlei Sommerberg haben einen großen Erfolg im Anlegerschutz verbuchen können.

Mit Beschluss vom 3. September 2010 hat das Oberlandsgericht Frankfurt (Az. 5 W 57/09) in zweiter Instanz bestätigt, dass die Deutsche Telekom an die früheren Kleinaktionäre der T-Online für jede eingezogene Aktie einen Betrag von 1,15 Euro plus Zinsen nachzuzahlen hat.

Bei insgesamt rund 120 Millionen Aktien, die im Rahmen der Verschmelzung umgewandelt worden sind, ergibt dies inklusive Zinsen einen Nachschlag von über 160 Millionen Euro für Zehntausende Kleinaktionäre der ehemaligen T-Online. Dies ergab eine Berechnung des Fernsehsenders n.tv.

Das Gerichtsverfahren wurde auf Antrag des für die Kanzlei Sommerberg tätigen Rechtsanwalts Hasselbruch eingeleitet, der mehrere betroffene T-Online-Aktionäre vertrat. Rechtsanwalt Hasselbruch hatte argumentiert, dass das bisherige Umtauschverhältnis zu Lasten der Aktionäre der T-Online ungemessen niedrig ist und deswegen verlangt, sämtlichen Kleinaktionären eine Nachzahlung zuzusprechen. Dieser Sichtweise ist zunächst in erster Instanz das Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 13. März 2009 (Az. 3/5 O 57/06) gefolgt und hat das Umtauschverhältnis durch eine bare Zuzahlung erhöht. Diese Entscheidung wurde jetzt bestätigt. Die Nachzahlung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt in der Beschwerdeinstanz bestätigt und ist somit rechtkräftig.

Von diesem Gerichtsbeschluss können alle früheren T-Online-Aktionäre profitieren, deren Aktien zwangsweise in Aktien der Deutsche Telekom umgetauscht worden sind.

Im Jahr 2000 hatte die Deutsche Telekom ihre Internettochter T-Online als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht. Kleinanleger mussten damals noch einen Einstandspreis von 27 Euro je T-Online-Aktie bezahlen. Nur sechs Jahre später im Juni 2006 wurde gegen den Willen vieler Minderheitsaktionäre die T-Online dann auf die Deutsche Telekom verschmolzen. Für den Verkauf ihrer Aktien war den Kleinaktionären der T-Online zunächst freiwillig bis zum Februar 2005 ein Preis von 8,99 Euro je Anteilsschein angeboten worden. Später setzte die Deutsche Telekom den Aktientausch zu einem festen Verhältnis von einer T-Online-Aktie zu 0,52 Telekom-Aktien durch. Zum damaligen Kurs stellte das einen Wert von circa 8,24 Euro dar, also nur noch einen Bruchteil des alten Einstandspreises von 27 Euro.

Die Kanzlei Sommerberg ist trotz dieses Erfolges beauftragt Verfassungsbeschwerde einzureichen. „Die vom Gericht festgesetzte Nachzahlung ist noch immer zu gering. Es liegt unserer Einschätzung nach ein Berechungsfehler des Gerichts vor, weil nur auf den Börsenkurs abgestellt worden ist. Wir meinen aber, dass die Basis die tatsächlichen Ertragswerte sein müssen.“ so Rechtsanwalt Hasselbruch. Es bleibt damit offen, ob eine weitere Erhöhung für die Kleinaktionäre folgt.


Autor: Thomas Diler / Google+
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